13. Mai 2009 Das Verfahren gegen den Feldjäger der Bundeswehr, der im vergangenen August an einer Kontrollstelle im afghanischen Kundus eine Frau und zwei Kinder getötet hat, wird offenbar demnächst von der Staatsanwaltschaft in Frankfurt an der Oder eingestellt. Eine Anklage sei unwahrscheinlich, hieß es am Mittwoch in der Justiz. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, jetzt gehe es um den Feinschliff und um die Abstimmung mit der Behördenleitung.
Die Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Zwischenfalls war im Frühjahr auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr bis ins Detail nachgestellt worden, um nachzuvollziehen, ob dem Soldaten ein strafrechtlicher Tötungsvorwurf gemacht werden könnte. Im August vergangenen Jahres war in Afghanistan vor Anschlägen gewarnt worden; ein deutscher Soldat war kurz zuvor an einem Kontrollpunkt getötet worden. Das Fahrzeug mit der Frau und den Kindern soll an dem Kontrollpunkt abrupt wieder beschleunigt haben, woraufhin der Feldjäger das Feuer eröffnete.
Die Unsicherheit für Soldaten ist unerträglich
In der Bundeswehr heißt es, es man habe schon nach der genauen Rekonstruktion des Tathergangs Signale von der Staatsanwaltschaft erhalten, das Verfahren gegen den Oberfeldwebel der Feldjägertruppe werde eingestellt. Nun wundere man sich aber über die Dauer des Verfahrens. Das kritisiert auch der Verteidiger des Soldaten, der Berliner Rechtsanwalt Lübke. Die Unsicherheit für die Soldaten ist unerträglich, sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am Mittwoch. Er hoffe nach wie vor auf eine Einstellung des Verfahrens. An der Sachkunde der Staatsanwaltschaft zweifelt Lübke jedoch nicht - die FDP fordert seit langem, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für solche Fälle zu schaffen.
Offenbar hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf einer vorsätzlichen Tötung recht früh fallengelassen und angenommen, dass der beschuldigte Soldat von einem Angriff ausgehen musste. Zuletzt wurde noch geprüft, ob er wegen fahrlässiger Tötung schuldig sein könnte. Aber auch in dieser Hinsicht ist eine Anklage nicht zu erwarten, da dem Soldaten der Tod der Zivilisten subjektiv wohl nicht vorzuwerfen ist. Auch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat schon ein Verfahren wegen eines Vorfalls an einer afghanischen Kontrollstelle eingestellt. Auch sie berief sich auf Notwehr, nicht jedoch auf das Mandat der Bundeswehr in Afghanistan.
Ermittlungen nach Feuergefecht eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Potsdam teilte derweil am Mittwoch mit, dass sie nicht wegen des Feuergefechts in der vergangenen Woche ermitteln werde, bei dem deutsche Soldaten mindestens zwei aufständische Kämpfer getötet hatten. Es gebe derzeit keinen Anfangsverdacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur ddp. Alles spricht dafür, dass eine Notwehrsituation vorgelegen hat.
Am vergangenen Donnerstagabend war bei Kundus eine deutsche Patrouille angegriffen worden. Die Soldaten schossen zurück, die Angreifer wichen aus. Mit Unterstützung afghanischer Kräfte wurden die Angreifer dann verfolgt. Diese Operation ging über Nacht bis Freitag früh, und dabei - so die Mitteilung der Bundeswehr - wurden sieben feindliche Kämpfer erschossen, davon zwei durch Bundeswehrsoldaten. (Siehe dazu auch unseren Blog „Zur Sicherheit” von Stephan Löwenstein)
Text: Mü./löw./FAZ.NET
Bildmaterial: dpa