
Herr Schäuble benimmt sich wie ein kleines Kind an der Ladenkasse, das sagt: „Ich will aber trotzdem, auch wenn Mama nein gesagt hat.”
Das Wunschdenken viele Politiker ähnelt dem kleiner Kinder doch sehr.

Das BVerfG hat also entschieden, daß ein gekapertes Flugzeug nicht abgeschossen werden darf, weil das die Menschenwürde der entführten Passagiere verletzen würde. Die Menschenwürde ist aber unantastbar. Das kann man so sehen. Ich frage mich nur, was ist mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der bedrohten Menschen, auf die das hypothetische Flugzeug zugesteuert wird?
Zum Glück muß ich diese Frage nicht beantworten, ich werfe sie hier nur auf. Aber es erscheint mir ein wenig kurzsichtig, hier nur auf die Menschenwürde abzuheben. Im Ernstfall würde das bedeuten, daß ein Flugzeug mit 100 entführten Passagieren auf ein vollbesetztes Stadion mit 50.000 Menschen zusteuert. Die Frage ist also, schieße ich 100 Unschuldige ab oder lasse ich sie weiterfliegen und wahrscheinlich tausende sterben? Eine gruselige Entscheidung - aber in Zeiten neuer terroristischer Taktiken wird sie früher oder später getroffen werden müssen.
So gesehen haben die Richter in KA ein mutiges Urteil gefällt. Ich möchte den Hinterbliebenen von tausenden Opfern nicht erklären müssen, warum stattdessen nicht die 100 Passagiere geopfert wurden. Zumal die sowieso sterben!