08. Dezember 2008 Ein Grundrecht auf eine Pendlerpauschale gibt es nicht. Daran erinnerte Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Anfang September. Er warnte davor, die Befugnisse der Parlamente aufzuheben und steuerliche Detailfragen“ verfassungsrechtlich zu zementieren.
Seit dem 1. Januar 2007 kommen nur noch Fernpendler in den Genuss der Pauschale. Erst vom 21. Entfernungskilometer an sind 30 Cent pro Kilometer absetzbar. Ersparnis für den Staat: etwa 2,5 Milliarden Euro. An diesem Dienstag verkünden die Karlsruher Richter ihr Urteil – und nach dem Verlauf der Verhandlung ist es gut möglich, dass Steinbrück enttäuscht wird, und viele Pendler (vorerst) jubeln.
Folgerichtigkeit fraglich
Für den mit Steuerrechtlern gut bestückten den Zweiten Senat stand nämlich die Frage im Vordergrund, ob die aus Haushaltsgründen geschaffene Neuregelung folgerichtig“ ist. Während nach Steinbrücks Ansicht die Neuregelung kein Verfassungsproblem ist, hatten immerhin der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte Niedersachsens sowie des Saarlands die Kürzung in ihren Vorlagebeschlüssen als verfassungswidrig eingestuft.
Insbesondere der Bundesfinanzhof verlangt vom Gesetzgeber strikte Folgerichtigkeit: Wenn die Arbeit tatsächlich am Werkstor beginne, dann dürften auch die sonstigen Mobilitätskosten und auch die Aufwendungen für Fernpendler nicht mehr abgesetzt werden. Demgegenüber pocht die Bundesregierung auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.
Rhetorisch abrüsten
Steinbrück hatte sich wenige Tage vor der Verhandlung im September gemeinsam mit dem hessischen Ministerpräsidenten Koch (CDU) gegen eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ausgesprochen – zum Ärger der damals im Landtagswahlkampf befindlichen CSU in Bayern.
Der neue Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, empfahl damals, rhetorisch abzurüsten. Denn der Senat entscheide keineswegs darüber, ob die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt werden muss oder soll“, sondern nur darüber, ob die Neuregelung verfassungskonform ist. Ist sie es nicht, ist die Politik wieder am Zuge.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa