22. September 2002 Wegen des knappen Ausgangs der Bundestagswahl könnten Überhangmandate über die endgültigen Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag entscheiden.
Überhangmandate entstehen, wenn auf eine Partei in einem Land mehr Direktsitze entfallen als ihr nach den Zweitstimmen bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten zustehen. So hatte
beispielsweise die SPD 1998 in Sachsen-Anhalt auf Grund ihres Zweitstimmenergebnisses in dem Land neun Sitze erreicht, aber über die Erststimmen alle 13 Wahlkreise gewonnen. Sie hat also
in dem Land vier Überhangmandate zugesprochen bekommen.
1998 schon Vorteil für SPD
Bei der Bundestagswahl vor vier Jahren gab es insgesamt 13 Überhangmandate, die alle an die SPD gingen. Damit erhöhte sich im Bundestag der Abstand der rot-grünen Regierungskoalition vor den Oppositionsparteien von acht auf 21 Sitze.
Überhangmandate werden begünstigt, wenn in einem Bundesland die Zahl der Wähler je Wahlkreis erheblich unter dem Durchschnitt der Einwohnerzahl aller Wahlkreise in Deutschland liegt. Da für die Wahlkreiseinteilung die Bevölkerungszahl, und nicht die Zahl der Wähler, entscheidend ist, kann auch ein besonders hoher Anteil von nicht wahlberechtigten Minderjährigen Überhangmandate fördern. So lag der Anteil der Minderjährigen an der deutschen Bevölkerung 1998 in den vier neuen Bundesländern mit Überhangmandaten deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Schließlich kann eine breitere Verteilung von Zweitstimmen auf mehrere Parteien verbunden mit knappen Wahlkreisergebnissen das Entstehen von Überhangmandaten begünstigen. So betrug der
Zweitstimmenanteil der PDS 1998 in den neuen Ländern 20,8 Prozent, was den Zweitstimmenanteil von SPD und Union minderte. Da die SPD jedoch in den meisten ostdeutschen Wahlkreisen vorne
lag, entfielen auf sie alleine im Osten zwölf Überhangmandate. Hinzu kommt, dass der Abstand zwischen dem Wahlkreisgewinner und dem Zweiten teils extrem klein ist. So betrug der Abstand in 51 Wahlkreisen vor vier Jahren weniger als 5.000 Stimmen.
Mit der Verkleinerung des Bundestages von 656 auf nun 598 Abgeordnete ohne Überhangmandate und dem Neuzuschnitt von 75 Wahlkreisen am 1. Juli 1998 sollte auch die Wahrscheinlichkeit
von Überhangmandaten verringert werden. Derzeit beträgt die durchschnittliche deutsche Bevölkerung pro Wahlkreis etwa 250.000 Personen.
Text: Reuters