31. Oktober 2008 Die Union hat sich auf eine Verhandlungsposition zur Erbschaftsteuerreform verständigt. Die SPD begrüßte die Einigung von CDU und CSU. Damit ist nächste Woche eine Einigung in der Koalition mit etwas guten Willen der Beteiligten vorstellbar, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Deubel (SPD) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
CDU und CSU wollen gemeinsam Korrekturen an den Erbschaftsteuerplänen zugunsten von überlebenden Eheleuten und Unternehmenserben durchsetzen. Allerdings schloss Deubel aus, dass künftig ein millionenschweres Familienwohnheim erbschaftsteuerfrei übertragen werden kann, wenn daneben noch beträchtliches weiteres Vermögen übergeben wird. Am frühen Montag Abend wollen die Unterhändler von Union und SPD zusammenkommen.
Freibetrag von 1,5 Millionen Euro?
Nach den Vorstellungen der Union soll der Ehepartner ein selbstgenutztes Haus erben können, ohne Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. Die Union denkt dazu an einen speziellen Freibetrag von 1,5 Millionen Euro. Doch gibt es in der SPD, aber auch der CDU Bedenken, ob Immobilienvermögen in einem solchen Maße gegenüber Barvermögen begünstigt werden kann. So hat das Bundesverfassungsgericht das geltende Recht als grundgesetzwidrig verworfen, weil bisher die Erben von Immobilien und Unternehmen weniger Steuern als die von Geldvermögen zahlen.
Die SPD hatte in der letzten Verhandlungsrunde - aber auch da nur für den Fall eines sofortigen Abschlusses - angeboten, den allgemeinen Freibetrag für den überlebenden Ehepartner auf 750.000 Euro zu erhöhen. Bisher sollte er zum Ausgleich der höheren Immobilienbewertung auf 500.000 Euro erhöht werden. Falls ein spezieller Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum verabredet werde, sei klar, dass der allgemeine Freibetrag nicht nochmals erhöht werde, hob Deubel hervor.
Seehofer verlangt kräftige Freibeträge
Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) wollte Meldungen nicht bestätigen, dass die Union für die Vererbung privater Immobilien eine Freigrenze in der Erbschaftssteuer von 1,5 Millionen Euro fordere. Wir wollen die Höhe des Freibetrags nicht festlegen, sondern diese mit dem Koalitionspartner aushandeln, versicherte Seehofer am Freitag in Berlin, wo er seine Nachfolgerin im Agrarministerium, Ilse Aigner, vorstellte.
Der CSU-Chef verlangte lediglich, dass es im Blick auf die hohen Immobilienpreise in München und in anderen Großstädten kräftige Freibeträge sein müssten und diese auch in Abhängigkeit von Verwandtschaftsgrad und Unterhaltspflicht gestaffelt sein sollten. Bayern würde eine Regionalisierung der Freibeträge bevorzugen, fügte Seehofer hinzu, doch wenn das in der großen Koalition nicht möglich sei, dann wäre es das Beste, wenn die Freibeträge so großzügig seien, dass möglichst nahe an hundert Prozent der Hauserben von der Steuer befreit würden. Konkret drehen sich die Überlegungen der Union um Paragraf 13 Erbschaftsteuergesetz. Danach ist ein dem Ehepartner geschenktes zu eigenen Wohnzwecken genutztes Haus oder eine entsprechende Eigentumswohnung von der Steuer freigestellt.
Schulterschluss in der Union
Der Ministerpräsident versicherte, dass die früheren Differenzen in der Union über die Erbschaftssteuer bei dem Gespräch am Donnerstagabend ausgeräumt worden seien. Wir haben nun einen Schulterschluss in der Union bei der Erbschaftssteuerreform und völlige Interessenidentität. Die Leitlinien der Union für die Freibeträge und für den steuerfreien Übergang von Betriebsvermögen wollte er indes vor dem Gespräch mit der SPD nicht preisgeben. Wir sind daran interessiert, das die Koalition handlungsfähig bleibt und daher auch sehr interessiert an einem Ergebnis der Koalitionsrunde am Montagabend.
Für Unternehmenserben war zunächst ein Abschlag von 85 Prozent vorgesehen, wenn sie den Betrieb 15 Jahre weiterführen und der größte Teil der Belegschaft gehalten wird. Verstöße gegen die Auflagen würde eine höhere Erbschaftsteuer nach sich ziehen. Die SPD hat zuletzt drei Varianten ins Spiel gebracht, unter denen die Erben wählen können sollten: erstens eine Haltefrist von sieben Jahren, aber dann müssten die Erben 30 Prozent des Unternehmenswertes versteuern. Zweitens eine Haltefrist von 10 Jahren, bei der 15 Prozent zu versteuern wäre. Drittens eine Frist 20 Jahren, in dem Fall müssten die Erben überhaupt keine Steuern zahlen. Die Union will den Unternehmenserben das Recht zugestehen nachzuweisen, dass sie mehr produktives Vermögen haben, als mit dem Abschlag von 85 Prozent pauschal berücksichtigt wird. Im Extremfall soll der Unternehmenserbe dann ganz ohne Steuerzahlung davonkommen können.
Text: mas./km.
Bildmaterial: dpa