14. November 2006 Innenminister Schäuble (CDU), Arbeitsminister Müntefering (SPD) sowie innenpolitischen Fachleute der Koalition haben sich auf einen Kompromißvorschlag zu Änderungen im Ausländerrecht verständigt. Sie sollen noch in diesem Jahr als Gesetzentwürfe vom Kabinett beschlossen und in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden.
Danach soll es eine einmalige Bleiberegelung für nicht anerkannte Flüchtlinge, sogenannte Geduldete geben, die schon länger in Deutschland leben. Nach mindestens acht Jahren im Land sollen Alleinstehende unter ihnen eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten, damit sie sich Arbeit suchen können. Nach zwei Jahren solle vor einer weiteren Entscheidung geprüft werden, ob die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten oder sich wenigstens darum bemüht haben. Familien mit Kindern müssen mindestens seit sechs Jahren hier leben. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Straftäter oder Anhänger extremistischer Vorstellungen.
Wir sind gut vorangekommen
Schäuble wird bei der Innenministerkonferenz, die an diesem Donnerstag und Freitag in Nürnberg tagt, für den Vorschlag werben. Auch die Koalitionsfraktionen werden sich mit dem Kompromißvorschlag befassen. Schäuble würdigte die Absprache: Wir sind gut vorangekommen. Aber wir wollen die Einzelheiten erst wie verabredet mit den Innenministern besprechen. In der Auseinandersetzung war es grundsätzlich um den Vorrang von Arbeitserlaubnis und Bleiberecht gegangen.
Die Union hatte dafür plädiert, bisher geduldete Ausländer sollten zuerst eine Arbeitserlaubnis und - sofern sie arbeiteten - dann ein gefestigtes Bleiberecht erhalten. Die SPD hatte sich für eine umgekehrte Reihenfolge bei der Behandlung der etwa 200.000 geduldeten Ausländer geworben. In dem Kompromißpaket sollen darüber hinaus das Asylbewerberleistungsgesetz, das Staatsangehörigkeitsrecht und Maßnahmen zur Integration von Ausländern neu geregelt werden.
Die noch informelle Einigung wurde von Schäuble, Müntefering, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bosbach (CDU) und Körper (SPD) sowie den innenpolitischen Fachleuten Uhl (CSU) und Wiefelspütz (SPD) ausgehandelt. Sie betrifft Ausländer, die aus Gründen wie drohender Folter und Bürgerkrieg nicht in ihre Heimat abgeschoben werden und deshalb nur geduldet sind.
Frühzeitige Arbeitserlaubnis
Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt soll ebenfalls neu geregelt werden. Bislang gilt für das erste Jahr eines Aufenthalts eines geduldeten Ausländers ein Arbeitsverbot, danach gibt es einen eingeschränkten Zugang zu Arbeitsstellen. Vorrang haben zunächst deutsche Staatsangehörige und EU-Staatsangehörige. Nach der Absprache solle diese Regelung künftig vier Jahre (ein Jahr Arbeitsverbot, drei Jahre eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt) lang gelten; sodann sollen die Betroffenen einen gleichberechtigten und uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.
Müntefering hatte wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt Bedenken gegen eine frühzeitige Arbeitserlaubnis für die betroffenen Ausländer gehabt; er hatte vor Verdrängungseffekten im Niedriglohnsektor gewarnt. Der bayerische Innenminister Beckstein (CSU), der zur Zeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz der Länder ist, hatte hingegen für ein frühzeitiges Arbeitsrecht plädiert, damit die betroffenen Ausländer nicht über Jahre hinweg Sozialleistungen empfingen und damit die Sozialsysteme belasteten. Auch zum Asylbewerberleistungsgesetz wurden Änderungen verabredet.
Verminderte Leistungen
Derzeit erhalten Asylbewerber in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland geminderte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und erst danach die regulären Sätze, die sich an der Sozialhilfe orientieren. Bei den Verhandlungen hatte die Union für eine dauerhafte Senkung der Leistungen geworben. Als Kompromiß wurde nun ausgehandelt, in den ersten vier Jahren solle es verminderte Leistungen für die Betroffenen geben. Die Absprachen sind auch wegen mehrerer EU-Richtlinien zum Ausländerrecht erforderlich gewesen, nach welchen es unter anderem nicht vereinbar ist, daß eine große Zahl von Ausländern auf Dauer ohne geregelten Aufenthaltsstatus in einem Land lebt.
In der Koalition hieß es, nach dem Einvernehmen zum Bleiberecht könne es bei weiteren Detailänderungen im Staatsangehörigkeitsrecht und bei der Behandlung mutmaßlicher Terroristen zu einer zügigen Einigung kommen. Bosbach zufolge wurde beim dem Gespräch auch eine Regelung für den Ehegattennachzug gefunden. Das Mindestalter für den Nachzug eines Ehepartners soll demnach auf 18 Jahre festgelegt werden. Schäuble hatte ursprünglich 21 Jahre gefordert. Zudem müßten deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Auch bei der Neufassung des Zuwanderungsgesetzes gab es demnach eine Verständigung. So solle der Druck auf Integrationsunwillige erhöht werden. Ausländer, die sich grundlos weigerten, an einem Integrationskurs teilzunehmen, müßten mit Sanktionen rechnen. Gedacht sei an eine stärkere Kürzung der Sozialleistungen und an Bußgelder.
Entscheidende Weichenstellung
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die Staatsministerin im Bundeskanzleramt Maria Böhmer (CDU), begrüßte den Kompromiß als entscheidende Weichenstellung. Sie sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, nach den langen Beratungen sei die Zeit jetzt reif, ein Bleiberecht einzuführen. Sie begrüßte es, daß sich die Innenminister der Länder bewegt hätten. Es werde künftig keine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme geben, weil das Bleiberecht mit der Fähigkeit, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, verbunden werde. Das werde die Akzeptanz des Ausländerrechts erhöhen.
Frau Böhmer sagte, sie befürchte trotz der erweiterten Arbeitsmöglichkeiten keine Sogwirkung; dies werde durch Stichtagsregelungen verhindert. Wichtig bei der Gewährung des Bleiberechts sei, wie es die Union immer gefordert habe, die Beherrschung der deutschen Sprache.
Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting hat die in Aussicht gestellte Bleiberegelung für geduldete Ausländer begrüßt. Körting sagte, damit würden die Betroffenen leichter als bisher in die Lage versetzt, ohne staatliche Leistungen leben zu können und ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Diese Regelung sei im Interesse der Betroffenen und der Steuerzahler, sagte Körting, der Sprecher der SPD-regierten Bundesländer ist. Ich erwarte ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, damit das vom Land Berlin schon seit langem geforderte Bleiberecht zum Anfang des Jahres 2007 in Kraft treten kann, sagte Körting.
Türkische Gemeinde fordert Entschärfung des Ausländerrechts
Die Türkische Gemeinde in Deutschland hat eine Entschärfung des Ausländerrechts gefordert. Die Bundesregierung müsse die zurzeit laufenden Prozesse stoppen und die Verschärfungen zurückzunehmen, sagte Verbandschef Kenan Kolat in Hinblick auf die geplante Umsetzung von elf EU-Richtlinien zum Ausländerrecht. Die im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht geplanten Verschärfungen seien eine große Hürde für den Integrationsprozeß, sagte Kolat.
Die Planungen zum Aufenthaltsrecht und zum Familiennachzug liefen den Zielen des Integrationsgipfels zu wider. Kolat kritisierte, daß die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung an einen festen Arbeitsplatz und gute Deutschkenntnisse gebunden sein soll. Daß man bereits vor der Einreise Deutschkenntnisse verlangt, ist zu viel, sagte Kolat. Die geplanten Regelungen zum Thema Bleiberecht machen uns ebenfalls nicht glücklich, sagte Kolat. Die Menschenrechtsgruppe Pro Asyl warnte die IMK derweil davor, irakische Staatsangehörige von der Bleiberechtsregelung auszuschließen. Dies würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und dem Schutzgedanken des europäischen Flüchtlingsrechtes widersprechen. Laut Pro Asyl leben in Deutschland rund 9000 Geduldete mit irakischer Staatsangehörigkeit.
Die Geduldeten
Seit zwanzig Jahren sucht die deutsche Politik eine Lösung für die zur Zeit etwa 200.000 Geduldeten in Deutschland - Ausländer ohne festen Aufenthaltsstatus, die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Etwa 100 000 leben schon länger als sechs Jahre hier, manche sind hier zur Schule gegangen.
Etwa 12 000 Geduldete sind aus wirtschaftlichen Gründen gekommen, viele davon aus Afrika, und können nicht abgeschoben werden, weil sie ihr Herkunftsland verschleiern. Die meisten aber kamen aus Kriegs- und Bürgerkriegsländern, in denen sie heute keine Heimat mehr haben, zum Beispiel aus Serbien, Irak, aber auch Kurden aus der Türkei. Wegen dieser Abschiebungshindernisse erhalten viele von ihnen immer wieder eine Duldung, eine sogenannte Kettenduldung. Nach dem Prinzip der sogenannten Vorrangprüfung dürfen Geduldete in Deutschland nach einem Jahr nur arbeiten, wenn nachweislich kein Deutscher oder ein anderer EU-Bürger die Stelle einnehmen könnte - also so gut wie nie, was viele Geduldete in die illegale Beschäftigung treibt.
Den letzten Anlauf, den Status der Statuslosen zu klären, nahmen Union und Rot-Grün im Jahr 2005 im Rahmen des neuen Einwanderungsgesetzes. Danach soll eine Ausländerbehörde einem Geduldeten nach eineinhalb Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Das geschieht aber nur selten. Der zweite Weg in die deutsche Gesellschaft führt über die Härtefallkommissionen der Länder. Sie können dem Innenminister unverbindlich empfehlen, Geduldeten in Ausnahmefällen die Niederlassung zu ermöglichen. Nach welchen Kriterien sie entscheiden, ist nicht festgelegt. (F.A.Z.)
Text: FAZ.NET mit ban.
Bildmaterial: dpa