Vorwurf Geheimnisverrat

Kritik an Ermittlungen gegen Journalisten

Stadler: “Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert“

Stadler: "Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert"

03. August 2007 FDP und Grüne haben die Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats kritisiert. Der FDP-Obmann im BND-Untersuchungsausschuss, Stadler, sagte am Freitag, man sei „über das Ziel hinausgeschossen“. Nach Angaben des Grünen-Abgeordneten Ströbele war bei dem Mehrheitsbeschluss des Ausschusses für die Ermittlungen erklärt worden, die Maßnahmen richteten sich nicht gegen Journalisten.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg bezeichnete das Ermittlungsverfahren als „überflüssig“. „Nach dem Cicero-Urteil ist ein solches Verfahren Quatsch“, sagte Oberstaatsanwalt Bagger am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Es habe keine Aussichten auf Erfolg. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit über eine Durchsuchung gegen das Magazin „Cicero“ vom Februar wird allgemein als Stärkung der Pressefreiheit gewertet.

Im BND-Ausschuss

Im BND-Ausschuss

Laut ARD ermittelt die Justiz gegen 17 Journalisten verschiedener Zeitungen und Magazine wegen des Vorwurfs, sie hätten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Bundestages zitiert. In dem Ausschuss geht es um die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und anderer deutscher Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus.

„Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert“

Stadler sagte im Bayerischen Rundfunk, im Ausschuss habe es keine Entscheidung gegeben, dass gegen Journalisten vorgegangen werden solle. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften behinderten die journalistische Arbeit massiv.

Derjenige, der eine als geheim eingestufte Information an Journalisten weitergebe, mache sich zweifellos strafbar, sagte Stadler. „Dass solche Informationen von Journalisten verwendet werden, gehört aber meiner Meinung nach zu ihrer Aufgabe, und sie haben die Pflicht, die Öffentlichkeit zu informieren.“ Eine Beihilfe zum Geheimnisverrat sei das nicht. „Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, eine Klarstellung im Gesetzbuch zu Gunsten der Pressefreiheit vorzunehmen.“

Im MDR sagte Stadler, Journalisten hätten das Recht, die Öffentlichkeit zu informieren. „Aus Sicht der FDP ist es ein Eingriff in die Pressefreiheit, wenn man daraus eine strafbare Handlung konstruiert.“

„Ein Ding der Unmöglichkeit“

Der Grünen-Politiker Ströbele sagte der Zeitung „Thüringer Allgemeine“, bei der Entscheidung im Ausschuss sei erklärt worden, dass die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Pressefreiheit berücksichtigt werde.

Hans-Christian Ströbele (Grüne)

Hans-Christian Ströbele (Grüne)

Der Chefredakteur der „Frankfurter Rundschau“, Vorkötter, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Ich halte es für ein Ding der Unmöglichkeit, dass journalistische Recherche flächendeckend mit juristischen Sanktionen bedroht wird.“ „Journalisten leisten hier keine Beihilfe zum Geheimnisverrat. Sie leisten Beihilfe zur Aufklärung einer Affäre.“

Angezeigt vom Bundestagspräsidenten

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte am Donnerstagabend Ermittlungen gegen mehrere Zeitungsautoren bestätigt. Nach ARD-Angaben ermitteln außerdem die Staatsanwaltschaften in München, Hamburg und Frankfurt am Main.

Die Ermittlungen erfolgen laut Berliner Staatsanwaltschaft auf Anzeige von Bundestagspräsident Lammert (CDU). Angeregt wurden sie nach ARD-Informationen vom Vorsitzenden des BND-Untersuchungsausschusses Siegfried Kauder (CDU). (Siehe auch: Ermittlungen gegen Journalisten wegen Geheimnisverrats)

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

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