Bundesverfassungsgericht

Bundesrat stimmt Voßkuhle zu

Von Reinhard Müller

Steiler Aufstieg: Andreas Voßkuhle

Steiler Aufstieg: Andreas Voßkuhle

25. April 2008 Der Bundesrat hat den Rektor der Freiburger Universität auf Vorschlag der SPD am Freitag einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. In Karlsruhe übernimmt er den Vorsitz des Zweiten Senats. Voßkuhle wird voraussichtlich am 7. Mai ernannt und hat eine Amtszeit von zwölf Jahren vor sich.

Der 44 Jahre alte Voßkuhle wird Nachfolger des aus dem Amt scheidenden Winfried Hassemer und voraussichtlich in zwei Jahren neuer Präsident des höchsten deutschen Gerichts.

Unerwarteter Karrieresprung

Der Karrieresprung kam wohl auch für ihn selbst unerwartet: Schließlich ist er erst seit weniger als vier Wochen Rektor der Freiburger Universität - ehe er nun auf Vorschlag der SPD zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden ist. Lange hatten sich SPD und Union nicht auf einen Kandidaten einigen können.

Andreas Voßkuhle hatten die wenigsten auf der Rechnung. Manche hatten bis zuletzt angenommen, der Staatsrechtslehrer Joachim Wieland aus Speyer, der oft als Prozessvertreter in Karlsruhe aufgetreten war, würde das Rennen machen. Doch war Wieland schon bei jenem „Vorsingen“, aus dem dann der schließlich von der Union abgelehnte Horst Dreier als Sieger hervorgegangen war, einigen (auch in Karlsruhe) als zu dominant erschienen.

Allseits anerkannt

Allerdings zeigte sich hier, dass die SPD der Versuchung widerstand, der Union einen ihrer Parteigänger zu oktroyieren. Der Vorschlag Voßkuhle steht vielmehr im Einklang mit der bisherigen Linie von Bundesjustizministerin Zypries, die freilich in diesem Fall nicht das alleinige Sagen hat: Qualifikation und nicht Quote, auch keine Frauenquote. Allerdings versteht es sich von selbst, dass die Parteien sich von ihren Kandidaten in Wertungsfragen im Zweifel eine Rechtsprechung in ihrem Sinn erhoffen.

Voßkuhle ist, was auch über Dreier gesagt wurde: ein allseits anerkannter Staatsrechtslehrer. Er wurde in München bei Peter Lerche mit einer Arbeit über „Rechtsschutz gegen den Richter“ promoviert. In Augsburg habilitierte er sich mit der Schrift „Das Kompensationsprinzip“. In Augsburg lehrte auch Johannes Masing, der mittlerweile wieder an die Freiburger Universität zurückgekehrt ist und auf Vorschlag der SPD gerade in den Ersten Senat gewählt wurde. Voßkuhle hat sich viel mit Umweltrecht und Dogmatik des Verwaltungsrechts befasst. Er war Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin und 1995 Referent im bayerischen Innenministerium.

Eine weitere Eigenschaft Voßkuhles sticht heraus: sein Alter. Der 1963 in Detmold geborene Jurist ist zwar bei seinem Amtsantritt nicht viel jünger, als es etwa Udo Di Fabio oder Rudolf Mellinghoff waren. Doch kommt er gleich als Vorsitzender. Auch er hat nur eine Stimme, leitet aber die Beratungen und mündlichen Verhandlungen mit den zum Teil deutlich älteren Richterkollegen. Außerdem wird Voßkuhle nach der bisherigen Übung im Jahr 2010 Präsident des Verfassungsgerichts werden - und im Alter von 56 Jahren aus dem Amt scheiden.

Doch das schreckt ihn nicht. Voßkuhle ist schließlich gerade zum Rektor der Universität Freiburg gewählt worden - zum jüngsten einer deutschen Universität. Im Lauf seiner Amtsübernahme sagte er manches, was auch für sein neues Amt in Karlsruhe gelten kann. Die Universität sei ein Widerlager gegen den Zeitgeist. Für einen Rektor sei es wichtig, den Kontakt mit der Basis zu halten. Und: Er müsse auch Politiker sein.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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