Stasi-Verdacht

Gysi scheitert mit Eilantrag gegen ZDF

Von Reinhard Müller

02. Juli 2008 Gregor Gysi ist vor dem Hamburger Landgericht mit einem Eilantrag gegen das ZDF gescheitert. Gysi hatte sich dagegen gewehrt, dass der Verdacht erweckt werde, er habe willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet, insbesondere über Robert Havemann.

An dem Verdacht, Gysi habe „wissentlich und willentlich für die Stasi gearbeitet“, bestehe aber ein „berechtigtes öffentliches Interesse“, heißt es in dem Beschluss des Landgerichts, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt.

Sorgfältige Recherche des ZDF

Gysi scheiterte auch mit seinem Antrag, dass eine Behauptung der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, nicht verbreitet werden dürfe. Birthler hatte gesagt: „In diesem Fall ist wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann“.

Das Gericht entschied, das Persönlichkeitsrecht des Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag werde dadurch nicht verletzt. Das ZDF habe „den dargestellten Sachverhalt sorgfältig recherchiert“, heißt es in dem Beschluss weiter. Der Sender habe bei den in den Unterlagen genannten Personen nachgefragt, auch bei Gysi. Doch habe der für ein Interview nicht zur Verfügung gestanden.

Die Recherche habe „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der geäußerte Verdacht zutrifft“, meint das Landgericht. „Die Kammer verkennt nicht, dass der geäußerte Vorwurf schwerwiegend ist.“ Doch stünden dem „stichhaltige Verdachtsmomente gegenüber“.

Gericht: Gysi war in Bericht genannter IM

Das ZDF hatte sich im „heute-journal vom 22. Mai 2008 auf ein Dokument über ein mit Robert Havemann am 9.7. 1979 geführtes Gespräch berufen. Der Bericht befasst sich mit einem Treffen Gysis mit dem Ehepaar Havemann und Thomas Klingenstein. Hierzu hatte das ZDF Thomas Klingenstein befragt. Er gab an, sich an den Abend zu erinnern und von Gysi mit in die Stadt genommen worden zu sein. Auch aus diesen Umständen kann nach Ansicht des Landgerichts der Schluss gezogen werden, bei dem in dem Bericht genannten IM habe es sich um Gysi gehandelt.

Zudem sei die Darstellung ausgewogen, selbst wenn die Berichterstattung eine negative Tendenz erkennen lasse. „Je deutlicher die vorhandenen Anknüpfungstatsachen den geäußerten Verdacht stützen und je größer das öffentliche Interesse am Inhalt des Verdachts ist, desto eher dürfen die Medien in einer Weise berichten, die erkennen lässt, dass nach ihrer Einschätzung an dem Verdacht etwas dran sein könnte“, heißt es in dem Beschluss.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, ddp

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