Kinderpornographie

Justizminister: „Schon Seitenaufruf bestrafen“

Der sächsische Justizminister Mackenroth will den Aufruf von Internetseiten mit kinderpornographischem inhalt unter Strafe stellen

Der sächsische Justizminister Mackenroth will den Aufruf von Internetseiten mit kinderpornographischem inhalt unter Strafe stellen

25. Juni 2009 Die Justizminister der Länder wollen den vorsätzlichen Aufruf von Internetseiten mit kinderpornographischem Material unter Strafe stellen. Diese Verschärfung solle bei der Reform des Sexualstrafrechtes berücksichtigt werden, sagte Sachsens Justizminister Mackenroth (CDU) am Donnerstag nach der Konferenz der Justizminister der Bundesländer in Dresden. Mackenroth, der Vorsitzende der Konferenz, sagte, die Minister wollten "ein klares Signal gegen diese Schmuddel-Mafia setzen".

Nach Ansicht der Minister trägt das Strafrecht dem Umstand, dass das Internet mittlerweile der Hauptverbreitungsweg von kinderpornographischem Material ist, noch nicht hinreichend Rechnung. So komme es häufig zu Problemen bei der Strafverfolgung, wenn sich Nutzer Kinderpornos im Internet lediglich anschauten, nicht aber auf ihrem Computer speicherten. Das solle im Rahmen einer Gesamtreform des Sexualstrafrechts berücksichtigt werden. Der Beschluss der Konferenz in diesem Punkt war einstimmig; insgesamt standen 27 Punkte auf der Tagesordnung.

So unterstützen die Justizminister die Forderung der Bundesregierung, dass ein internationaler Strafgerichtshof für Piraterie eingerichtet werden solle. Darauf solle die Bundesregierung gegenüber den anderen europäischen Ländern hinwirken. Ein solches Gericht könne beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg oder beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag angesiedelt werden. Zudem forderten die Minister, dass die Bundesländer mehr Mitsprache bei der Kontrolle von gewaltverherrlichenden Computerspielen bekommen sollten. Die Alterskennzeichnung sei dringend zu verbessern, in vielen Fällen setze das zuständige Gremium für Selbstkontrolle das Mindestalter zu niedrig an. Die Frist von zehn Tagen, in denen Länder die Einstufung beanstanden können, sei viel zu kurz.

Eine Arbeitsgruppe solle Vorschläge unterbreiten, um die vom Bundestag beschlossenen Regeln zur Managervergütung weiter zu verschärfen. So müsse etwa die Verpflichtung zu einer nachhaltigen Unternehmensführung ins Gesetz geschrieben und die Zahl von Aufsichtsratsmandaten in einer Hand auf unter zehn begrenzt werden; Vorstände und Aufsichtsräte sollten entflochten werden. Zudem könne eine Frauenquote für Chefetagen festgelegt werden. Weiter kamen die Länderminister überein, dass im Herbst eine Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge zur Reform der Sozialgerichtsbarkeit vorlegen solle, die einfacher und transparenter gestaltet werden solle, um die Klageflut einzudämmen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP

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