„Scoring“-Verfahren

Wenn Kredite verweigert werden

Von Stefan Tomik

20. Februar 2006 „Wissen darf nicht Macht sein“, heißt es im Internetauftritt der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mit Hauptsitz in Wiesbaden. Sie verfügt über 362 Millionen Einzeldaten von 62 Millionen Personen, das sind fast alle Erwachsenen in Deutschland. 4500 Vertragspartner speisen Informationen ein und fragen andere ab. Kaum ein Unternehmen bietet noch einen Handy- oder Kreditvertrag an, ohne vorher eine Schufa-Auskunft über den Neukunden einzuholen. Immer mehr Bedeutung gewinnt dabei das sogenannte „Scoring“, bei dem jedermann ein Punktwert für die Bonität zugeordnet wird. Da viele dem Verfahren mißtrauisch begegnen, wirbt die Schufa im Internet um Vertrauen. „Wir stehen für Transparenz“, heißt es dort. Aber Datenschützer sehen das anders.

Jeden Tag stellen die Vertragspartner der Schufa etwa 200.000 Informationsanfragen. Banken, Versandhändler, Mobilfunkfirmen wollen wissen, wie kreditwürdig jemand ist. Firmen greifen immer häufiger auf statistische Prognosen über die Bonität eines Kunden zurück. Bei fast der Hälfte aller Schufa-Anfragen bestellen die Vertragspartner auch gleich einen oder mehrere „Scores“ mit, Punktwerte, die später mit darüber entscheiden, ob ein Kredit gewährt oder abgelehnt, ein Leasingvertrag angeboten oder verweigert wird. Doch das Verfahren, mit dem die Bewertungsziffern errechnet werden, wird von Datenschützern als intransparent und ungerecht kritisiert. Immer mehr Verbraucher wundern sich, daß sie einen schlechten Score bekommen, den Grund dafür aber nirgendwo erfahren können.

Geheimnisvolle Scores

Beim „Scoring“ werden Daten verschiedener Herkunft miteinander verknüpft. Den daraus errechneten Score, bei der Schufa ein Wert zwischen 1 und 1000 Punkten, verwenden Vertragspartner, um ihre Kunden zu bewerten: Je höher der Punktwert, desto besser. Sieben verschiedene Scores bietet die Schufa an, jeweils zugeschnitten auf eine Branche oder einen Verwendungszweck. So gibt es spezielle Kennzahlen für Banken, Versandhändler oder die Telekommunikationsbranche. Gemeinsam ist allen Scores, daß nur die Schufa und deren Aufsichtsbehörde wissen, wie genau sie errechnet werden.

Einige Grundbausteine sind bekannt. Die Anzahl der Girokonten, Kreditkarten und Handyverträge etwa fließt in die Berechnung genauso ein wie laufende Kredite, die Dauer der Kreditbeziehung, die Anzahl der Versandhandelskonten und Wohnungswechsel. Aus den Daten werden Vergleichsgruppen mit identischen Merkmalen gebildet. Für jede Gruppe ergibt sich am Ende ein bestimmtes Risiko. Der Score für Versandhändler etwa soll die Wahrscheinlichkeit möglicher Forderungsausfälle vorhersagen.

„Wir wünschen uns mehr Transparenz“

Die Folge eines niedrigen Scores könnte sein, daß ein Händler die Internetbestellung auf Rechnung oder per Kreditkarte verweigert und nur noch gegen Nachnahme liefert. Ein Mobilfunkunternehmen könnte den Vertrag verweigern, eine Bank den Kredit. Dabei entsteht der Score allein auf mathematisch-statistischem Weg. Verbraucherschützer kritisieren: Selbst wer sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen, kann einen niedrigen Wert bekommen, wenn es den anderen Mitgliedern der Risikogruppe, in die er einsortiert worden ist, an Zahlungsmoral mangelt.

In der Aufsichtsbehörde für die Schufa, im Regierungspräsidium in Darmstadt, berichtet Dezernatsleiterin Renate Hillenbrand-Beck von immer mehr Beschwerden der Bürger über die geheimnisvollen und ihnen unerklärlichen Scores. „Ich kann verstehen, daß viele Menschen wissen wollen, wie der Score über sie zustande kommt und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen“, sagt sie. „Da wünschen wir uns mehr Transparenz.“

„Wir haben keine Geheimnisse“

Die Schufa weist das Ansinnen zurück. „Das ist ein kompliziertes mehrdimensionales Verfahren“, sagt ein Sprecher. „Ob ein einzelnes Merkmal wie die Anzahl der Wohnungswechsel oder der Kreditkarten den Score steigen oder fallen läßt, kann man so einfach gar nicht sagen.“ Im Internet wirbt die Schufa mit dem Slogan „Wir haben keine Geheimnisse“. Dennoch sagt der Sprecher, das Verfahren für die Berechnung der Scores könne man im Detail leider nicht offenlegen. Das sei schließlich ein Geschäftsgeheimnis „wie das Rezept von Coca-Cola“.

Vermutet wird, daß tendenziell einen schlechteren Score erhält, wer mehrere Kreditkarten besitzt. Denn viele Schuldner versuchen, ihren finanziellen Spielraum durch mehrere Karten von verschiedenen Banken zu dehnen. Diejenigen, die bei diesem Spiel „überreizen“ und am Ende vor den Schulden kapitulieren müssen, verschlechtern den Score der Vergleichsgruppe, in der sich durchaus auch höchst solvente Personen befinden können. Sie hätten dann das Nachsehen. „Wir haben auch Bedenken beim Merkmal Kreditanfrage“, sagt Frau Hillenbrand-Beck, die Leiterin der Datenschutzaufsicht in Hessen.

Ungleiches gleich behandelt

Dieses Merkmal wird immer dann gespeichert, wenn sich jemand bei einer Bank ein konkretes Kreditangebot unterbreiten läßt. Zwar verschwindet die Information schon nach zehn Tagen wieder aus der Schufa-Auskunft, sie bleibt aber noch ein Jahr lang intern gespeichert. „Die Schufa verwendet auch diese Information für das Scoring“, sagt Frau Hillenbrand-Beck. Aber der Score ist für den wahren Grund des Verhaltens blind: Während der eine Verbraucher innerhalb kurzer Zeit drei Kreditangebote einholt, weil er finanziell vor dem Abgrund steht, will der andere vielleicht nur Tarife vergleichen. Beim Scoring würden beide gleich behandelt.

Die Schufa verweist darauf, daß die Unternehmen ja nicht nur den jeweiligen Score zur Bewertung ihrer Kunden heranziehen, sondern auch zusätzliche persönliche Informationen wie Einkommen, Beruf und Arbeitsplatz. Schließlich könne jedermann das Unternehmen im Einzelfall davon überzeugen, daß er solventer sei, als der Score nahelegt. Doch inwieweit das wirklich der Fall ist, bleibt offen. Nicht jeder Handy-Verkäufer weiß wohl, wie ein Score entsteht.

Millionen Daten beliebig kombinierbar

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagt, man wisse, daß viele Unternehmen ihre Entscheidungen direkt von den Score-Werten abhängig machten. Auch er kritisiert, daß die Schufa „den Forderungen nach umfassender Transparenz ihres Scoring-Verfahrens bislang nicht nachgekommen ist“. Ein erster Schritt dahin könnte sein, Betroffene darüber zu informieren, welche Score-Werte über sie wann an welche Vertragspartner weitergegeben wurden. Das fordern Datenschützer schon seit vielen Jahren. „Damit könnten Betroffene wenigstens in Grenzen nachvollziehen, welche Daten etwa bei einer Entscheidung ihrer Bank zugrunde gelegen haben“, sagt Schaar. Die Schufa teilte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit, solche Daten zu speichern sei technisch derzeit gar nicht vorgesehen, man denke aber darüber nach.

Die Schufa ist nur einer von vielen Datensammlern. Während sie nur Informationen über die Vertragstreue speichert, nicht aber über Beruf, Einkommen, Vermögen oder Familienstand, sammeln und verkaufen andere Unternehmen Millionen von soziodemographischen Daten. Die Schober Information Group etwa offeriert Informationen über Kaufkraft, „soziale Schicht“, Wohnsituation, Haushaltsgröße und Konsumschwerpunkte sowie „Lifestyle-Daten“. Die Gruppe wirbt unter anderem mit „50 Millionen Privatadressen aus Deutschland und 10 Milliarden Zusatzinformationen“, die „beliebig kombiniert“ werden könnten. Das ermögliche die „Einstufung Ihrer Neukunden und Kunden hinsichtlich Umsatzchancen, Bedarfssituation und Cross-Selling-Potentialen noch am Telefon“.

Anwendung kennt kaum Grenzen

Datenschützer rügen, es sei nicht nur möglich, aus so vielen und so sensiblen Daten Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Es lassen sich auch Kennzahlen für jeden erdenklichen Zweck errechnen. Das gehört etwa zum Geschäft der Firma Informa. Die Bertelsmann-Tochter bietet maßgeschneiderte Scores an, mit denen Unternehmen zum Beispiel abschätzen können, wie wahrscheinlich es ist, daß ein Neukunde einen Vertrag storniert oder - bei Versicherungen - einen Schaden meldet. Auch Informa hält seine Scoretabellen geheim.

Die Anwendungsgebiete für Scores kennen kaum Grenzen. Call-Center etwa können Anrufer anhand ihrer vermutlichen Kaufkraft sortieren. Wer aus einer Villengegend anruft, wird schneller bedient; wer sich aus einem Randgebiet mit niedriger Kaufkraft meldet, wird in der Warteschlange ganz hinten eingereiht. Daß dahinter ein System steckt, wird der Anrufer vermutlich nicht einmal bemerken.

Lücke im Datenschutzgesetz

Oft lehnen es Unternehmen sogar ab, dem Betroffenen „seinen“ Score mitzuteilen, und profitieren dabei von einer Lücke im Datenschutzgesetz: Die Auskunftspflicht gegenüber dem Verbraucher betrifft nur gespeicherte Daten. Heute ist die Technik aber so weit, daß die Informationen kurzfristig beschafft, die Scores errechnet und die Daten gleich wieder gelöscht werden können. „Eine Dokumentationspflicht darüber, wer wann welchen Score bekommen hat, gehört deshalb ins Gesetz“, fordert der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Das Bundesinnenministerium bereitet derzeit einen Bericht für den Bundestag darüber vor, wie der Datenschutz bei Auskunfteien gestärkt werden kann.

Mit einigem Unbehagen verfolgen Verbraucherschützer, daß Scoringverfahren immer häufiger genutzt werden. Ein Grund dafür ist die bevorstehende Novellierung der Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute, die unter dem Stichwort „Basel II“ bekannt sind. „Obwohl die Richtlinien die Kreditkonditionen des Mittelstands betreffen, wird Basel II schon jetzt zunehmend genutzt, um durch Scoring- und Ratingverfahren auch die Konditionen für Verbraucherkredite neu zu bestimmen“, heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Im Ergebnis müßten Verbraucher mit niedrigen Einkommen dann einen höheren Zinssatz zahlen, weil ihr Score die Ausfallwahrscheinlichkeit höher bewertet. „Gerade dadurch erhöht sich aber das Risiko, daß sie erst recht in eine Schuldenspirale geraten.“

7,60 Euro für eine Eigenauskunft

Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgesetze der Länder ist es, den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes und der Länder, soweit etwa der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist. Es gilt auch für nichtöffentliche Stellen, soweit sie die Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke verarbeiten oder nutzen.

Jeder hat das Recht, die über ihn gespeicherten Daten und deren Herkunft zu erfahren. Die Stelle muß ihm auch den Zweck der Speicherung mitteilen und den Empfänger oder zumindest die Kategorie von Empfängern, an welche die Daten weitergereicht wurden.

Bei der Schufa ist die mündliche Auskunft in einer ihrer Servicestellen kostenlos. Eine schriftliche „Eigenauskunft“ kostet 7,60 Euro. Wer zusätzlich seine Score-Werte erfahren will, muß dafür nochmals drei Euro Grundgebühr zuzüglich eines Euro je Score zahlen. Für alle sieben Scores, die die Schufa für verschiedene Branchen anbietet, sind das zusammen zehn Euro. Welche Scores schon einmal für Vertragspartner errechnet und weitergegeben wurden, bleibt allerdings geheim.

Immerhin ist die Eigenauskunft mittlerweile selbstverständlich geworden, im Jahr 2004 nutzten sie 984000 Menschen. Eine Online-Abfrage im Internet wird getestet und soll Mitte des Jahres überall in Deutschland verfügbar sein. Noch vor wenigen Jahren bestrafte die Schufa jeden, der von seinem Auskunftsrecht Gebrauch machte, mit einer Verschlechterung des Score-Werts. Erst im Juli 2002 wurde diese Praxis beendet. (nto.)

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: F.A.Z.-Steiger

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