Online-Durchsuchung vor Gericht

Welchen Schutz genießt der eigene Computer?

In seinem Urteil über Online-Durchsuchungen wird das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch die Frage beantworten, wie die Daten auf dem eigenen Rechner rechtlich geschützt sind. Die Richter könnten ein neues Grundrecht auf vertrauliche Nutzung des Computers entwickeln. Von Stefan Tomik

Lesermeinungen zum Beitrag

27. Februar 2008 11:32

Bundestrojaner

Rüdiger Noll (krn)

Allen, die bei der Klärung meiner Frage mitgeholfen haben recht herzlichen Dank!

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27. Februar 2008 10:40

Angst vor online Durchsuchung

Eberhard Engelien (Zeus001)

Mal ganz im Ernst:
Ich nutze täglich meinen Rechner bis zu 10 Stunden und produziere Unmengen von Daten. Um meinen Rechner zu durchsuchen und täglich zu kontrollieren, müsste das BKA eigens einen Beamten einstellen!!!!

Das BKA bestizt aber nicht Millionen von Angestellten zur Überwachung. Sie werden also nur nach Anfangsverdacht - ein Richter wird dafür im übrigen auch benötigt - zur Online-Durchsuchung schreiten.
Falls pauschal von allen Bürgern die Daten gesammelt werden würden, will ich mal den Speicher vom BKA sehen. Und wer wertet die Daten dann aus? Wer also ernsthaft Angst vor Durchsuchungen hat, sollte sich fragen, ob er nicht etwas verheimlichen möchte, wofür er eigentlich auch bestraft werden könnte.

Im übrigen reicht unserer Grundgesetzt völlig aus! Man muss nur mal mit gesunden Menschenverstand die Sache betrachten.
Wenn alles bis ins Kleinste beschrieben werden muss, ist das nur deutsche Kakarintenkakarei - worüber sich am Ende auch alle wieder aufregen.

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27. Februar 2008 09:29

Bundestrojaner

Carl-Heinz Robert (Robert53)

Ein unerwünschter Zugriff auf vertrauliche Daten durch Dritte lässt sich wie folgt weitgehend verhindern:
Man wickle den Datenverkehr mit dem Internet ausschließlich über einen "alten" PC mit z.B LINUX etc. ab.
Der PC mit den gesammelten Daten hat keine Verbindung zum Internet und zum "alten" PC.
Der Datenaustausch erfolgt über USB-Stick.



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27. Februar 2008 09:05

Elsterformular ist dann wohl Bundestrojaner

Karsten Krug (kkrug)

jeder der eine Online-Steuererklärung macht wird wohl gleich durchsucht?

Dann geht der Trend zum 2.PC bzw. Laptop auf dem möglichst nichts raufkommt. Am besten noch das Betriebssystem Linux, da deren Programmierer sich sowieso immer von Microsoft und Medienindustrie verdächtigt fühlen.

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27. Februar 2008 08:24

@Bujtor

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Ein berühmter Staatsrechtler hat einmal gesagt: "Eine Verfassung muss kurz und unklar sein." Da hat er Recht. Denn dadurch ist sie in der Lage, weit in die Zukunft hinein zu wirken - und zwar durch Auslegung der ihr innewohnenden Grundrechte und Strukturprinzipien sowie deren Anpassung an neue Lebenswirklichkeiten. Deshalb ist unser Grundgesetz auch gut gerüstet für neue Verfassungsfragen rund um den Computer, den es 1949 noch nicht gab. Das hat mit Ideologie, die Sie hier fälschlicherweise nennen, nun wirklich nichts zu tun, sondern spiegelt allein ein realistisches Verfassungsverständnis wider.

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27. Februar 2008 08:09

@Herr Knoll: positiv, daß ist überhaupt kein Problem

thomas schulz (peanutbutter)

Solche Eingaben erfordern das Zulassen von Scripts und Cookies. Selbst unbegabte Möchtegernhacker haben unter diesen Umständen leichtes Spiel mit uralten Virusvarianten, selbst wenn ein state-of-the-art AV installiert ist, es sei denn es wurden ports explizit manuell gesperrt und alle offenen live vom user überwacht. Sollte ein heruntergeladenes PDF verwendet werden müssen, Finger weg von der elektronischen Steuererklärung.

Der beste Schutz ist ein sonst nicht verwendetes System dafür zu verwenden oder von einem externen Laufwerk zu booten, daß nur für die Steuererklärung angeschlossen wird, wobei alle sonst laufenden Festplatten temporär im BIOS vom BOIS nicht gefunden werden können. Wichtig ist in dem Fall das BIOS danach auf Default oder Safevalues zurückzusetzen und dann die erforderlichen Einstellungen für den Normalbetrieb vorzunehmen. Seitens eines Virus ist es kein Problem, das FlashBIOS zu modifizieren. Falls ein Zweitsystem verwendet wird, darf es auf KEINEN Fall vernetzt werden, solange die Festplatte darin nicht formatiert und das OS nicht neu installiert wurde. Zusätzlich sollte das BIOS per switch auf der Hauptplatine auf "factory settings" zurückgesetzt oder die Batterie für kurze Zeit entfernt werden.

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27. Februar 2008 02:24

Virus nach Steuererklärung...

Martin Kunstmann (Martinek)

Leser Kurt Noll äußerte Bedenken, daß nach Abgabe der elektronischen Steuererklärung ein Trojaner des Finanzamts bei ihm aktiv werden könnte.
Zur Beruhigung: das ist technisch gesehen recht unwahrscheinlich: Das ElStEr-Formular basiert (zumindest früher, man korrigiere mich bitte) auf dem Hypertext-Protokoll. Meines Wissens (auch hier bitte Kritik, ich bin vermutlich nicht auf dem neuesten Stand) gelang es bisher nicht, schädlichen Code in http zu programmieren. Daher sind Sie meines Erachtens reativ sicher, solange Sie keine ausführbaren Programme der Steuerbehörden installieren und starten.
Inwieweit die Finanzämter allerdings Trojaner nutzen dürfen, weiß ich nicht.
Jetzt nachdem "die CD" aufgetaucht ist, kann das Plansoll an Steuerfluchtmillionen vielleicht auch ohne solche Zaubereien erfüllt (wenn nicht über-!) werden.

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27. Februar 2008 01:00

Ist unser Grundgeset dem Computer gewachsen?

Josef Bujtor (Mramorak)

Ich glaube nicht, dass unser Grundgesetz, das ursprünglich vor dem Computer geschaffen wurde, dem Computer gewachsen ist. Und noch weniger sind die Verfassungsrichter dem Computer gewachsen!
Bei dem ganzen Streit geht es doch um Ideologie und nicht um Recht! Wenn es um Steuerhinterziehung geht, kann man (unbefugt) in andere Coputer eindringen, wenn es um das Überleben von Freiheit und Demokratie geht darf man das nicht. Die Freiheit ist am abrutschen - nach links - in unserem Lande. Und da spricht die Südwest CDU davon, dass das Zusammemgehen mit den Grünen eine Überlebensfarage ist. Ja was ist die Freiheit noch wert, wenn man dafür ein Ämtle einhandeln kann.

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26. Februar 2008 23:40

vorsicht IRONIE...

jörg wunderlich (stachanow)

der "Finanzamtstrojaner" war eine ENTE des CCC, CaosComputerClub, zum Thema Datensicherheit auf deren Homepage mehr.

Die Argumentation der NRWLandesregierung ist abenteuerlich: wenn als Rechtsgrundlage die faktische Möglichkeit des Hijackens eines Computers durch Unbefugte ausreicht, ist wohl meine Wohnung auch nicht mehr durch ds Grundgesetz geschützt, da sich Einbrecher sicher auch illegal Zugang verschaffen könnten, soweit zur postulierten öffentlichkeit von Daten, egal ob auf dem PC oder in der Wohnung...

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26. Februar 2008 19:16

FA und Computer

Rüdiger Noll (krn)

Habe neulich von jemandem gehört, daß das Finanzamt bei Abgabe der elektronischen Steuererklärung einen Trojaner hinterlassen kann. Ich selbst verstehe von Computern aber zu wenig, um es beurteilen zu können - ist das möglich?

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