Internet-Sperren

Auch die „Stoppschild“-Regelung enthält Lücken

Von Stefan Tomik

Ungeduldig: Familienministerin von der Leyen

Ungeduldig: Familienministerin von der Leyen

22. April 2009 Verwundert bis verbittert blicken mehrere Internet-Provider in diesen Tagen nach Berlin, wo Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ihren Kampf gegen Kinderpornografie mit großen Auftritten vor der Presse verbindet. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ verabschieden; innerhalb von sechs Monaten soll es umgesetzt sein. Warum Frau von der Leyen trotzdem mit aller Macht darauf drang, zusätzlich „freiwillige“ Vereinbarungen mit den Providern zu schließen, die für die Umsetzung ebenfalls bis zu sechs Monate Zeit bekommen, löst in der Branche Verwunderung aus.

„Wir können uns das Verhalten Frau von der Leyens nicht erklären“, sagt Freenet-Vorstand Eric Berger zu FAZ.NET. „Beim Thema Kinderpornografie kann man keine zwei Meinungen haben“, so Berger. Doch das Ansinnen der Ministerin, nun rechtlich zweifelhafte Verträge aufzusetzen, „kam wie der Monsun aus dem Blauen heraus“. Man habe nicht davon ausgehen können, das dass Gesetz so schnell kommt, verteidigt sich das Ministerium.

„Eine Lanze für die Provider brechen“

Internet Service Provider bieten ihren Kunden meist mehrere Dienstleistungen. Als Zugangsprovider bieten sie Netzzugänge an, stellen also die Technik bereit, um Datenpakete zwischen einem Computer und den übrigen ans Internet angeschlossenen Rechnern und Servern hin- und herzuschicken. Kleine Provider stellen lediglich einfache Internetzugänge zur Verfügung, große betreiben auch leistungsfähige Hauptleitungen und Knotenpunkte. Außerdem können Internet Service Provider als sogenannter Host (Gastgeber) tätig werden und Inhalte der Nutzer auf ihren eigenen Netzwerkservern einstellen. So kann eine Privatperson ohne großen technischen Aufwand eine eigene Homepage betreiben, die der Provider auf seinen Rechnern vorhält. Unternehmen können beim Provider beliebig viel Serverkapazität mieten, um etwa ihren Versandhandel oder ein Diskussionsforum zu betreiben.

Aber das Internet umfasst mehr als das öffentlich zugängliche World Wide Web (WWW). In sogenannten Peer-to-Peer-Netzen, geschlossenen Nutzergruppen, verbinden mehrere Nutzer ihre Rechner, ohne dass es eines zentralen Servers bedürfte. Vor allem in diesen geschlossenen Gruppen wird nach Ansicht von Strafverfolgern Kinderpornographie verbreitet, gelegentlich aber auch WWW. So geht die Anlassunabhängige Recherchestelle Internet beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg im Jahr etwa tausend Hinweisen auf Kinderpornographie im WWW nach. Nur diesen Bereich des Internets betreffen die geplanten Sperren.

Wie andere Provider auch arbeitet Freenet seit langem mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um die eigenen Server „sauber“ zu halten. Gibt es Hinweise darauf, dass Kunden auf den Rechnern illegale Inhalte wie etwa kinderpornografische Dateien ablegen, würden die betreffenden Inhalte umgehend gesperrt. „Die Staatsanwaltschaft hat uns in der Vergangenheit immer wieder dafür gelobt“, versichert Berger.

Von einem „engen Schulterschluss mit den Providern“ spricht die Polizeiliche Kriminalprävention von Bund und Ländern, die schon im Jahr 2004 eine Initiative gegen Kinderpornografie im Internet ins Leben rief. Die Provider hätten damals nicht erst überzeugt werden müssen, erinnert sich der Geschäftsführer der Initiative, Reinhold Hepp. Auch die Staatsanwaltschaften sind zufrieden. „Das läuft wirklich gut“, sagt Oberstaatsanwalt Peter Vogt von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie in Halle. „Da muss man auch mal eine Lanze für die Provider brechen.“

Schwieriger ist es für einen Provider, Inhalte zu blockieren, die auf fremden Servern vielleicht am anderen Ende der Welt abgelegt sind. Hier greifen die geplanten Zugangssperren. Tippt der Nutzer eine Webadresse ein, geht eine Anfrage an den sogenannten Domain-Name-Server, der den Text in eine Ziffernkombination übersetzt, die IP-Adresse. Erst sie führt den Nutzer zum gewünschten Zielserver. Diese Verbindung kann der Provider kappen, indem er die Adressauflösung unterbindet und den Nutzer auf eine Seite mit dem berüchtigten Stoppschild leitet. Welche Seiten betroffen sind, entscheidet das Bundeskriminalamt mit seiner Sperrliste.

„Schlicht und ergreifend falsch“

Auch diese geplante Zugangsblockade für Kinderpornografie wollen die Provider mittragen, aber nur auf gesetzlicher Grundlage. Denn dafür müsste jeder Seitenabruf eines Nutzers gefiltert werden. Man verweist auf die Zweifel des Bundesjustizministeriums. Mitte März warnte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) in einem Schreiben an ihre Kollegin vor „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“ bei einer Selbstverpflichtung der Provider. Doch Ursula von der Leyen trieb ihr Projekt unbeirrt voran. Wenige Tage später verkündete sie, drei von acht Providern seien aus den Verhandlungen ausgestiegen. Das sahen die betroffenen Unternehmen anders: „Das war schlicht und ergreifend falsch“, heißt es aus Verhandlungskreisen. „Unsere Briefe wurden danach nicht mehr beantwortet, das Ministerium sprach einfach nicht mehr mit uns.“

Fünf Provider unterschrieben am vergangenen Freitag die Vereinbarung, die übrigen drei – Freenet, Versatel und 1&1 – taten es nicht, bereiten sich aber technisch schon auf die Filterung vor. Trotzdem sah sich Frau von der Leyen dazu veranlasst, noch einmal nachzulegen. Dann werde man eben ein Gesetz verabschieden, sagte sie, das „konsequent hundert Prozent des Marktes erfasst, keine Ausnahme zulässt und zwingende, nicht vom Wohlwollen der Beteiligten abhängige Regelungen“ treffe. Die Provider sehen es so: Die Ministerin drohe ihnen nun öffentlich mit dem Gesetz, nach dem sie seit Beginn der Verhandlungen verlangten.

„Nur eine große Show-Veranstaltung“

Im Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums, der an diesem Mittwoch das Kabinett passieren soll, heißt es nun, die Sperrmaßnahmen schränkten das Fernmeldegeheimnis ein. Kritiker sehen sich darin bestätigt, dass eine Einschränkung von Grundrechten nur durch Gesetz, nicht aber durch Verträge zulässig sei. Damit seien die Vereinbarungen vom vergangenen Freitag „nur eine große Show-Veranstaltung“. Das Familienministerium, das immer behauptete, das Fernmeldegeheimnis sei durch die Zugangssperren „nicht berührt“, bleibt dennoch bei dieser Auffassung. Mit den Providern habe man sich auf ein einwandfreies Verfahren geeinigt, sagte eine Sprecherin.

Zumindest bleibt aber der Schutzumfang hinter den von Frau von der Leyen geweckten Erwartungen zurück. Kommerzielle Anbieter mit weniger als zehntausend Kunden sowie nicht-kommerzielle Provider bleiben verschont. Damit könnten Internetnutzer, die etwa über Rechenzentren von Universitäten ins Netz gehen, auch in Zukunft von Stoppschildern unbehelligt kinderpornografische Angebote abrufen. Vor kurzem hatte die Ministerin noch versprochen, das Gesetz werde „keine Ausnahme zulassen“. Dazu sagt die Sprecherin am Dienstag: „Das war ihr Sachstand vom Freitag.“

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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