Von Stephan Löwenstein
11. Juli 2008 Der Berliner Gelöbnisstreit hat eine abermalige Wendung vollzogen. Am Freitag haben das Bundesverteidigungsministerium und die zuständigen Berliner Kommunalbehörden die notwendigen Regularien besprochen, mit dem Ziel, das feierliche Gelöbnis von etwa 500 Rekruten doch noch auf dem Platz der Republik“ vor dem Reichstagsgebäude stattfinden zu lassen. Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit (SPD) sagte: Wir sind gerne bereit, dem Bund entgegenzukommen, wenn man den Reichstag als symbolträchtigen Ort nutzen möchte.“
Der Bezirksbürgermeister Mitte, Hanke (SPD), gab an, es immer schon unstrittig gewesen, dass die Bundeswehr ihr Gelöbnis am Reichstag abhalten darf. Es dürfe dazu aber nicht der ganze Stadtteil abgesperrt werden“. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, man begrüße, dass Wowereit ganz offensichtlich einen Wandel beim Bezirksamt habe herbeiführen können. Man wolle keinen Hochsicherheitstrakt“ einrichten, brauche aber die Absperrungen im beantragten Ausmaß, um die Teilnehmer zu schützen und Fluchtwege freizuhalten. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) sagte, die Entscheidung sei richtig und gut. Der Reichstag als Sitz des Parlaments, das die Auslandseinsätze beschließe, sei ein gutes Symbol.
Da darf nicht jeder Piesepampel drauf
Das feierliche Gelöbnis in Berlin am 20. Juli ist zur Tradition geworden, seit es hier 1999 zum ersten Mal unter Verteidigungsminister Scharping (SPD) öffentlich abgehalten wurde. Ort war bislang stets der sogenannte Bendlerblock, also das Verteidigungsministerium in der Stauffenbergstraße, früher Bendlerstraße. Hier waren die Verschwörer gegen Hitler um Graf Stauffenberg nach dem gescheiterten Attentat vom 20. Juli 1944 hingerichtet worden. Dass in diesem Jahr ein anderer Ort ins Auge gefasst wurde, dafür werden zwei Gründe genannt. Zum einen rechnete man mit einer Baustelle auf dem Ministeriumsgelände, weil dort ein Ehrenmal für die im Dienst ums Leben gekommenen Soldaten errichtet werden soll. Zum anderen findet das Gelöbnis in dieser Form zum zehnten Mal statt; ein kleines Jubiläum also. Welcher dieser beiden Gründe für den Wunsch ausschlaggebend war, vor den Reichstag umzuziehen, und welcher dann schmückend beigegeben wurde, bleibt der Interpretation überlassen.
Jedenfalls bekundete Bundestagspräsident Lammert (CDU) schon im April seine Zustimmung. Weil aber das Grünflächenamt, eine Behörde des Bezirks Mitte, dafür zuständig ist, Veranstaltungen auf dem rasenbestandenen Platz der Republik“ zu genehmigen, wurde auch dorthin ein Antrag geschickt. Es spricht einiges dafür, dass mit einer Ablehnung keiner gerechnet hatte – und dass genau diese vorausgesetzte Selbstverständlichkeit die hochtrabende Prosa in dem Ablehnungsbrief des Sachbearbeiters zusätzlich motiviert hat: Angesichts der immer wiederkehrenden Wünsche aus diversen anderen Bundesministerium für eine Platznutzung vor dem Reichstag, muss ich die Zahl der Genehmigungen zwingend auf solche besonderen, einmaligen Anlässe mit unmittelbarem Ortsbezug beschränken, da ansonsten alle beantragten (im allgemeinen öffentlichen Interesse stehenden) Veranstaltungen in ihrer Summe nicht nur den Platz der Republik nachhaltig (durch Übernutzung) schädigen, sondern ihn auch als mehr oder minder reine Veranstaltungsfläche abwerten würden. Dies entspricht nicht der Würde dieses Ortes als optischer Vorbereich des Zentrums der deutschen Demokratie.“ Oder, um es mit Westerwelle zu formulieren: Da darf nicht jeder Piesepampel drauf.
Verzögerungen wegen Problemen mit den Baubehörden
Dieser Brief vom 5. Juni endet mit der Bitte, sich für das öffentliche Gelöbnis einen anderen Platz auszuwählen, und mit dem Angebot, einen rechtsmittelfähigen Bescheid auszustellen. Angesichts des Entrüstungssturmes der vergangenen Tage ist es erstaunlich, dass das Ministerium genau das dann getan hat. Ein für den 10. Juni vorgesehener Termin, auf dem technische Fragen zur Durchführung des Gelöbnisses besprochen werden sollten, wurde angesichts des Grünflächenbriefes als hinfällig erachtet. Stattdessen bat man um den formellen Bescheid – um sicherzustellen, dass die Ablehnung und ihre Begründung nicht der Tagesform und isolierten Meinung eines Sachbearbeiters entsprungen sei, heißt es im Ministerium. Dieser Bescheid im fast gleichen Wortlaut und einer Rechtsbehelfsbelehrung am Ende erging am 18. Juni. Das Ministerium verzichtete aber darauf, längere politische Hebel in Bewegung zu setzen, und ließ die Gelöbnisformation wieder umschwenken in Richtung Bendlerblock.
Dort ist nämlich das Baustellenproblem doch nicht gegeben. Zwar hatte der Spatenstich für das Ehrenmal schon im vergangenen November sein sollen. Doch gab es Verzögerungen wegen Problemen mit den Baubehörden, aber auch wegen Rechtsunklarheiten mit der Auflistung der Namen der toten Soldaten. Also wurde nach offiziellen Angaben der Baubeginn abermals verschoben, um das Gelöbnis ohne Kran und Erdhaufen abzuhalten. Außerhalb des Ministeriums wird schon vermutet, die Gelöbnissache sei dort ganz gelegen gekommen, um eine externe Begründung für die Verzögerungen zu haben; im Hause wird das bestritten. Es fällt jedenfalls auf, dass der – angesichts der Zustimmung des Bundestagspräsidenten – recht anmaßende Brief über die Würde des Ortes“ erst jetzt an die Öffentlichkeit gedrungen ist. Das Ministerium hatte denn auch bis Donnerstagnachmittag die Sprachregelung verkündet, eine Rückkehr zu Plan A sei nicht mehr möglich.
Ungereimtheiten enthalten allerdings auch die Berliner Darstellungen. Die Behauptung des Bezirksbürgermeisters, es sei von Anfang an nur um das Ausmaß der Absperrungen und nicht um das Gelöbnis selbst gegangen, wird jedenfalls durch den wortgleich wiederholten Brief widerlegt. Dass selbst der rechtsfähige Bescheid an ein Bundesministerium ohne Beteiligung der oberen Ebenen ergangen sein soll, ist auch eine merkwürdige Vorstellung.
Jedenfalls wird sich aber mancher Beobachter angesichts dieses Klein-Klein auf die Festrede des einstigen Verteidigungsministers und Bundeskanzlers Helmut Schmidt freuen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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