13. Januar 2005 Im Verfassungsstreit um das Luftsicherheitsgesetz hat sich jetzt auch Verteidigungsminister Peter Struck zu Wort gemeldet.
Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz am Mittwoch unterschrieben, zugleich aber wegen verfassungsrechtlicher Zweifel den Gang nach Karlsruhe empfohlen. Auch Struck empfahl, das Gesetz durch die Verfassungsrichter in Karlsruhe prüfen zu lassen, lehnte eine Nachbesserung des Gesetzes jedoch ab. Das Gesetz wird mit Sicherheit nicht mehr vom Parlament korrigiert werden, sagte er. Struck geht davon aus, daß der Streit von Karlsruhe entschieden wird.
Rechtssicherheit für Bundeswehrpiloten gegeben
Der oberste Dienstherr der Bundeswehr sieht mit dem Gesetz auch für die Piloten, die einen Abschußbefehl auszuführen hätten, die Rechtssicherheit als absolut gegeben an. Das Gesetz sieht im Notfall den Abschuß von Zivilflugzeugen durch die Luftwaffe vor.
Die betroffenen Piloten widersprachen der Einschätzung Strucks. Die Unsicherheit ist nicht kleiner geworden, sagte Thomas, Wassmann, Vorsitzender des Verbandes strahlengetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr (VBSK). Er bekräftigte die Forderung des Verbandes nach Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes. Nur so könne ausreichend Rechtssicherheit für die Piloten geschaffen werden.
Bundeswehr will weitreichendes Aufgabengesetz
Der Vorsitzende der Abteilung Luftwaffe im Deutschen Bundeswehr-Verband, Hartmut Schönmeyer, sagte, wenn schon das Staatsoberhaupt Zweifel an der Zulässigkeit eines möglichen Abschusses von Passagiermaschinen äußere, werde es erst recht für den einzelnen Soldaten schwierig, einen solchen Befehl auf Verbindlichkeit und Rechmäßigkeit zu überprüfen. Rechtssicherheit für die Piloten habe daher höchste Priorität. Der Verband plädiere daher für ein weiterreichendes Bundeswehr-Aufgabengesetz.
Die Innenminister von Bayern und Niedersachsen, Günther Beckstein (CSU) und Uwe Schünemann, machten unterdessen ebenfalls deutlich, daß die Union eine Grundgesetzänderung zum Abschuß von Passagiermaschinen für unabdingbar hält. Schünemann betonte, die Unions-Innenminister seien sich einig, daß es besser wäre, wenn durch eine Grundgesetzänderung absolute Klarheit herrscht. Beckstein sagte, da die Bundesregierung dies ablehne, werden wir Karlsruhe anrufen. Die Innenminister der Unions-geführten Bundesländer wollen sich in Kiel am Donnerstagabend und Freitag mit dem Thema befassen.
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb