Ab Januar

Rauchverbote bald in allen Ländern

27. Dezember 2007 Zum 1. Januar werden in neun weiteren Bundesländern umfassende Rauchverbote in Kraft treten oder bestehende Verbote ausgeweitet. Die Gesetze sollen unter anderem Nichtraucher vor dem ungewollten Mitrauchen schützen, das als Ursache für viele Krankheiten und Tausende Todesfälle gilt.

In Niedersachen, Baden-Württemberg und Hessen gibt es umfassende Rauchverbote bereits seit einigen Monaten. Zum 1. Januar folgen Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. In diesen Ländern wird das Qualmen dann nicht nur in öffentlichen Einrichtungen wie Bildungs- und Sportstätten sowie Kliniken untersagt. Auch in Gaststätten, Bars und Diskotheken wird Rauchen verboten, teilweise gilt aber eine Übergangsfrist.

Unterschiedliche Regeln in den Ländern

Auch in den Pariser Bistros ist das Rauchen bald untersagt

Auch in den Pariser Bistros ist das Rauchen bald untersagt

In Mecklenburg-Vorpommern und Bremen wird ein schon bestehendes, aber eingeschränktes Rauchverbot zum neuen Jahr ausgeweitet; es umfasst dann auch die Gastronomie. Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland lassen Rauchverbote im Februar in Kraft treten, Thüringen zum 1. Juli.

Unterschiede gibt es bei den Ausnahmen vom Rauchverbot. So ist das Rauchen in Lokalen fast immer erlaubt, wenn es einen abgetrennten und eigens gekennzeichneten Raum gibt. Vor allem bei Diskotheken verfahren viele Länder aber streng und gestatten nicht einmal einen solchen Raucherbereich. Ebenfalls uneinheitlich geregelt ist, ob Bier-, Wein- und Festzelte betroffen sind. In Bayern ist das der Fall. Das Oktoberfest wird ab kommendem Jahr erstmals in seiner Geschichte rauchfrei sein.

Wirte ziehen vor Gericht

Nicht nur in Bayern wollen Gastwirte gegen das Rauchverbot klagen und das Bundesverfassungsgericht anrufen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht vor allem Besitzer von „Eckkneipen“ betroffen. Sie kämpften mit schwindenden Umsätzen, sagte eine Sprecherin des Verbandes. Die Wirte hätten keine Möglichkeit, einen gesonderten Raucherraum einzurichten, obwohl die meisten ihrer Kunden Raucher seien. (Siehe auch: Rauchverbot: Für manche geht es um Existenzen und Jobs)

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, sieht den Klagen aber gelassen entgegen. Sie hätte sich gewünscht, dass der Dehoga sich für eine einheitliche Regelungen in allen Bundesländern eingesetzt hätte, sagte die SPD-Politikerin. Jetzt bestehe die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen angrenzenden Bundesländern.

„Man spürt den Stimmungswandel“

Ingesamt seien die Gesetze bisher reibungslos umgesetzt worden, sagte Bätzing. Das gelte auch für das seit September geltende Rauchverbot für Behörden, Dienststellen, Gerichte, Stiftungen und Ministerien des Bundes sowie für öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe. „Man spürt den Stimmungswandel in Deutschland.“

Auch in Frankreich gilt ab Januar ein striktes Rauchverbot in allen Cafés, Bars und Restaurants. Das Gesetz stammt noch von der vorherigen Regierung, die damit dem Beispiel mehrerer europäischer Staaten von Italien bis Schweden folgte.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, FAZ.NET

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