Regierungsbilanz

100 Milliarden Euro für die Familien

Soziale Leistungen für die Familien deutlich erhöht

Soziale Leistungen für die Familien deutlich erhöht

02. März 2006 Die Bundesregierung hat eine neue Bestandsaufnahme zum Umfang der Familienförderung vorgelegt. Danach erhalten Familien jährlich inzwischen fast 100 Milliarden Euro Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Dies entspricht einem Anteil von 4,5 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele hervor. Thiele fordert daher, über neue Ausgaben für Familien erst nachzudenken, wenn die bisherigen daraufhin überprüft worden seien, ob sie effizient seien und ihren Zweck erfüllten.

Allerdings bezieht sich die Fördersumme - genau sind es 98,8 Milliarden Euro - auf das Jahr 2004. Aktuellere Angaben lägen noch nicht vor, schreibt Finanzstaatssekretär Karl Diller. Im Vergleich zu den neunziger Jahren haben sich die sozialen Leistungen für die Familien damit absolut und relativ deutlich erhöht. 1992 erhielten Familien vom Staat 65 Milliarden Euro, das waren 3,9 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP). Hinzu kommt die Familienförderung der privaten Arbeitgeber. Sie belief sich 2004 auf 2,2 Milliarden Euro und lag so etwa 350 Millionen höher als 1992.

Überblick über einen Teil der vielen Gesetze

4,5 Prozent am Bruttoinlandsprodukt für die Familie

4,5 Prozent am Bruttoinlandsprodukt für die Familie

Die Anfrage gibt auch einen Überblick über einen Teil der vielen Gesetze - die Bundeskanzlerin sprach jüngst von rund 145 -, auf deren Grundlage die Hilfen zu den Familien gelangen. Der größte Posten umfaßt das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge, für die in diesem Jahr 36,1 Milliarden Euro veranschlagt sind. Steuerausfälle entstehen Bund und Ländern aber an vielen Stellen durch zahlreiche andere Abzugsmöglichkeiten: So sind die Leistungen, die der Arbeitgeber zur Unterbringung schulpflichtiger Kinder erbringt, steuerfrei. Dies belastet die öffentlichen Etats mit 9 Millionen Euro jährlich. Der Sonderausgabenabzug des Schulgeldes schlägt mit 30 Millionen Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 630 Millionen Euro. Diverse Abzugsmöglichkeiten bei außergewöhnlichen Belastungen summieren sich auf rund eine Milliarde Euro, darunter fallen der Ausbildungsfreibetrag oder die Absetzbarkeit von Haushaltshilfen bei Krankheit eines Kindes. Für die (steigende) Kinderzulage im Rahmen der Riester-Förderung wendet der Bund mittlerweile 141 Millionen Euro auf. Kinderzulagen im Rahmen der (gerade abgeschafften) Eigenheimförderung haben im Vorjahr 3,6 Milliarden Euro erreicht. Sie sinken nun, fallen aber 2008 noch mit 1,9 Milliarden Euro ins Gewicht.

In den Sozialversicherungen kommen ebenfalls große Summen zusammen: Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Krankenversicherung wird mit 12,5 Milliarden Euro im Jahr veranschlagt, in der Pflegeversicherung mit einer knappen Milliarde. Kindererziehungszeiten bezuschußt der Bund in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 11,4 Milliarden Euro. Für das Erziehungsgeld sind 2,8 Milliarden Euro vorgesehen. Mutterschaftsgeld und Unterhaltsvorschuß kosten im Jahr je etwa 600 Millionen Euro.

Weiter erhalten Familien ein höheres Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld, die Aufschläge summieren sich auf mehr als 600 Millionen Euro. Die Kosten für Familienzuschläge im öffentlichen Dienst werden auf jährlich etwa 3,6 Milliarden Euro geschätzt. Für die Kinderbetreuung in Kindergärten, Ganztagsschulen und Krippen stellen Bund, Länder und Gemeinden gut 10 Milliarden Euro (2004) zur Verfügung. Die Kosten für Schulen beliefen sich 2002 auf 44,5 Milliarden Euro. Da sie zu den Bildungsausgaben zählen, fließen sie nicht in die hier vom Finanzministerium gewählte sozialpolitische Abgrenzung der Familienleistungen ein. Über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten Schüler und Studenten von Bund und Ländern rund 1,3 Milliarden Euro, für Berufsausbildungsbeihilfen stehen in diesem Jahr 1,2 Milliarden Euro bereit. Das Wohngeld für Kinderhaushalte wird auf 1,4 Milliarden Euro geschätzt.

Text: hig., F.A.Z., 02.03.2006, Nr. 52 / Seite 11
Bildmaterial: AP, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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