Ladenschluß

Verbraucher können bald länger einkaufen

Shoppen: Bald bis spät in der Nacht?

Shoppen: Bald bis spät in der Nacht?

09. November 2005 Verbraucher werden an Werktagen bald länger einkaufen können. Dies ist nach der Einigung der Unterhändler der großen Koalition auf eine Föderalismusreform zu erwarten, die in der ersten Jahreshälfte 2006 umgesetzt werden soll. Im Zuge der Reform soll die Zuständigkeit für die Ladenschlußregeln vom Bund auf die Länder übergehen. Die überwiegende Zahl der Länder wird voraussichtlich rasch von der Möglichkeit zur Lockerung des Ladenschlusses Gebrauch machen.

Über den Bundesrat dringen die Länder schon seit langem auf die Kompetenz für den Ladenschluß. Zuletzt forderten sie den Bundestag im Juni auf, den Ländern eigene Öffnungsregelungen zu erlauben. Damals hatte Baden-Württemberg als Vorreiter der Initiative angekündigt, die Ladenöffnungszeiten an Werktagen völlig freizugeben. Überdies seien auch Änderungen an Sonn- und Feiertagen denkbar, betonte die Stuttgarter Landesregierung am Mittwoch. Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen planen ebenfalls die Freigabe an Werktagen. Das Land Berlin will außerdem die Läden zur Fußball-WM einen Monat lang bis Mitternacht öffnen lassen, auch an den fünf Sonntagen.

„Der Sonntag ist ein besonderes Kulturgut“

In der Frage, wie der Sonntagsverkauf künftig noch reguliert werden soll, besteht auch nach der grundsätzlichen Verständigung der Großkoalitionäre noch kein Einvernehmen. Bei einer Ausdehnung der Öffnungszeiten sind Proteste der Gewerkschaften zu erwarten. Derzeit gilt in Deutschland nach dem Grundgesetz noch die Bestimmung der Weimarer Verfassung, nach der „der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt bleiben“. Das Ladenschlußgesetz gestattet derzeit als Ausnahme vier verkaufsoffene Sonntage.

„Der Sonntag ist ein besonderes Kulturgut; er muß weiter durch ein bundeseinheitliches Gesetz geschützt werden“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Hartmut Schauerte dieser Zeitung. Sonst bestehe die Gefahr, daß der Sonntagsschutz durch einzelne Länder außer Kraft gesetzt werde und die übrigen aus Wettbewerbsgründen nachziehen müßten. Schauerte verwies dabei auf die Pläne Berlins.

Der Berliner Einzelhandel hat beim Senat für 2006 insgesamt 26 offene Sonntage beantragt. Baden-Württemberg will dagegen ihre Zahl auf zwei reduzieren. Der Einzelhandel plädiert angesichts dieser Spannbreite für eine einheitliche Regelung. An Werktagen sollten die Händler die Öffnungszeiten bestimmen können, überdies sollte es bei der Obergrenze von vier offenen Sonntagen im Jahr bleiben, sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Der Verband fordert ferner, die Geschäfte sollten auch an Adventssonntagen öffnen dürfen. Die Öffnung an Dezembersonntagen dürfe nicht länger tabu sein.

Text: enn., F.A.Z., 10.11.2005, Nr. 262 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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