Nachwahl in Dresden

Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde ab

Überprüfung ist erst nach der Wahl möglich

Überprüfung ist erst nach der Wahl möglich

14. September 2005 Das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl an diesem Sonntag kann wie geplant noch in der Wahlnacht veröffentlicht werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe.

In dem Gesamtergebnis wird das Resultat des Wahlkreises Dresden I fehlen. Dort wird erst am 2. Oktober nachträglich gewählt. Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag einer parteilosen Bundestags-Direktkandidatin aus dem Saarland gegen eine Veröffentlichung unmittelbar nach der Auszählung als unzulässig ab. Das Gericht verwies die Antragstellerin auf Klagemöglichkeiten nach der Wahl.

Werden auch weitere Klagen abgewiesen?

Die Klägerin hatte wegen der Nachwahl in Dresden gefordert, die Bekanntgabe des Ergebnisses zu verschieben, weil sonst die dortigen Wähler beeinflußt würden. Sie sah den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt, weil die etwa 219.000 Dresdner Wahlberechtigten ihre Stimmen taktisch einsetzen könnten.

Nach der Entscheidung wird erwartet, daß die noch anhängigen Eilanträge weiterer Kläger ebenfalls abgewiesen oder möglicherweise zurückgenommen werden. Es handele sich um „gleich gelagerte Fälle“, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Beschwerde erst nach der Wahl möglich

Die Karlsruher Richter fällten keine inhaltliche Entscheidung über die Argumente der Klägerin, sondern verwiesen sie lediglich auf die „Wahlprüfungsbeschwerde“. Rechtsschutz gegen „Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen“, sei nach dem Grundgesetz und dem Bundeswahlgesetz erst nach der Wahl möglich. Nach Artikel 41 Grundgesetz ist für eine entsprechende Prüfung zunächst der Bundestag zuständig; gegen seine Entscheidung ist eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zulässig.

Der Nachwahltermin für den Wahlkreis Dresden I war nach dem Tod der dortigen NPD-Direktkandidatin am 7. September notwendig geworden. Verfassungsrechtler befürchten, daraus könnten Nachteile beispielsweise für kleine Parteien entstehen, die nach der Wahl am 18. September aussichtslos unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen.

„Eine Wahl muß immer blind erfolgen“

Die Dresdner Wähler könnten - damit ihre Stimmen nicht „verloren“ seien - für besser positionierte Parteien votieren, monierte der Osnabrücker Rechtsprofessor Jörn Ipsen. Weil die Dresdner damit ihre Stimmen wirkungsvoller einsetzen könnten als andere Wähler, sei das „Prinzip der gleichen Erfolgschance“ verletzt. „Eine Wahl muß immer blind erfolgen und nicht in Kenntnis des Wahlergebnisses“, sagte Ipsen der Deutschen Presse-Agentur.

Die rechtsextreme NPD nominierte am Mittwochabend den früheren Parteichef der rechtsextremen Republikaner, Franz Schönhuber (82), als Ersatzkandidaten für die vor einer Woche gestorbene Kandidatin Kerstin Lorenz.

Az: 2 BvQ 31/05 - Beschluß vom 13. September 2005



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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