28. August 2007 Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit für ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD. Dementgegen forderten Politiker der SPD, ein solches Verfahren gegen die rechtsextreme NPD einzuleiten. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Joachim Jentsch sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, er fände ein neues Verfahren heilsam“.
Regierungssprecher Steg teilte am Montag mit, die Regierung werde kein Verbotsverfahren einleiten. Der politische Wille allein reiche nicht dafür aus, die NPD zu verbieten. Steg erinnerte an das gescheiterte Verfahren von 2001/2003 und sagte: Eine abermalige Niederlage in Karlsruhe wäre ein schwerer Rückschlag für die Demokratie“. Deshalb gebe es aus der Bundesregierung keine Initiative für ein Verbot der NPD“.
Ich frage mich, was die NPD noch aufführen muss
Für das Innenministerium erklärte ein Sprecher, im Falle eines neuen Verbotsantrages wäre es notwendig, die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln einzustellen. Das sei aus Sicherheitsgründen nicht sinnvoll. Deshalb haben wir Zweifel und beabsichtigen derzeit keine Verbotsverfahren.“ Brandenburgs Innenminister Schönbohm (CDU) sagte: Ich sehe derzeit dafür keine Aussicht auf Erfolg.“ Das Problem sei nicht allein der Rechtsextremismus, sondern auch die alarmierende Gewaltbereitschaft und die Ausländerfeindlichkeit“. Auch der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Wolf (FDP), wandte sich gegen ein neues Verfahren und sagte: Parteienverbote sind kein wirksames Mittel gegen den Rechtsextremismus.“
Der SPD-Generalsekretär Heil befand hingegen: Die Verfassung sieht ausdrücklich vor, dass es die Möglichkeit des Parteienverbots gibt. Ich frage mich, was die NPD noch aufführen muss, damit wir tatsächlich die Sache ernst nehmen.“ Er sei ziemlich sicher, dass es gelingen kann und gelingen wird, die NPD zu verbieten“, fügte Heil hinzu. Die SPD werde ein Verbotsverfahren weiter prüfen“, sagte er nach einer Sitzung des Parteipräsidiums in Berlin.
Bisky gegen jeglichen Aktionismus
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit und Innensenator Körting (beide SPD) haben sich am Montag dafür ausgesprochen, abermals das Verbot der NPD anzustreben. Körting sagte gegenüber dem Berliner Tagesspiegel“, die Partei sei ganz zweifelsfrei verfassungswidrig“. Im ZDF sagte er, seiner Beobachtung nach sei die Partei deutlich neonazistischer geworden“. Das, was die Partei verfassungswidrig mache, werde nicht heimlich betrieben, sondern offen: Dazu brauche ich keine nachrichtendienstlichen Mittel.“ V-Leute sind Körtings Ansicht nach nur an nachgeordneter Stelle zulässig“.
Der Vorsitzende der Partei Die Linke, Bisky, sagte am Montag, er vermisse in den Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Beck und Körtings die Ankündigung, alle V-Leute zurückzuziehen. Eine neue Verbotsanstrengung ohne Verzicht auf den Einsatz von V-Leuten spiele mit der Glaubwürdigkeit der Demokratie“. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus sei er gegen jeglichen Aktionismus“. Ähnlich äußerte sich auch Bayerns Innenminister Beckstein (CSU).
Unsouveränes Verhalten
Der frühere Bundesverfassungsrichter Jentsch hat ein neues NPD-Verbotsverfahren als heilsam“ bezeichnet. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte der einstige Berichterstatter im 2003 gescheiterten Verbotsverfahren: Wenn kein Zweifel an der Verfassungswidrigkeit der NPD besteht, dann muss man den Antrag stellen – oder bekennen, dass man die Partei aus taktischen Gründen lieber offen bekämpfen will.“ Wenn man freilich die NPD politisch bekämpfe, dürfe man sie und ihre Wähler nicht diskriminieren.
Der frühere Thüringer Justizminister widersprach dem Vorwurf, das Verfassungsgericht habe unüberwindliche Hürden für ein neuerliches Verbotsverfahren errichtet. (Siehe dazu: Verbot der NPD: Karlsruher Hürden) Jentsch, der Mitglied der CDU ist, warf der Regierung und dem Parlament unsouveränes Verhalten“ vor. Er sei zwar nie ein Anhänger eines Parteiverbotsverfahrens gewesen, aber es gebe nun einmal dieses Instrument. Keineswegs müsse die Beobachtung der Partei im Falle eines neuen Verbotsantrags komplett eingestellt werden. Nur das Bundesverfassungsgericht sei dazu berufen, die Verfassungswidrigkeit einer Partei festzustellen. Jentsch gehörte zu den Verfassungsrichtern, die das Verbotsverfahren gegen die NPD fortführen wollten.
Text: pca./mk./Mü. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
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