02. Juli 2007 Bundeskanzlerin Merkel hat sich unter dem Eindruck der Anschlagsversuche von London und Glasgow nun abermals für eine Aufhebung der bisherigen Aufgabentrennung von Polizei und Bundeswehr ausgesprochen. Die CDU-Vorsitzende wagte sich mit ihren Aussagen über frühere Äußerungen hinaus, genauer gesagt: sie ließ bisherige Einschränkungen weg.
Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren müsse im Zusammenhang mit terroristischen Gefahren in ausgewählten Bereichen“ möglich sein, sagte sie. Die frühere Trennung von innerer und äußerer Sicherheit sei von gestern“. Spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 müsse man in ganz neuen Zusammenhängen denken. Nur wenn wir dieses neue Denken auch wirklich anwenden, bleiben Freiheit und Sicherheit angesichts dieser neuen Bedrohung in einer ausgewogenen Balance.
Westerwelle: Ideologische Gründe
Frau Merkel unterstützte mit ihren Bemerkungen den Kurs des Innenministers Schäuble (CDU), der sich seit längerem in Diskussionen über den Einsatz der Streitkräfte bei der Terrorabwehr engagiert. Nach Auffassung des FDP-Vorsitzenden Westerwelle wird dieses Thema nur aus ideologischen Gründen und nicht etwa wegen der inneren Sicherheit auf die Tagesordnung gesetzt. Die Bundeswehr sei nicht Hilfspolizei“.
Einen solchen Missbrauch der Streitkräfte, etwa für Bewachungsaufgaben, hatte aber auch die Kanzlerin mehrmals ausgeschlossen. Sie brauchen daran nicht zu zweifeln – das ist so“, hatte sie etwa bei einem Kongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im vergangenen November gesagt. Doch für Frau Merkel stand ebenfalls fest: Bei einer Bedrohung aus der Luft oder von See müsse ein Bundeswehreinsatz möglich sein. Sie sei zuversichtlich, dass die dafür notwendige Grundgesetzänderung zustande kommen werde.
Diesem Ansatz ist auch die SPD bereit nahezutreten. Sie will einer Änderung des Grundgesetzartikels 35 zustimmen, der sich mit der Amtshilfe der Bundeswehr im Katastrophenfall beschäftigt. Der SPD-Vorsitzende Beck hatte Ende vergangenen Jahres gesagt, es sei weder für die Bundeswehr noch für die Polizei gut, wenn die Aufgaben ineinanderflössen und daraus Missverständnisse entstehen könnten und das Vertrauen sinken würde, das beide Institutionen bei ihren jeweiligen Aufgaben genießen“. Die Themenstellungen“ der Sicherheit auf See und in der Luft müssten natürlich in verantwortlicher Weise gelöst werden“.
Als Schily noch vor Militarisierung warnte
Dementsprechend einigte sich die Koalition dann im Mai dieses Jahres grundsätzlich auf eine Grundgesetzänderung. Über die von Schäuble und Verteidigungsminister Jung ebenfalls angestrebte Neudefinition des Verteidigungsfalles, der in Artikel 87 des Grundgesetzes geregelt ist, konnte die Koalition keine Einigung erzielen.
Nach Auffassung der Unionspolitiker wäre auch ein Angriff mit einem von Terroristen gekaperten Flugzeug ein Verteidigungsfall. Die Bundeswehr wäre dann, so lautete ein Formulierungsvorschlag, zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens einzusetzen. Darunter allerdings ließe sich allerlei vorstellen.
Die SPD hat solchen Vorstellungen schon widersprochen, als sie selbst noch den Kanzler stellte und Innenminister Schily (SPD) vor einer Militarisierung“ der deutschen Innenpolitik warnte. Die Auseinandersetzung über den Einsatz von Bundeswehrsoldaten bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat Schäuble dann auch verloren, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit gekommen wäre. Immerhin standen einige Hundert Soldaten als Sanitäter für den Ernstfall bereit, und für den allerschlimmsten Fall hatte der Generalinspekteur ebenfalls Vorkehrungen getroffen.
Schäubles Ansatz ist einfach: Wenn der Staat in einer existentiellen Bedrohung nicht dazu in der Lage ist, Schutz zu gewährleisten, würde dies zur Delegitimierung des Rechtsstaates führen. Dem stimmt die SPD zu, soweit es sich um die Luftsicherheit und die Seesicherheit handelt, wo die Bundeswehr der Polizei materiell weit überlegen ist. Allerdings ist es der großen Koalition trotz grundsätzlicher Einigung auf verkleinertem Nenner bislang nicht gelungen, einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten.
Text: F.A.Z.
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