Scholz und Röttgen einigten sich auf Änderungen

Bundesrat

Gesetz zur Gleichbehandlung wird nachgebessert

Nach der Kritik des Bundesrats wird das Gleichbehandlungsgesetz noch einmal geändert. Das umstrittene Klagerecht der Gewerkschaften gegen Diskriminierungen im Betrieb soll es demnach nicht in der bisher geplanten Form geben.

Lesermeinungen zum Beitrag

28. Juni 2006 07:16

Neonazis ausgebremst!

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Na, immerhin hat sich die Union nicht von den rot-grünen Gutmenschen, die zuweilen Probleme haben, die rechtlichen Konsequenzen ihres Tuns richtig einzuschätzen, einlullen lassen und es erreicht, dass das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot wegen einer Weltanschauung aus dem Gesetz gestrichen wurde.

Rot-Grün hätte damit realiter Neonazis das Recht eingeräumt, erfolgreich gegen einen Gastwirt zu klagen, der sich geweigert hätte, ihnen einen Saal für die Durchführung ihrer Nazi-Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Oder sollten diesmal Beck und Struck ausnahmsweise einmal selbst VOR Inkrafttreten eines Gesetzes gemerkt haben, welchen Unsinn sie da in Gesetzesform gießen wollten?

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