
Dass es vorkommt, das Unschuldige verurteilt oder polizeiliche Massnahmen übersich ergehen lassen müssen, sind ganz klar Schwächen unseres Rechtsstaats. Das Ziel eines freiheitlichen Rechtsstaates muss es sein, diese Schwächen soweit wie möglich zu beseitigen. Diese Schwächen dürfen nicht als Argument benutzt werden, dass man desshalb andere staatliche Eingriffe doch leicht erdulden könne.

Es wird ja immer wieder so schön gesagt, dass Freiheit auch ein Risiko mit sich bringt. Die Frage wäre im aktuellen Kontext wohl, welches Risiko ist "für" die Freiheit, und welches "dagegen"?
Anders gefragt: Welches Risiko ist vorzuziehen? Das der unrechtmäßigen Abhörung, oder dass, das Verbrechen unter Umständen nicht rechtzeitig aufgedeckt werden können? Vielleicht bin ich ja naiv, aber ich ziehe das zweite Risiko vor. Dieses Risiko ändert nicht mein Verhalten an sich, ich werde nicht plötzlich vorsichtiger, was ich auf meinem Rechner speichere, weil das ja vielleicht doch jemand zufälliger weise lesen oder sehen könnte. Meine Mutter hat mir des öfteren erzählt, dass unser Telefon in den achtziger Jahren wohl abgehört wurde, weil sich meine Eltern für Gesellschafts- und Politikkritische Themen interessiert haben. Das könnte auch Paranoia gewesen sein, auf jeden Fall kam nie eine Meldung. Aber wenn man bei so etwas dann am Telefon mit jemandem redet, und denkt dass die Gefahr bestehen könnte, dann redet man halt nicht darüber, damit gar nicht erst belastendes aufkommen kann. Und genau so soll die Online-Durchsuchung eigentlich auch funktionieren.

Also die letzten Kommentare von der FAZ, vor allem von Herrn Müller und Herrn Tomik waren ja wirklich die reinste Proaganda made by Schäuble und Konsorten.
Das Lesezeichen der FAZ habe ich gelöscht! Wer so einfach unsere Grundrechte aufgeben mag, hat es nicht verdient gelesen zu werden!
Da wundert es mich nicht das die FAZ solche Schwierigkeiten hat die Auflage zu halten.
Da lese ich liebe die sueddeutsche und Herrn Prantl. Der veröffentlicht wenigstens zum Thema fundierte Kommentare und vergleicht nicht Äpfel mit Birnen.
In der Schule würde man sagen: SETZEN 6! Thema verfehlt!
Ich kann dieses Gelaber von "wer nix zu verbergen hat, hat nix zu befürchten" echt nicht mehr hören. Das gab es bei uns in der DDR vor nicht allzu langer Zeit schon einmal. Ich hoffe nicht, das Herr Müller und Herr Tomik sich diese Zeiten zurück wünschen. Ganz traurig.

Dieser Beitrag ist wirklich bemerkenswert: Er verquirlt wirklich alles mit allem und macht doch nur deutlich, dass der Urheber weder vom geltenden Verfassungsrecht noch von der behandelten Materie irgendetwas versteht. Eine Auseinandersetzung mir einer solchen Anhäufung von Fehlverständnissen, missverständlichen Formulierungen und Ungenauigkeiten würde jeden Rahmen sprengen. Deshalb sei davon abgesehen...

Über Law Blog bin ich auf diesen Artikel gestoßen. Es ist beeindruckend, wie Reinhard Müller bereits im Titel den Grundrechtschutz als pervers disqualifiziert.
Ebenfalls erstaunlich, wie er in den Absätzen Zwo und Drei (Thema Lauschangriff) die mündliche Kritik der Verfassungsrichter abkanzelt mit Hinweis auf Zweidrittelmehrheit von Bundestag/Bundesrat.
Außerdem ist er gefährlich, denn es besteht die Gefahr, dass er unreflektiert gelesen wird, und dass in Folge diesen totalitären Tendenzen kein Widerstand entgegengesetzt wird. Vor dem resultierenden Staatsterror habe ich weit mehr Angst als vor irgend welchen Terrordrohungen. Denn wenn die Schranke aufgehoben ist, schwinden auch die Hemmungen!

Über Law Blog bin ich auf diesen Artikel gestoßen. Es ist beeindruckend, wie Reinhard Müller bereits im Titel den Grundrechtschutz als pervers disqualifiziert.
Ebenfalls erstaunlich, wie er in den Absätzen Zwo und Drei (Thema Lauschangriff) die mündliche Kritik der Verfassungsrichter abkanzelt mit Hinweis auf Zweidrittelmehrheit von Bundestag/Bundesrat.
Außerdem ist er gefährlich, denn es besteht die Gefahr, dass er unreflektiert gelesen wird, und dass in Folge diesen totalitären Tendenzen kein Widerstand entgegengesetzt wird. Vor dem resultierenden Staatsterror habe ich weit mehr Angst als vor irgend welchen Terrordrohungen. Denn wenn die Schranke aufgehoben ist, schwinden auch die Hemmungen!

Im Wirtschaftsteil der FAZ kann man permanent lesen, wohin es führt, wenn der Staat sich zuviel einmischt.
Aber im Bereich Recht hat derselbe Staat auf einmal Augenmaß, handelt zurückhaltend und ist nur auf die Verfolgung von "Schwerverbrechern" bedacht?
Selten so gelacht...

Wieso maßt sich die FAZ an, das BVG als Hysterietreiber zu verdammen?
Wenn der Bundestag morgen mit einer 2/3-Mehrheit für die Einführung der Pressezensur votierte, würden Sie dann auch beifällig nicken, Herr Müller? Oder würden Sie das BVG anrufen? Das ginge nach Ihrer Argumentation leider nicht.
Das BVG existiert nicht ohne Grund und wird als Kontrollinstanz zunehmend wichtiger.
ich empfehle für Ihren nächsten Artikel dringend eine Recherche zu den Topics
Abschaffung der Benachrichtigungspflicht wegen unverhältnismäßig hohem Aufwand und
Mißbrauch von Überwachungswerkzeugen aus Voyeurismus, Eifersucht und privaten Streitigkeiten.

Der Kommentar gerade Müllers überrascht, hält er doch sonst die Fahne des Grundrechtsschutzes für die Feinde unserer Freiheit besonders hoch, etwa wenn er die Rechtsprechung des BVerfG zum Versammlungsrecht für Neonazis, denen es nur darum geht, diesen freiheitlichen Staat zu vernichten, um wieder ein faschistisches System zu etablieren, vehement verteidigt. Vielleicht sollte die FAZ einmal darüber nachdenken, ob es nicht auch dort an der Zeit ist, von einer Perversion des Grundrechtsschutzes zu sprechen.
Sieht man von diesem Widerspruch ab, kann man über Müllers Ansatz durchaus diskutieren.
Das BVerfG hat sich in den letzten Jahren nicht mit Ruhm bekleckert. Die Entscheidung zur Rasterfahndung, insbesondere zur Abgrenzung zwischen abstrakter und konkreter Gefahr, erregt zu Recht bei Fachleuten allgemeines Kopfschütteln. Auch die Notwendigkeit für Fahnder, die Wanze abzuschalten, wenn es intim wird, zeigt, dass beim BVerfG vor allen Dingen mit Ellen gemessen wird, die über den grünen Theorie-Tisch nicht hinausreichen. Aber wundert dies, solange dort kaum Praktiker Recht sprechen, sondern vor allen Dingen professorale Attitüden vorherrschen und der mit jungen Hiwis besetzte (zuarbeitende) sog. 3. Senat das Sagen hat?

Auch wenn die lautesten Schreie gegen die geplanten Befugnisse für das BKA er aus der linken Ecke kommen ist gerade der Punkt Online Durchsuchung der, bei dem sich offenbar ein breiter Konsens feststellen lässt. Beobachtet man genau, stellt man fest, dass auch die FAZ am Anfang sich äußerst kiritsch dieser Maßnahme gegenüber geäußert hat. Im Laufe der Zeit (wir erinnern uns das zwischenzeitlich einige Redakteure auf den Deckel bekommen haben, da sie geheim Informationen zum BND Skandal veröffentlichten, die nicht mal dem Bundestagsausschuss vorlagen) wurde die Bericht erstattung in Richtung Schäuble und Bundestrojaner immer Wässriger, bis sich der jetztige "Schmusekurs" abzeichnen konnte.
Es ist nicht vernünftig einem Staat zuviel Macht an die Hand zu geben. Menschen, die Angst vor Überwachung haben verhalten sich anders, als Menschen, die sich frei fühlen. Das ist ein Fakt. Und wie weit sind wir denn noch vor Orwells 1984 entfernt? Ein, zwei durchgeknallte Innenminister?
Berichten Sie lieber darüber wie schwierig es ist aus H2O2 - Unsere drei Amateur Terroristen hatten das benutzt - stabilen Sprengstoff zu gewinnen. Das ist nämlich nur schwer möglich (Wurde aber in den Medien wenig berichtet).
Grüße

Ja, die meisten haben Bedenken.
Doch selbst wenn das BVG diesen Wahn stoppt, werden sich die "Dienste" daran halten?
Ich glaube nicht!

Der Artikel wird dem Thema auch nur ansatzweise nicht gerecht.
Der Überwachungsdruck nimmt zu. Waren es früher nur ein paar abgehörte Telefone, haben wir 2007 massenhafte Telefonlauschangriffe, Kontoauskunft, Abhör-Schnittstellen zu X Behörden bei den Telekoms und Internet-Providern.
Maßnahmen werden vom Richter nur noch abgenickt, es ist ja leichter [x] ja, abhören anzukreuzen, als seitenweise [ ] nein, nicht abhören, weil ... Grundrechte ... zu begründen.
Weil es immer einfacher, leichter wird, privateste Daten abzugreifen, wird das auch gemacht.

Dieser Artikel ist nicht tragbar. Allein die Möglichkeit der Ausspähung privater Daten der Bürger - geheim und allumfassend - beraubt diese ihrer letzten persönlichen und intimen Rückzugsmöglichkeiten und lässt sie vollends im anonymen und übermächtigen Staat aufgehen. Und selbst wenn zu Unrecht erhaltene Daten gelöscht und nicht verwendet werden sorgt der unabwendbare Einbruch in die Privatsphäre für ein unerträgliches Gefühl der Beobachtung, Ohnmacht und Unsicherheit.
Übrig bleiben abgeklärte Terroristen, die den technischen Möglichkeiten des Staates immer voraus sind oder ganz andere Kanäle nutzen. Man müsste also immer und immer mehr Bereiche überwachen.

Es tut mir leid, wenn ich hier keine weitereMeinung hinzufügen kann. Sie haben Alles gesagt. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu.
Danke

Ich weiß ja nicht ob dahinter Unwissen oder Absicht steckt, aber Sätze wie "Sollen private Dateien und der Internetverkehr vor den Behörden geschützt bleiben, wenn womöglich unter intimer Chiffre ein Massenmord geplant wird?" gehen weit an der Realität vorbei.
Der "Internetverkehr" ist keineswegs vor den Behörden geschützt. Oder für was stehen bei fast jedem deutschen Mailprovider "Sina-Boxen", über die der Zugriff von Ermittlern auf die beim Provider vorliegenden Daten (Mails, etc.) ohne zutun des Providers ermöglicht.
Von den Schnittstellen, die ETSI für Abhören und Datamining beim Provider (ohne zutun durch dessen Personal) normiert hat ganz zu schweigen.
Wenn Sie, Herr Müller, also die Online-Durchsuchung wollen, dann diskreditieren Sie sich nicht selbst durch solche Aussagen, die die vorhande Realität ausblenden.

Berücksichtig der Autor doch verschiedene offenkundige Tendenzen nicht.
Zum Beispiel den Anstieg der Telefonüberwachungen seit deren Einführung um ca. 10.000% . Sie ist nunmehr eine Standart-Überwachungsmaßnahme, die von den Richtern einfach abgenickt wird.
Die massive Ausweitung der Kameraüberwachung öffentlicher Plätze - egal, ob durch staatliche oder durch kommerzielle und private Einrichtungen. Der Staat hat letztlich Zugriff auf alle Aufzeichnungen.
Die Abschaffung des Bankgeheimnisses, die Angriffe gegen die Pressefreiheit zur Enttarnung von Informanten im Staatsdienst.
Der illegale Einsatz der Bundeswehr im Inneren beim G8-Gipfel.
Die Aufnahme biometrischer Merkmale in jeden Personalausweis.
Und so weiter, und so fort.
Die Tendenz ist aber offenkundig:
Der Staat will immer mehr Daten, von jedem. Denn jeder ist erstmal verdächtig - bis die Unschuld bewiesen ist.
Darüber hinaus gibt die moderne Technik dem Staat Überwachungsmöglichkeiten an die Hand, von denen Orwell 1984 nicht mal zu träumen wagte.

...der Autor sollte sich erst einmal über die technische Machbarkeit Sorgen machen. So wie sie von staatlicher Seite dargestellt wird, ist sie jedenfalls nicht gegeben. Eine Hausdurchsuchung kann ein Verbrecher z.B. nicht verwenden, wenn er den richtigen Rechner kurzzeitig knackt und Dateien kopiert, kann dafür jeder 14-jährige dann beliebige Rechner ausspähen. Viren 'nur für einen bestimmten Rechner', wie von offizieller Seite beteuert, gibt es einfach nicht und wird es auch nie geben.

Ein ziemlich blauäugiger Artikel. Das Grundproblem ist: "Wer Macht hat, mißbraucht sie." Das mag sehr überspitzt und pauschalisierend sein, hat sich aber im Grundsatz in der Vergangenheit immer bestätigt. Mag sein, daß man am Anfang mit sogenannten Online-Durchsuchungen sehr restriktiv verfahren würde. Sobald sich dieses neue "Mittel" etabliert hätte, würden die Grenzen aber ganz sicher Stück für Stück verschoben werden.
Die größte Gefahr, die von den "Ursachen" - sprich dem Terrorismus - ausgeht, ist sehr wahrscheinlich nicht dessen reale Gefahr für Leib und Leben Unschuldiger. Die größere Gefahr ist, sein Einfluß auf unsere gewachsene Werteordnung. Daß mehr und mehr "besorgte Bürger" Einschnitte in Kauf zu nehmen breit sind, die das Potential haben unsere Gesellschaft langsam wieder von einer Demokratie zurück in eine Diktatur zu verwandeln.

Genau so ist das zu sehen! Man könnte annehmen, dass deutsche Volk besteht aus lauter ehrbaren Geheimnisträgern!
Fürchten müssen doch nur diejenigen etwas, die mittels Internet strafbare Handlungen begehen. Und da wird sich das sicherlich auf Dauer nicht vermeiden lassen, dass außer terroristischen Aktivitäten auch andere kriminelle Machenschaften beobachtet und verfolgt werden, wenn hinreichender Tatverdacht besteht. Wer sich korrekt verhält, dem wird eine Online-Durchsuchung seines PCs nicht zum Verhängnis. Zunächst war ich auch dagegen, aber bei nüchterner und logischer Betrachtung kommt man gar nicht umhin einzusehen, dass der Staat seine Kontrollmechanismen auch auf diese neue umfassende Technik ausweitet. Eine Güterabwägung muß natürlich stattfinden. Es geht dabei um die Bürger, die es zu sichern gilt, die sich staatstragend verhalten und es geht um die Straftäter, die ein neues Medium für ihre schmutzigen Geschäfte missbrauchen. Damit ist nicht nur der Terrorismus gemeint. Mafia, organisierte Großbetrüger, Kinderschänder, Auftragsmörder und die große Palette der Kleinbetrüger. Das ist ein weites Feld und das gehört staatlich überwacht! Missbrauch durch den Staat? Dummes Zeug! Banditen missbrauchen uns und unsere Daten!

Jede staatliche (All)Macht ist auf das Allernötigste zu begrenzen.
Was genau ist denn eine "schwere Straftat"? Wie definiert man juristisch einwandfrei den Begriff des "Terrorcamps"? Was nützt mir im Zweifel das Richter-Privileg, wenn ich unschuldig verdächtigt werde?
Und wenn ich zehnmal in mein elektronisches Tagebuch etwas über Atombombenbau schreibe, geht das den Staat einen feuchten ... an.
Hier wird dazu noch schleichend die Umkehr der Beweislast vorbereitet - Unmengen an (zweifelhaften) Indizien sammeln, gegen die man sich im Zweifelsfall dann nicht mehr wehren kann.
Wer so wie der Autor und mancher Kommentator hier einerseits dem Staat alle möglichen Überwachungsmaßnahmen gestatten will und gleichzeitig ernsthaft daran glaubt, diese Maßnahmen würden nie und nimmer vom "guten Staat" missbraucht, der hat aus der Geschichte einfach nichts gelernt...

Ich komme nicht umhin, meinem Vorredner zu widersprechen. Nicht lobenswerter Mut, sondern ein fehlendes Verständnis für die rechtlichen Zusammenhänge kennzeichnet diesen Beitrag, ein Hintergrund, vor dem es um so merkwürdiger erscheint, daß der Autor eben und gerade die herrschende Meinung in der gesamten Rechtslehre und -theorie als überzogen darstellen will. Es wirkt (und wirkte schon immer) die Argumentation befremdlich, eine Maßnahme wie die Online-Durchsuchung werde ohnehin nur in wenigen Fällen und nach sorgfältiger Prüfung angewandt. Dies ist für die Frage des (in diesem Fall: nicht zu rechtfertigenden) Grundrechtseingriffes vollkommen irrelevant. Fragen wie die nach den sonst zu befürchtenden Folgen kennt die Rechtsordnung des Grundgesetzes im Hinblick auf Artikel 1 GG nicht. Dies mag man, so man dies für falsch hält, kritisieren, jedoch ist jeder Versuch absolut fehl am Platz, eine derartige Argumentation mit der bestehenden Rechtslage vereinbaren zu wollen.

Die Frage ist doch, wie streng diese Auflagen wirklich sind, wann solche Maßnahmen schleichend nicht nur der Terrorbekämpfung, sondern auch den viel häufigeren Fällen von Steuerbetrug und anderer Delikte dienlich sein sollen.
Das de facto nicht mehr existente Asylrecht als auch das neue Ausländerrecht, welches grundsätzlich alle Ausländer als verdächtig sieht, zeigt bereits, dass die Unschuldsvermutung längst nicht mehr so umfassend gilt, wie es die Verfassung vorsieht.
Sicherlich kann ein Bundestrojaner die Terrorabwehr vereinfachen. Sicherlich kann auch ein Bundesmelderegister die Terrorabwehr vereinfachen. Sicherlich kann auch eine Verwertung von Mautdaten – demnächst vielleicht auch für PKW – die Terrorabwehr vereinfachen. Sicherlich kann auch die Vorratsdatenspeicherung die Terrorabwehr vereinfachen.
Und dann später "nur" schwere Verbrechen – wie jetzt schon bei dne Mautdaten diskutiert. Und die Erhebungsbasis wird immer breiter. Und die Fehlerquote auch. Und um den Vergleich mit dem Lauschangriff fortzuführen: längst nicht alle fälschlichen Lauschangriffe werden dem Betroffenen tatsächlich gemeldet.
Das Argument für solche Maßnahmen – und die Summe ist das beunruhigende – kann nicht allein die Wirksamkeit sein.

Entscheidend ist die Durchsuchung eines Computers ohne Wissen des Betroffenen. Das ist ein erheblicher Eingriff in meiner Grundrechte. Es geht hier auch um Mißbrauch und darum, daß dem Staat nicht zu trauen ist.
Durch das unbemerkte Eindringen in ein fremdes Computersystem ist es möglich, Daten zu verändern oder hinzuzufügen. Der Betroffene kann in diesem Fall nicht beweisen, daß es sich nicht um seine Daten handelt. Außerdem besteht so die Möglichkeit, Informationen von Berufsgeheimnisträgern zu erhalten, es werden solche einfachen Vorgaben wie Mandantenschutz der Anwälte, Beichtgeheimnis, Patientenschutz, Quellenschutz der Journalisten ausgehebelt. Das dieser Staat wenig Hemmungen hat, sich über bürgerliche Rechte hinwegzusetzen, sehen wir u.a. am Celler Loch oder dem Fall Cicero.
Dieses ewige Gerede von schwerer Kriminalität, Terrorismus ist nichts weiter als Augenwischerei. Wenn das Werkzeug "Bundestrojaner" legal ist, wird es auch eingesetzt. Und gerade Journalisten sollten da äußerst sensibel sein, was in diesem Artikel offensichtlich nicht der Fall ist.
Der Staat braucht nicht vor dem Bürger geschützt zu werden, aber der Bürger vor der Willkür des Staates.

Gut Reinhard Müller, vielleicht fangen die Schnüffler vom Dienst gleich bei Ihnen an.
Mach ja nichts wenn Ihre privaten Daten etwas durcheinander gemixt werden.
Sicherlich kann man immer etwas konstruieren.
Noch besser könnte man die Bürger bespitzeln wenn man ihnen einen Transponder also Chip implantieren würde. Wie beim Hund.
Kommt sicherlich auch noch.
Und glauben Sie wirklich, dass man Sie informieren würde, wenn man Sie versehentlich gescannt hat?
Sie würden es nie erfahren.

Als der heranwachsende Jüngling vor lauter Frustration über eine liebevolle Zurückweisung mal solche Redensarten von sich gab, wie ich könnte Bomben schmeissen, in sein Tagebuch schrieb, da griff der Verfassungsschutz sofort zu.
Natürlich wurde der Junge pampig und fragte, was wollen sie, ich habe nichts getan, aber das nützte ihm nichts und so nahm die Sache ihren Lauf....
den Terrorwahn in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf und Müller, Schäuble, Beckstein...... machen allen Unsinn mit.....

Terroristen planen Anschläge im Kopf, Mörder planen Morde in ihrem Gehirn.
Da kann doch der Staat nicht aussen vor bleiben, oder?
Wir sind alle potentielle Täter. Die Frage ist, welchen Verbrechens wir überführt werden sollen.
Die Väter des Grundgesetzes sind von prinzipiell unschuldigen Menschen ausgegangen, denen man die Schuld an einem Verbrechen nachweisen muss. Wenn Dr. Schäuble et al. eine andere Sicht haben, nämlich dass jeder potentiell schuldig ist und deswegen alle überwacht werden müssen, dann sollen sie es endlich öffentlich sagen. Den Mut erwarte ich!

Das Misstrauen vieler Bürger gegenüber staatlicher Institutionen sollte genau diesem Staat und seinen Institutionen sehr zu denken geben. Wahr ist, der Bürger erwartet von seinem Staat und dessen Institutionen Schutz vor allerlei Unbill. Intuitiv jedoch fühlen sich einige oder gar viele Menschen sehr unwohl bei dem Gedanken, dafür dem Staat umfassende Befugnisse zur Überwachung des Einzelnen einzuräumen. Wer den Freiheitsgedanken zu Ende denkt, der kommt zu dem Schluss: Freiheit birgt Risisko. Wenn wir als Gesellschaft nicht bereit sind dieses Risiko zu tragen, dann geht die Freiheit flöten.
Manche Leser hier hatten vielleicht schon einmal das Vergnügen, mit der deutschen Justiz konfrontiert zu werden. Mancher hat dabei vielleicht erleben müssen dass Recht und Gerechtigkeit häufig sehr weit auseinander fallen, nicht zuletzt wegen Richtern, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen waren. Wenn Politiker also anführen, selbstverständlich würden alle freiheitbeschränkenden Massnahmen vorher richterlich überprüft, so ist dies angesichts solcher Erfahrungen eher keine grosse Beruhigung, sondern eine potenzierung der Gefahr.

Zunächst möchte ich den ersten Sätzen des vorherigen Kommentars beipflichten. Ein mutiger Ansatz, sich gegen Fachleute wie Datenschützer und Rechtsanwälte und auch das BVerfG zu stellen.
Aber der Artikel geht von falschen Voraussetzungen aus. Die Online Durchsuchung in der aktuellen Form SOLL es ermöglichen die Festplatten ohne richterliche Verfügung zu durchsuchen. Damit würden die Befugnisse, nämlich zu entscheiden, ob ein Grundrechtseingriff gerechtfertigt ist oder nicht, von Nicht-Juristen getroffen werden.
Was solche Werkzeuge bewirken hat sich im Jahre 2003 oder 2004 gezeigt, als das BVerfG sich mit eben den genannten Eingriffen in die Unantastbarkeit der Wohnung beschäftigte. Seinerzeit stellte das BVerfG fest, dass der überwiegende Teil der Eingriffe ohne richterliche Erlaubnis stattfand, obwohl dieser im Gesetz drin stand.
Was wird nun erst passieren, wenn dieser richterliche Vorbehalt nicht mehr im Gesetz drin steht?
Vergleichsweise sollten die Zahlen für die Kontodatenabfragen in den letzten Jahren einmal herangezogen werden. Auch hierbei sollte der Eingriff, nämlich die Kontodatenabfrage, nur dann erfolgen, wenn es Anhaltspunkte für Mißbrauch gäbe. Nunja ... die Zahlen sprechen hier für sich.

Es gehört in diesem verlotterten Staat schon Mut dazu sich gegen die öffentliche Hysterie und dazu noch das oberste Gericht zu stellen, dem eine vollkommen unverständliche Wertschätzung zu Teil wird. Ein Artikel, der durch seine nüchterne Sachlichkeit besticht und dazu noch auf die drohenden Gefahren hinweist. Man würde sich mehr davon wünschen; so wenig man blind der Regierung vertrauen sollte, so wenig darf man den Staat seiner Abwehrmechanismen berauben. Nichts schadet den Freiheits- und Bürgerrechten mehr als deren Missbrauch. Wer, wie die Justizministerin, die Ausbildung in Terroristenlagern nicht unter Strafe stellen will, weil dort auch religiöse Unterweisungen stattfinden, der verkennt nicht nur, dass zu einem religiösen Terrorismus zwangsläufig auch religiöse Unterweisung gehört, sondern darf sich später nicht wundern, wenn die auch so teure Religionsfreiheit weitaus weniger Anklang findet, als sie eigentlich finden sollte.