Nach dem Überfall in Potsdam

Kanzlerin schweigt zum Streit zwischen Schönbohm und Nehm

Merkel: “Gewalt verurteilen“

Merkel: "Gewalt verurteilen"

24. April 2006 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will sich nicht in den Streit über die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft nach dem Überfall auf einen Deutschen-Afrikaner in Potsdam einschalten.

Fremdenfeindliche Gewalt werde nicht geduldet und es müsse energisch gegen solche Übergriffe vorgegangen werden, sagte Regierungssprecher Thomas Steg am Montag in Berlin. „Das ist auch in der Diskussion deutlich geworden. Und insofern sieht die Bundeskanzlerin auch nicht die Notwendigkeit, sich jetzt kommentierend oder gar bewertend in diese Debatte einzuschalten.“

„Keine Bewertung im Moment“

Merkel hatte sich am vergangenen Donnerstag kurz nach der Festnahme der Tatverdächtigen geäußert: Die Potsdamer Staatsanwaltschaft müsse die Schlußfolgerungen aus den Ermittlungen ziehen. Es müsse deutlich gemacht werden, „daß wir Fremdenfeindlichkeit und Gewalt - rechtsradikale Gewalt genauso wie jede andere Gewalt - aufs Äußerste verurteilen und dies nicht das ist, was die absolute Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland möchte“.

Auch ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wollte am Montag nicht dazu Stellung beziehen, ob Ressortchefin Brigitte Zypries (SPD) das Eingreifen von Generalbundesanwalt Kay Nehm für richtig hält. „Die Ermittlungen laufen, insofern bitte ich um Verständnis, daß wir eine Bewertung im Moment noch nicht abgeben können“, sagte der Sprecher.

„Das scheint mir überzogen“

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte zuvor seine Kritik an Nehm bekräftigt und ihm vorgeworfen, er habe durch die Übernahme der Ermittlungen den Eindruck erweckt, die innere Sicherheit in Deutschland sei bedroht. „Das erscheint mir überzogen“, hatte der CDU-Politiker kritisiert. (Siehe auch: Überfall in Potsdam: Streit über „politischen Schaden“)

Schönbohm und später auch Bundesinnenminister Schäuble (CDU) hatten in der vergangenen Woche die Öffentlichkeit mehrmals davor gewarnt, sich vor der Ermittlung des Tathergangs auf rechtsradikale Motive für die Tat festzulegen.

„Bizarre Debatte“

SPD-Vorstandsmitglied Niels Annen lobte Nehms Entscheidung, das Verfahren an sich zu ziehen, als wichtiges politisches Signal. Ähnlich äußerte sich der Grünen-Politiker Volker Beck. Die stellvertretende FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach angesichts der Kritik an Nehm von einer „bizarren Debatte“. Nehm erfülle seine Pflicht. „Nur weil er auf Grundlage von Indizien und Anhaltspunkten Ermittlungen aufgenommen hat, kann wohl schlecht auf ihn eingeprügelt werden“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.

Es sei bizarr, daß sich Unionspolitiker stritten, in wessen Zuständigkeit die Strafverfolgung falle und nicht darüber geredet werde, wie es zu so einem Fall habe kommen können.

„Ermittlungen brauchen Zeit“

Unterdessen arbeitet die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weiter an der Rekonstruktion des Tathergangs. Die Sprecherin Nehems, Oberstaatsanwältin Frauke-Katrin Scheuten, sagte am Montag an, daß die Ermittlungen noch „eine gewisse Zeit“ in Anspruch nehmen würden. Denn die beiden beschuldigten Männer leugneten eine Tatbeteiligung, und das Opfer sei weiterhin nicht vernehmungsfähig. Zudem wies Scheuten den Vorwurf einer vorschnellen Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt zurück.

Zu Presseberichten, wonach der 37 Jahre alte aus Äthiopien stammende Familievater stark alkoholisiert war oder es zuvor einen Streit mit dem Busfahrer gab, nahm Scheuten keine Stellung. Die genaue Rekonstruktion des Tathergangs sei Teil der Ermittlungen, die nicht öffentlich erörtert werden könnten.

Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts sei gesetzlich bestimmt, sagte Scheuten weiter. Er müsse in einem frühen Stadium entscheiden, ob er seine Zuständigkeit bejahe. Die Aufklärung der Tat und ihrer Hintergründe sei Teil des Ermittlungsverfahrens. Scheuten stellte klar, daß der Generalbundesanwalt seine Zuständigkeit nicht erst auf Grund durchgeführter Ermittlungen begründe.

„Ob eine Tat bestimmt und geeignet ist, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen, ist Gegenstand der Ermittlungen. Diese Prüfung ist kraft Gesetzes dem Generalbundesanwalt vorbehalten“, sagte Scheuten wörtlich.

Präzedenzfälle

Nehm hatte in der vergangenen Woche die Ermittlungen an sich gezogen und auf frühere Ermittlungsverfahren mit fremdenfeindlichem Hintergrund verwiesen, die ebenfalls von seiner Behörde in Karlsruhe geleitet wurden. Nehm ermittelte im Fall des Mosambikaners Alberto Adriano, der im Juni 2000 in Dessau in einem Park ermordet wurde. 1999 führte Nehm die Ermittlungen wegen versuchten Mordes an zwei Vietnamesen in Eggesin. Fünf jugendliche Straftäter hatten die Vietnamesen verfolgt und zusammengetreten. Das Oberlandesgericht Rostock verurteilte sie zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, die Revisionen wurden verworfen.

In einem Grundsatzurteil bejahte der 3. Strafsenat des BGH im Dezember 2000 erstmals die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bei Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund. Der BGH entschied damals, daß die besondere Bedeutung eines Falles dann vorliegen könne, wenn die Straftat Signalwirkung für potenzielle Nachahmungstäter haben könne oder das Erscheinungsbild der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Staaten beeinträchtigen könne, die Deutschland durch gemeinsame Wertvorstellungen verbunden seien.

Opfer weiter im künstichen Koma

Inzwischen ist die Potsdamer Polizei weiteren Dutzend Hinweisen von Tatzeugen gefolgt. Ein Anruf des Opfers Ermyas M. war auf dem Mobiltelefon seiner Frau aufgezeichnet worden. Der Mittschnitt, auf dem drei Stimmen und rassistische Bemerkungen zu hören waren, wurde öffentlich zugänglich gemacht und hat Hinweise auf die möglichen Täter gebracht.

Rund eine Woche nach dem Überfall schwebt der Deutsch-Äthiopier noch immer in Lebensgefahr. Er befinde sich weiter im künstlichen Koma auf der Intensivstation, könne aber mit Hilfe einer Beatmungsmaschine mittlerweile teilweise eigene Atemzüge machen, teilte eine Sprecherin des Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikums am Montag heute mit. Nach Auskunft der Ärzte sind noch keine Aussagen über bleibende Schäden bei dem Opfer möglich.

Zwei Tatverdächtige sitzen seit Freitag in Untersuchungshaft, nachdem ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes erlassen hatte. Am Donnerstag abend hatte die Polizei beiden 29 und 30 Jahre alten Männer festgenommen. Sie wurden inzwischen in unterschiedlichen Brandenburger Gefängnissen untergebracht. Unkkalr ist, welche Kontakte die beiden Männer zur rechtsradikalen Szene halten.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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