Killerspiele

Verbieten oder nicht?

Von Peter Carstens und Tim Böhlen

16. Januar 2007 Computerspiele, die das vielfache Morden simulieren, beschäftigen Eltern, Erzieher, Politik und Polizei in vielen europäischen Ländern. Besondere Aufmerksamkeit finden Kriminalfälle, bei denen Jugendliche nach der Nutzung solcher „Killerspiele“ gewalttätig wurden.

Allerdings bestehen unterschiedliche Auffassungen über den Zusammenhang von Gewalt und der Nutzung solcher Spiele wie etwa dem bekannten „Counter Strike“. EU-Kommissar Franco Frattini und der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) glauben, dass Gewaltvideos und einschlägige Computerspiele die Gewaltbereitschaft fördern.

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Wie zum Beleg dieser Haltung berichtete die „Bild“-Zeitung am Dienstag, dass auch der Doppelmord in Tessin in Mecklenburg-Vorpommern am vergangenen Wochenende in diesem Zusammenhang stand. Die jugendlichen Tatverdächtigen, zwei 17 Jahre alte Gymnasiasten, sollen ihre Bluttat unter dem Einfluss eines „Killerspiels“ begangen haben. Die Staatsanwaltschaft untersucht die Computer der Täter, kommentierte die Darstellung der Zeitung jedoch nicht.

In Deutschland sind Computerspiele einem dreistufigen Katalog von Beschränkungen unterworfen: Verbot, Indizierung, Altersklassifizierung. Die freiwilligen Altersbeschränkung, welche die Hersteller auf den Verpackungen ausweisen, gilt unter den spielenden Jugendlichen allerdings nicht viel. Die Jugendminister der Bundesländer versuchen, illegalen Spielen im Internet auf die Spur zu kommen. Auf der Internetseite www.Jugendschutz.net werden auch Hinweise und Beschwerden zu jugendgefährdenden Internet-Inhalten entgegengenommen. Viele solcher Spiele können direkt im Internet gespielt oder kostenlos heruntergeladen werden, etwa die Schieß-Spiele „War Rock“ und „Wolf Territory“.

Dagegen ist ein nationales Vorgehen kaum möglich. Die Europäische Union beschloss in den vergangenen Jahren mehrere Maßnahmen, darunter das Programm „Mehr Sicherheit im Internet“, für das Brüssel 45 Millionen Euro zur Verfügung stellte. Eine europäischen Agentur Pegi (Pan European Game Information) klassifiziert und bewertet Computerspiele nach verschiedenen Kriterien. Die damit verbundenen Aufdrucke auf Verpackungen dienen aber nur der groben Orientierung für die jungen Käufer und deren Eltern.

„Versuch, den Regen zu verbieten“

Der EU-Kommissar Frattini wies in Dresden auf eine Kinderschutzseite im Internet hin (http://www.saferinternet.org). Der Schutz der Kinder dürfe in Europa keine Grenzen kennen und müsse auch im Interesse der Hersteller und Erfinder von Computerspielen liegen. In diesem Sinne wolle die EU zu Gesprächen einladen. Frattinis langfristiges Ziel sind Standards für die ganze EU. Doch die in Dresden tagenden Innen- und Justizminister streben vorläufig keine einheitlichen Regeln an. Die Minister verabredeten lediglich, die national unterschiedlichen Maßnahmen zu beobachten, zu vergleichen und sich wechselseitig an Vorbildern zu orientieren.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwartet - anders als etwa der bayerische Innenminister - keine Besserung der Zustände von gesetzlichen Maßnahmen gegen „Killerspiele“ aus dem Internet. Zu vielfältig und fast unkontrollierbar seien die Bezugsquellen. Verbote seien ebenso aussichtsreich wie der „Versuch, den Regen zu verbieten“.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

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