Von Stephan Löwenstein
04. Juli 2008 Gewerbliche Hilfe beim Selbstmord soll nach dem Willen einer großen Mehrheit der Bundesländer unter Strafe gestellt werden. Der Bundesrat hat am Freitag dazu mit den Stimmen von 13 Ländern einen Entschließungsantrag beschlossen.
Eine bereits vorliegende Gesetzesinitiative ist aber vorerst gescheitert. Der Entwurf wurde zurück an die Ausschüsse verwiesen, er soll überarbeitet und bald nach der Sommerpause eingebracht werden. So sollte nach den Worten des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und SPD-Bundesvorsitzenden Beck der Eindruck einer scheinbaren Kontroverse vermieden werden.
SPD verweigert CDU-Entwurf Zustimmung
Beck sagte, er sei froh, dass sich der Bundesrat auf diese Entschließung geeinigt habe. Dieses höchst sensible, die Würde des Menschen betreffende Thema, muss schnell und mit der entsprechenden Vorsicht geregelt werden. Es eignet sich nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen und Schnellschüsse. Auf Grundlage des jetzt im Bundesrat festgestellten Konsenses kann nun eine sachgerechte Lösung für das Problem erarbeitet werden.
Hintergrund ist, dass sich mehrere SPD-geführte Bundesländer nicht auf eine Zustimmung zu dem von unionsgeführten Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Thüringen und Saarland) vorgelegten Gesetzentwurf verstehen mochten, der als Bundesratsinitiative in den Bundestag eingebracht werden sollte.
Auch der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Struck, hatte vor Schnellschüssen gewarnt. Um aus dieser Sache keine Kontroverse zwischen Union und SPD zu machen, hatten sich der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) als Koordinator der unionsgeführten Länder und Beck am späten Donnerstagabend auf den Kompromiss verständigt. Zuvor hatte die Koordinierungssitzung der unionsgeführten B-Länder mit Bundeskanzlerin Merkel (CDU) stattgefunden. Nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wo die FDP an der Regierung beteiligt ist, sowie das rot-rot regierte Berlin schlossen sich dem nicht an.
Gegen gewerbliche Beihilfe zur Selbsttötung
Nach der Entschließung soll noch dieses Jahr ein Gesetz eingebracht werden, das das gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zum Zweck der Selbsttötung ebenso unter Strafe stellt wie das Betreiben eines Gewerbes, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zum Suizid zu verschaffen. Auch wer eine maßgebende Rolle in einem derartigen Gewerbe übernimmt, soll bestraft werden können. Zu prüfen sei, inwieweit auch die Gründung einer Vereinigung mit derartigen Zielen und eine maßgebliche Rolle in einer solchen Vereinigung unter Strafe gestellt werden kann. Palliativmedizin (Schmerztherapie) und Hospizarbeit sollen hingegen gestärkt werden.
Nachdrücklich wendet sich die Länderkammer gegen Entwicklungen, die zum Ziel haben, die Beihilfe zur Selbsttötung in gewerblicher Form anzubieten. Darin liege die Gefahr, dass aus einer momentanen Verzweiflungssituation die unumkehrbare Entscheidung zum Suizid getroffen wird, die ohne eine erleichterte Verfügbarkeit entsprechender Mittel nicht erfolgt wäre.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, ddp