
Tausender unerledigter Fälle: Die Klageflut gegen Hartz IV schiebt eine riesige Bugwelle vor sich her
07. Februar 2009 Ein einziger Vormittag im Sozialgericht gewährt einer Gruppe Berliner Jugendlicher einen tiefen Blick in die Welt von Hartz IV, dem Gesetz, das als größte Sozialreform der Nachkriegsgeschichte gilt. Sie sind mit ihrer Dozentin gekommen, um die praktische Seite des Sozialrechts kennenzulernen. Es treten auf: unvorbereitete Rechtsanwälte, freihändig wie auf dem Basar handelnde Behördenvertreter, ein notorischer Kläger und ein Richter, der die vertracktesten Fälle in handliche Teile zerlegt. Es gibt etwas zu staunen. In zweieinhalb Stunden sind sechs Fälle erledigt. Doch hat die 117. Kammer kein einziges Urteil gesprochen. Tags darauf meldet das Sozialgericht: Hartz-Fall Nummer 60.000 registriert.
Bevor es losgeht, fragt Richter Christian Barz die Dozentin, wie es auf dem Berliner Arbeitsmarkt aussehe. Schlimm, sagt sie. Schlimmer noch sei's in den Jobcentern. Deren Kunden würden wahllos in Trainingsveranstaltungen geschickt. Die Mitarbeiter der Jobcenter seien schlecht qualifiziert, ihr Auftreten gegenüber ihren Kunden lasse zu wünschen übrig. Über das Sozialgericht werden die Jungen nicht so reden können, auch wenn ihnen nicht alles unmittelbar einleuchtet, denn dort herrscht ein äußerst ziviler Ton.
Unerlaubter Umzug

Individuelle Fälle, extrem pauschaliert: Was die Kläger vor Gericht offenlegen (müssen), ist privat, wenn nicht gar intim
Fall 1: Eine Dame ist von einer sehr kleinen in eine große Wohnung umgezogen, ohne das Jobcenter darüber zu informieren. Nun wehrt sie sich gegen eine Rückerstattungsforderung in Höhe von 237 Euro. Die Anwältin hat ihr gesagt, sie brauche nicht vor Gericht zu erscheinen. Mit milder Ironie fragt Barz, ob er das als Antrag werten dürfe, die Anordnung des persönlichen Erscheinens aufzuheben. Darf er. Ich verstehe Ihre Klage nicht, sagt er; das beeindruckt die Anwältin nicht.
Hinweise darauf, dass die Mandantin mehr bekommen hat, als ihr nach allen Regeln der Kunst zusteht, dass Betriebskostenerstattungen in der Hartz-Welt als Einkommen zählen, wie inzwischen überall nachzulesen sei, ignoriert sie. Sie nennt nicht die Summe, die sie erstreiten möchte, legt die Überlegungen nicht dar, auf die sie den Anspruch ihrer Mandantin gründet. Unsäglich, sagt Barz. Die Anwältin rauscht zum Nachdenken aus dem Saal, nach fünf Minuten kehrt sie zurück: Die Klage wird zurückgezogen. In der Pause erklärt der Richter den Jugendlichen: Wer in eine Wohnung umzieht, die teurer ist als die vorgesehenen 360 Euro, muss zuvor die Genehmigung des Jobcenters einholen.
Unbemerkter Mehr-Verdienst
Fall 2: Ein Mann hat vom Jobcenter eine ABM-Stelle bekommen und bezog monatelang sowohl Arbeitslosengeld 2 (Alg 2) als auch Lohn. Nun soll er 3860 Euro zurückzahlen. Das kann er nicht. Und seine Anwältin will es auch nicht: Was hat denn der Kläger falsch gemacht? Und wenn es ein offensichtlicher Fehler war, Lohn und Stütze zu beziehen - Warum haben Sie den nicht gesehen? Das Jobcenter Kreuzberg-Friedrichshain gesteht einen Formfehler ein; so reduziert sich seine Rückzahlungsforderung auf 960 Euro.
Selbst die kann der Mann, der als Fleischer und Kraftfahrer gearbeitet hat - Scheidung, Alkohol, alles haben ihn fast auch die Wohnung gekostet -, nicht bezahlen, auch nicht abstottern. Am Ende geht es schnell: Er zahlt die Hälfte, also 481 Euro. Sie werden ihm in Kleinstraten von seiner monatlichen Unterstützung abgezogen. Als Steuerzahlerin regt sich die Dozentin auf: Das ist doch 'ne Schutzbehauptung! Jeder merke doch, wenn er zu viel Geld auf dem Konto habe. Ja, aber ist es grob fahrlässig, es nicht zu merken?
Unbewiesene Einladung
Fall 3: Ein Mann klagt gegen die Kürzung seiner Unterstützung um 312 Euro, die ihm als Sanktion auferlegt wurde. Er sollte sich um eine Stelle bewerben. Der Arbeitgeber schickte dem Jobcenter das entsprechende Formular mit der Mitteilung zurück, er sei nicht erschienen. Der Mann sagt, er habe dort angerufen und sei höhnischen Tons darauf hingewiesen worden, es sei wohl etwas spät, die Stelle sei längst besetzt. Sein Handyguthaben sei aufgebraucht gewesen, Kleingeld für einen weiteren Anruf in der Telefonzelle habe er nicht gehabt, den Namen seines Gesprächspartners leider nicht notiert.
Wer Sanktionen ausspricht, ist beweispflichtig, sagt der Richter. Die Vertreterin des Jobcenters fragt pikiert: Soll denn der Arbeitgeber etwa persönliches Erscheinen erbitten? Ja, sagt eine ehrenamtliche Richterin, das wäre jedenfalls nicht fehleranfällig. Der Kläger lässt es trotzdem nicht auf ein Urteil ankommen, den Vergleichsvorschlag nimmt er sofort an: Die Zahlung wird nur um 156 Euro gekürzt, und in seiner Akte wird das nicht als Sanktion vermerkt.
Unbeachtetes Baby
Fälle 4 und 5: Zwei flamboyant gemusterte Damen - Mutter und Tochter - treten auf. Der erste Fall ist rasch geklärt: Die Mutter zieht die Klage zurück. Sie, ihr Mann und eine Tochter hatten keinen Anspruch mehr auf Unterstützung, nachdem die andere Tochter ihr Kind bekam. Der zweite Fall betrifft diese inzwischen volljährige Tochter mit Baby, die jedoch für ihre neue Bedarfsgemeinschaft keinen Antrag stellte. Behende verrechnet die Kammer Leistungen, die ihr zugestanden hätten, mit solchen, die sie irrtümlich bekam, und erklärt die Sache für beendet. Das ist unglaublich, sagt Barz. Das Jobcenter könne nicht ein Jahr lang nichts unternehmen, obwohl es wusste, dass eine hilfsbedürftige junge Frau ein Baby bekam.
Undurchschaubare Berechnungen

In zweieinhalb Stunden sechs Fälle: Eile treibt die Richter ständig an, doch wird die Wartezeit so manchem Kläger trotzdem lang
Fall 6: Neun Änderungsbescheide, fünf Widersprüche und zwei Klagen zieht Richter Barz zu einer Klage zusammen. Am Sonntag hat er fünf Stunden gearbeitet, um den komplizierten Fall zu durchdringen. Dabei ist die Sache im Kern so klar, wie sie nur sein kann: Auch wer von Alg 2 lebt, kann Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Einkommen abziehen. Das ist schlichtweg falsch gemacht worden, gibt die Vertreterin des Jobcenters Treptow-Köpenick zu. Dann wird über die Frage gestritten, ob daraus ein vorläufiger oder ein endgültiger Bescheid werden soll, und der Verhandlungstag der 117. Kammer ist vorbei.
Das Hartz-IV-Gesetz, offiziell Sozialgesetzbuch II (SGB II), ist seit Januar 2005 in Kraft. 6,5 Millionen Menschen beziehen nach seinen Regeln in Deutschland staatliche Leistungen: Langzeitarbeitslose und ehemalige Sozialhilfeempfänger, Kinder und Aufstocker, die ihren Lohn aufbessern. Insgesamt sind die Ausgaben um etwa dreißig Prozent gestiegen, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit kürzlich ergab. Verlierer der Reform seien zwei Drittel der früheren Arbeitslosenhilfeempfänger: Sie haben 240 Euro weniger; frühere Sozialhilfebezieher aber haben etwa 100 Euro im Monat mehr zur Verfügung.
Unerfüllte Hoffnungen

Nächste Instanz - und zurück: Fast die Hälfte der Fälle verweist das Bundessozialgericht an die vorige Instanz zurück; die meisten anderen Fälle entscheidet sie auch anders
Die Hoffnung, das Massengeschäft der staatlichen Leistungen für die Armen werde mit der Pauschalisierung der Leistung und der Zusammenlegung der beteiligten Behörden transparenter, erfüllte sich auch im fünften Jahr der Reform nicht. Stattdessen hat das Verfassungsgericht sogar die Mischung von Bundes- und Landesbehörden in den Jobcentern für rechtswidrig erklärt. Nun muss die Politik eine gesetzeskonforme Organisationsform finden.
Hallo, suche einen extrem guten Anwalt für Hartz IV in Berlin: scharf, schnell, einen, der sofort den Durchblick hat und der auch noch kurzfristig Termine macht. Die Anzeige findet sich auf den Internetseiten des Erwerbslosenforums. Wer auch nur einen Tag im Sozialgericht verbringt, sieht, wie rar solche Anwälte sind. Auch mit schlechten Ratschlägen und inkompetentem Auftreten können Anwälte mit Hartz IV-Fällen Geld verdienen. Doch weil das Sozialgericht, anders als im Zivilrecht, dem Amtsermittlungsgrundsatz folgt, schadet das den Mandanten nicht, jedenfalls nicht vor Gericht. Um vor dem Sozialgericht Gehör zu finden, braucht man nicht einmal anwaltliche Hilfe. Man kann einfach hingehen und Klage einreichen. Und man kann, ohne dass Gebühren anfallen, sogar jeden Tag mehrere Klagen einreichen.
Tausende unerledigte Fälle
Die 94. Kammer zum Beispiel verhandelt am Dienstag insgesamt acht Klagen eines Mannes, der, wie er selbst berichtet, an einer querulatorischen Persönlichkeitsstörung erkrankt ist. Hunderte Klagen hat er eingereicht, mal wegen 2,50 Euro Mahngebühren seines Gasversorgers, mal wegen einer Forderung von 2,56 Euro vom Stromversorger, auch wegen Untätigkeit verklagt er sein Jobcenter. In gemütvollem Hessisch schwärmt er, man müsse sich doch nur mal an einen Tisch setzen und alles auf die acht oder neun wesentlichen Fälle konzentrieren. Das Amtsgericht will ihm nun einen Betreuer zuteilen. Jetzt ein Schnaps, ruft jemand erleichtert, als der joviale Kranke endlich einige Klagen zurückgezogen hat.
Im vergangenen Jahr bezogen sich 67 Prozent aller neuen Fälle des Berliner Sozialgerichts auf Hartz IV. 2004 hatten das Verwaltungs- und das Sozialgericht zusammen 6500 Fälle zu Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu entscheiden, im ersten Jahr von Hartz IV waren es 6950, im zweiten 11.892, im dritten 18.336 und im vergangenen Jahr 21.510. Vor Hartz arbeiteten 59 Richter am Sozialgericht, dieser Tage kam der einhundertdritte Richter. Weitere vierzig Richterstellen und vierzig bis sechzig Stellen für nichtrichterliches Personal hat Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) in Aussicht gestellt. Der Rückstau unerledigter Fälle wächst entsprechend: 11.200 Altfälle und 4444 im Jahr 2008 unerledigte Fälle weist die Statistik des vergangenen Jahrs aus, die Verfahrensdauer liegt bei einem Jahr.
Unbestimmte Rechtsbegriffe
Fast die Hälfte der Kläger - 48 Prozent - bekommt vor Gericht ganz oder teilweise recht. Bei den Finanzgerichten, sagt die Justizsenatorin, liegt die Erfolgsquote bei vier Prozent. Das Argument, das Winfried Leitke, der Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Spandau, kürzlich in einer Debatte des Senders RBB nannte - Hartz IV sei ein Massengeschäft, schließlich landeten nur ein Prozent aller Bescheide vor Gericht -, trägt nicht weit: Man stelle sich vor, Finanzämter würden so arbeiten, dass ein Prozent aller Steuerbescheide gerichtlich geklärt werden müsste.
Das Gesetz wimmelt vor unbestimmten Rechtsbegriffen, die nun, entgegen der Absicht, die Leistungen zu pauschalieren und stattdessen Ehrgeiz in die Vermittlung in Arbeit zu setzen, Fall für Fall von den Gerichten geklärt werden müssen: Was ist eine angemessene Wohnung, was ist einem Leistungsempfänger zumutbar, was ist eine Bedarfsgemeinschaft? Üblicherweise klären sich strittige Rechtsfragen auf dem Weg durch die Instanzen; bei Hartz IV nicht. Das Bundessozialgericht hat kürzlich die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung für Kinder festgestellt. Kinder unter 14 Jahren erhalten sechzig Prozent des Regelsatzes von Erwachsenen. Doch hätte der Gesetzgeber eine detaillierte normative Wertung des Kinder- und Jugendlichenbedarfs vornehmen müssen, monierte das Gericht. So einfach ist es eben nicht, aus komplizierten Einzelfällen Pauschalen zu machen.
Uneinheitliche Praxis
Fast die Hälfte der Hartz-IV-Fälle verwies das Bundessozialgericht wegen unzureichender Sachverhaltsklärungen an die vorige Instanz zurück; die Mehrzahl der anderen Fälle entschied es anders als die vorige Instanz. In anderen Worten: Das Gesetz ist weit ausdeutbar, die auf ihm gründende Praxis derartig uneinheitlich, dass sich nicht einmal eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt.
Längst nicht alle Jobcenter haben genügend Mitarbeiter, längst nicht alle Mitarbeiter sind ausreichend qualifiziert, längst nicht alle Geschäftsführer informieren ihre Mitarbeiter über die neuesten Urteile - und dass noch immer keine handhabbare Software entwickelt wurde, ja wegen ständiger Gesetzesänderungen gar nicht entwickelt werden kann, ist nur eines von vielen Ärgernissen. Mehr als dreißig Änderungen, sagte Winfried Leitke im RBB, habe es am Gesetz gegeben. Was die Fallzahlen angeht, die jeder Mitarbeiter zu bewältigen hat, liegt man in Berlin, wo 605.000 Personen in 331.000 Bedarfsgemeinschaften leben, hinter der angestrebten Betreuungsrelation zurück: In Spandau etwa ist ein Mitarbeiter im Jobcenter für 100 Jugendliche oder für 300 bis 400 Erwachsene zuständig.
Unsäglicher Murks
Als Gesetz sei Hartz IV Murks, findet die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue, den Praxistest habe es nicht bestanden. Dieser Tage hat die Sozialdemokratin die Initiative zur Reform der Reform ergriffen. Ihr Vorstoß, gegen die Systemfehler systematisch vorzugehen, habe volle Zustimmung in der Justizministerkonferenz gefunden. Zu prüfen sei eine Straffung des Prozessrechts, um den Gerichten die Aufarbeitung zu erleichtern, das SGB II müsse auf die Hauptfehlerquellen durchforstet, seine Begriffe müssten klarer gefasst werden, und schließlich sollten Defizite im Verfahren analysiert werden. Bis Ende April will sie Praxiserfahrungen in den beteiligten Behörden einholen, im Sommer mit den anderen Justizministern die Ergebnisse auswerten. Erste Folgerungen daraus könnten beim Treffen der Justizminister im November gezogen werden, zwei Monate nach der Bundestagswahl.
Im Asylrecht, erinnert sich Frau von der Aue, habe es zehn bis 15 Jahre gedauert, bis die Gerichte die unerledigten Fälle endlich abgearbeitet hatten. Hartz IV soll keine solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen werden. Sie kann sich eine Bundesratsinitiative der Länder für eine Reform der Reform vorstellen, rechnet aber auch mit starkem Interesse der Bundesagentur für Arbeit an einer bündigen Defizitanalyse der Jobcenter.
Unbürokratische Entscheidungen
Hartz-IV-Fall Nummer 60.000 des Berliner Sozialgerichts erwies sich als ein Klassiker: Es war, wie ein Viertel aller Fälle, ein Eilverfahren: Das Jobcenter Neukölln wollte eine Forderung von 1200 Euro zwangsvollstrecken lassen, obwohl es noch keinen rechtskräftigen Bescheid auf den Widerspruch eines türkischen Ehepaares gegen einen Bescheid gab.
Was am Hartz-IV-Gesetz schlecht gemacht ist, kann man in den Urteilen der Sozialgerichte lesen. Was in den Jobcentern schlecht gemacht wird, ahnt man, wenn man etwa hört, dass der Leiter des Spandauer Jobcenters empfiehlt, sich an den nächsthohen Vorgesetzten zu wenden, wenn man als Kunde den rauhen Ton nicht erträgt. Doch was verbessert werden und wirklich gut gemacht werden kann, spricht sich offenbar nicht so rasch herum. Wer Rolf Brecher, den Leiter der Widerspruchsstelle des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf, fragt, was er während der Verhandlungen der 94. Kammer am Dienstag in sein Notebook getippt hat, erfährt Erstaunliches: In seinem Jobcenter hat die Widerspruchsstelle Entscheidungskompetenz. Es habe sich nachweisbar bewährt, dass sie strittige Fälle abschließend entscheidet.
Mit zwei erfahrenen Leistungsbearbeitern setzt Brecher rasch in Bescheide um, was er etwa von einem Tag vor Gericht mitbringt. Die Schnittstelle zwischen Behördenentscheidung und Widerspruch des Kunden personell zu verstärken sei viel effektiver, als etwa Ombudsstellen einzurichten, meint Brecher. Sein Jobcenter hat dieses Verfahren als Best practice bei der Regionaldirektion eingereicht. Doch nur drei von zwölf Berliner Jobcentern halten es nach seinem Informationsstand so. Pragmatismus scheint nicht ansteckend zu sein.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp, Matthias Lüdecke - FAZ