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Schäuble fordert Gesetz für Online-Durchsuchungen

“Die Behörden müssen diese Möglichkeit haben“ - Wolfgang Schäuble

"Die Behörden müssen diese Möglichkeit haben" - Wolfgang Schäuble

05. Februar 2007 Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet zu untersagen, will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) schnell eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, um diese Praxis fortzusetzen. „Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchzuführen“, sagte Schäuble am Montag.

Unterstützt wird er dabei von der Bundesanwaltschaft. Die obersten Ankläger betonten am Montag die Notwendigkeit für die Ermittler, mit dem technischen Fortschritt mithalten zu können. Vor allem das Internet werde zunehmend bei terroristischen Straftaten eingesetzt. Auch die Gewerkschaft der Polizei forderte „schnellstmöglich“ eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei. Gerade bei schweren Verbrechen wie Kinderpornografie oder Terror-Vorbereitungen müssten Festplatten von Verdächtigen online durchsucht werden dürfen.

„Schlimmer als der große Lauschangriff“

Die Opposition sieht durch die BGH-Entscheidung die Grundrechte gestärkt. „Eine Online-Durchsuchung übersteigt in der Intensität des Eingriffes den großen Lauschangriff“, sagte die Rechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin.

Die Grünen nannten die Entscheidung „konsequent und richtig“ und sahen Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) „beim Hacken erwischt“. Die Linksfraktion sprach von einem „Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt“.

„Bei schweren Straftaten dringend erforderlich“

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, warnte vor Schnellschüssen: „Die Online-Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben“, sagte Wiefelspütz. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine solche Durchsuchung „dringend erforderlich“.

Der BGH hatte zuvor entschieden, heimliche Online-Durchsuchungen auf Computern nicht zuzulassen. Ein solches Vorgehen der Ermittler sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt, entschied der Dritte Strafsenat. (Siehe auch: BGH: Heimliche Online-Durchsuchungen unzulässig)

Als einziges Land hat bisher Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen geschaffen. Dabei schleust die Polizei Spionagesoftware auf die Rechner, derer sich auch Kriminelle bedienen. (Siehe auch: Wie die Behörden Computer ausspionieren)

Text: FAZ.NET mit dpa
Bildmaterial: AFP, dpa

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