31. Januar 2005 Die Bundesregierung hält die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nach wie vor für eine verfassungsfeindliche Partei. Es werde ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht im Innenministerium ständig geprüft.
Das teilte der Sprecher von Innenminister Schily (SPD) am Montag mit. Die als Ermunterung zu verstehenden Äußerungen von inzwischen drei Richtern am Bundesverfassungsgericht änderten daran nichts. Der Sprecher wies darauf hin, daß das Verbotsverfahren, das Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengt hatten, im März 2003 vom Karlsruher Gericht eingestellt worden war.
Während CDU-Generalsekretär Kauder die jüngsten Äußerungen der Verfassungsrichter als ein Signal versteht, abermals ein Verbotsverfahren gegen die NPD anzustrengen, bleiben Unionskollegen skeptisch. So äußerte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) seine Zweifel. Auch die jüngsten Signale aus Karlsruhe reichten nicht aus, um den Erfolg diesmal zu garantieren, sagte der Minister am Montag im Deutschlandradio Berlin.
Sowohl der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als auch Vizepräsident Winfried Hassemer hatten am Wochenende deutlich gemacht, daß sie ein abermaliges Verbotsverfahren für denkbar hielten. Das Gericht habe in dem Verbotsverfahren 2003 keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD getroffen. Die Einstellung des damaligen Verfahrens wegen der Verstrickung von V-Leuten stelle keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge dar.
Aggressive, kämpferische Haltung nachweisen
Beckstein forderte nun allerdings: Es müßte die Garantie gegeben werden, daß alle Richter es in derselben Weise sehen. Er verwies darauf, daß bei dem vergangenen Versuch eines NPD-Verbots im Jahre 2003 eine Minderheit der Bundesverfassungsrichter das Hauptverfahren verhindert und damit den Versuch eines neuen Verbotsverfahren wesentich erschwert hätten.
Beckstein war einer der Initiatoren des gescheiterten Verbotsantrages. Diese Sperrminorität beim gescheiterten Verbotsverfahren habe die ohnehin hohen Hürden noch einmal verstärkt. Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Wolfgang Bosbach (CDU), verwies auf die hohen Hürden eines Parteienverbots.
Für problematisch hält Beckstein auch, daß der Nachweis der Verfassungswidrigkeit allein nicht ausreiche. Der NPD müsse auch eine aggressive, kämpferische Haltung nachgewiesen werden, sagte der CSU-Politiker. Bereits beim vergangenen Verbotsantrag seien Beweise für die Gewaltbereitschaft der NPD-Anhänger vorgelegt worden. Diese Beweise seien dem Bundesverfassungsgericht in der Minderheit aber nicht ausreichend gewesen. Beckstein betonte: Ob die jetzt offen zu Tage liegenden Tatsachen ausreichen oder ob man sich eine neue blutige Nase holt, das muß sehr, sehr sorgfältig überlegt werden.
Auch Bayerns Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Stoiber hält einen neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht nicht für aussichtsreich. Er sprach sich dafür aus, die NPD mit politischen Mitteln zu isoliere und eine harte Auseinandersetzung mit der rechtsextremen Partei zu führen. Auch der bayerische Innenminister Beckstein (CSU) sagte, ein abermaliger Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht sei wenig chancenreich.
Eine Art Einladung an die Politik
Kauder sagt dagegen, er würde einen Antrag für ein NPD-Verbot gutheißen. Allerdings müsse die Bundesregierung das Verfahren so vorbereiten, daß es nicht wieder aus formalen Gründen scheitere. Kauder wertete die Äußerung Papiers als Aufforderung, abermals einen Verbotsantrag einzureichen. Die Opposition müsse sich daran formal nicht beteiligen.
Bosbach sagte, die Richter hätten zwar eine Art Einladung an die Politik ausgesprochen, aber die Politik muß sehr sorgfältig prüfen, ob sie dieser Einladung auch folgen kann, betonte er. Er sei da sehr skeptisch. Um ein Verbot der NPD zu erreichen, genüge es nicht, zu zeigen, daß diese Partei antidemokratisch, antisemitisch und ausländerfeindlich sei. Man müsse auch beweisen, schloß sich Bosbach Beckstein an, daß sie eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber dem Staat einnehme.
Damals hatten zwar vier von sieben Richtern für eine Fortsetzung des Verfahrens gestimmt, die Minderheit aber das Verfahrensende herbeiführen können. Einer der damaligen Gegner der Verfahrensfortsetzung, Richter Winfried Hassemer, hatte in der Zeitschrift "Der Spiegel" die Ansicht geäußert, bei einem neuen Anlauf müßten die Antragsteller dafür sorgen, daß kurz vor und während eines Verbotsverfahrens mögliche Mitarbeiter des Verfassungsschutzes aus den Führungsgremien der NPD abgezogen oder zumindest abgeschaltet würden.
Keinen Persilschein
Man habe der NPD, so Hassemer, keinen Persilschein ausgestellt: Daß unser Beschluß nichts mit einer tatsächlichen Verfassungswidrigkeit dieser Partei zu tun hat, kann jeder nachlesen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hatte in der Zeitung "Bild am Sonntag" mitgeteilt, daß die Einstellung des damaligen Verbotsverfahrens "keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge" sei. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hätten in einer "auch im Senat nicht unumstrittenen Entscheidung" ein rechtsstaatliches Verfahren als nicht gewährleistet gesehen, da sich der Verbotsantrag gegen die NPD zum Teil auf Äußerungen von V-Leuten gestützt habe.
Zumindest leichtsinnig
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) warnte davor, die Debatte um die rechtsextreme NPD auf ein mögliches Verbot zu beschränken. Fachleute müßten einen erneuten Anlauf beim Verfassungsgericht möglicherweise prüfen. Doch wenn ein Verbotsantrag gestellt werde, seien die Ideen der Rechtsextremisten damit nicht vom Tisch.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, es wäre zumindest leichtsinnig ein Verbotsverfahren mit offenem Ausgang noch mal zu beginnen. Das würde der NPD nur erneute Aufmerksamkeit sichern und zum anderen ihr hinterher womöglich einen weiteren Sieg schenken, sagte er. Da er keine Hinweise darauf habe, daß die Ämter für Verfassungsschutz ihre Beobachtungspraxis bei der NDP grundlegend geändert hätten, halte er das Risiko eines neuen Verbotsverfahrens für zu hoch.
Auch die FDP riet von einen Neuanlauf zum Verbot der NPD ab. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sagte, ein erneutes Scheitern würde die NPD stärken. Wir haben ja die Erfahrung gemacht, daß die NPD vor dem ersten Verbotsverfahren in keinem Parlament war und eigentlich politisch gar nicht bedeutend gewesen ist und nach dem Scheitern des ersten Verfahrens Zulauf gewonnen hat, sagte er. Deswegen plädiere die FDP dafür, die Rechtsextremisten lieber politisch mit voller Kraft zu bekämpfen.
Text: FAZ.NET mit Material von ddp
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