Ministerien einig

BKA soll in Wohnungen filmen dürfen

Video in voller Größe

18. April 2008 Bundesinnen- und Justizministerium haben sich darauf geeinigt, die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung einzuschränken. Um die Gefahr von Terroranschlägen abzuwenden, soll das Bundeskriminalamt (BKA) in Zukunft neben Abhörgeräten auch kleine Kameras installieren dürfen. Die Fahnder könnten damit live verfolgen, was in den Räumen vor sich geht. Die Maßnahme betrifft neben Wohnungen von Terrorverdächtigen auch solche Räume, in denen die Verdächtigen nur verkehren. Das geht aus dem Entwurf der Novelle des BKA-Gesetzes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet zudem, dass Fahnder beim Abhören Verdächtiger fortan auch private Gespräche aufzeichnen dürfen sollen. Sie müssten die Aufzeichnung dann nicht mehr wie bislang vorgesehen unterbrechen. Private Gesprächsinhalte würden später aus den Aufzeichnungen getilgt, gelöscht und im weiteren Verfahren nicht weiter verwertet.

Widerstand in der SPD

Schäuble und Frau Zypries hatten sich schon geeinigt

Schäuble und Frau Zypries hatten sich schon geeinigt

Offenbar handelt es sich bei den entsprechenden Paragraphen um eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Online-Durchsuchungen. Darin wird ausgeführt, dass private Äußerungen, die nur zur Tarnung von Verbrechen gemacht werden, nicht geschützt sind.

In der SPD zeichnet sich unterdessen eine Auseinandersetzung über den Einsatz von Videokameras in Wohnungen ab. Insbesondere Berlins Innensenator Körting (SPD) wehrt sich gegen diese Ausweitung der Überwachung. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Edathy (SPD), sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen.“ Der SPD-Innenexperte Wiefelspütz kündigte an: „Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.“

Als chancenlos bezeichnete Wiefelspütz den Vorstoß einiger Unionsländer, ihrer Landespolizei im Zuge von Online-Durchsuchungen auch das heimliche Eindringen in Wohnungen zu erlauben. „Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.“ Entsprechende Befugnisse würde das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären. Dass Fahnder des BKA in Wohnungen eindringen, um die Computer von Verdächtigen mit Überwachungssoftware zu präparieren, war anscheinend auf Drängen von Bundesjustizministerin Zypries (SPD) ausgeschlossen worden.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa, reuters

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