Fall Ermyas M.

Bundesanwaltschaft gibt Ermittlungen ab

Generalbundesanwalt Kay Nehm geht bei dem Angriff auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. an Ostern in Potsdam nach wie vor von einer fremdenfeindlichen Tat aus. Er hat die Ermittlungen aber an die Staatsanwaltschaft Potsdam abgegeben.

Lesermeinungen zum Beitrag

26. Mai 2006 19:43

Deutschland braucht mehr solcher Personen!

Arjentus Cabol (Dandallo)

Die Kritik an Kay Nehm ist absolut nicht hinnehmbar! Dieser Mann verdient unsere Hochachtung. Er hat gezeigt, daß man in Deutschland (wenn man will) auch energisch gegen Rechtsradikalismus vorgehen kann.
Jetzt werden die Ermittlungen nur deshalb abgegeben, weil Ermyas diese abscheuliche Tat überlebt hat u. somit ein anderer Tatbestand entsteht.

Durch sein richtiges Verhalten hat Herr Nehm Signale an potentielle Nazi-Schläger gesendet. Man räumt endlich auf mit der Gutmenschen-Verharmloserei (Schönbohm, Schäuble etc), sondern es wird sofort gehandelt. Zero tolerance!

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26. Mai 2006 16:14

Fall Ermyas M.

Malcolm Sharp (Sharpy)

Ich denke man kann der Bundesanwaltschaft keinerlei Vorwürfe machen.
Wenn solche gemacht werden können dann nur weil der Verdacht auf Mord oder Totschlag fallengelassen wurde.
Das Land Brandenburg muss sich diesen Schuh schon selbst anziehen, da das Land Brandenburg wohl offensichtlich seit längerer Zeit die Augen vor der "Braunen Flut" verschließt.
Jemand der einen anderen Menschen auf derart brutale Weise
verprügelt ganz gleich welcher Abstammung, so dass dieser wochenlang im Koma liegt gehört hinter Gitter und wie ich meine in diesem Fall durchaus wegen versuchtem Totschlag.
Allein das recht auf Körperliche Unversehrtheit im Grundgesetz fordert eine solche Strafe.

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26. Mai 2006 16:00

Bundesanwalt gibt Ermittlungen ab

Bernhard Karl Kopp (bkkopp)

Der Bundesanwalt hat voreilig die Ermittlungen an sich gezogen, da auch rassistische Beschimpfungen waehrend einer Pruegelei von mehr oder weniger Betrunkenen noch keinen Tatbestand vermuten lassen, der die Uebernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft erforderlich macht.

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26. Mai 2006 15:01

Rücktritt na und?

Christian Erb (schukow)

Ein Rücktritt Nehms kann ihn wohl kaum im Hinblick auf seine wohldotieren Pensionsansprüche schocken. Politische Folgen wäre hier wesentlich geeignter. Doch da herscht nun das grosse Schweigen.

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26. Mai 2006 13:34

Gratulation !

Arndt Ludwig (Lorddersith)

Na wunderbar: Da zieht der Generalbundesanwalt eine Schlägerei unter Betrunkenen an sich, erklärt das ganze kurzerhand zur nationalen Tragödie und zeigt sich wochenlang resistent gegen alle Ermittlungsergebnisse.

Die Medien haben ihr Fressen gefunden und erklären gleich ganz Brandenburg zum Kriegsgebiet.

Derweil schreit die Gutmenschen-Mafia entrüstet auf und alimentiert sich mit Steuergeldern in mehrstelliger Millionenhöhe zwecks "Kampf gegen Rechts". Warum eigentlich nicht für den Kampf gegen Extremismus allgemein ? Schließlich sind es regelmäßig linke Chaoten, welche Neonazi-Aufmärsche nutzen, um die Polizei aufzumischen.

Ich wünschte, all´dieser Rummel würde immer dann veranstaltet, wenn wieder einmal ein Deutscher von "jungen Männern südländischen Ausssehens" ins Krankenhaus befördert wird, weil er deren Handy-Klingelton-Konzert in öffentlichen Verkehrsmitteln kommentierte.

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26. Mai 2006 13:14

Herr Nehm, gehen Sie in Pension

Xenia Bergwald (xenia.b)

Aufgrund des krassen Fehlurteils und des immensen Schadens, welcher durch das unverständliche Verhalten Herr Nehms verursacht wurde, sollte er unverzüglich seinen Abschied einreichen.

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26. Mai 2006 13:13

Persönliche Konsequenzen

Guido Glitz (ra_glitz)

Herr Nehm hat durch sein voreiliges und unüberlegtes Handeln dem Land Brandenburg und dem Ansehen der Justiz bzw. Bundesanwaltschaft schweren Schaden zugefügt.

Er sollte nun deshalb persönlich die Konsequenzen ziehen und zurücktreten, sofort!

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