Von Butz Peters
07. Mai 2007 Es ist eine herzergreifende Geschichte, die Christoph Hein in seinem 2005 erschienenen Bestsellerroman In seiner frühen Kindheit ein Garten erzählt: Ein Gymnasialdirektor im Ruhestand sieht rot und verzweifelt am Staat Bundesrepublik. Sein Sohn ist bei einem Schusswechsel mit Polizeibeamten auf einem Provinzbahnhof in Mecklenburg-Vorpommern ums Leben gekommen - nach fast einem Jahrzehnt im Untergrund. Der Vater will wissen, wie sein Sohn starb, fordert Gerechtigkeit. Er meint, dass die offiziellen Mitteilungen - es ist von Selbstmord die Rede - nicht mit Zeugenaussagen übereinstimmen. Der Vater gewinnt die Überzeugung, sein Sohn sei bei dem Einsatz von einem Polizeibeamten ermordet worden, als er verletzt und wehrlos auf dem Boden lag. Der Pensionär sieht eine riesengroße Verschleierung von Seiten des Staates, auch gebe es keinen Beweis, behauptet der Vater in dem Roman, dass sein Sohn irgendwie und irgendwo dran beteiligt war. Für ihn steht fest: Wenn er wirklich ein Terrorist geworden ist, so hat ihn der Staatsschutz dazu gemacht. Der Beamte im Ruhestand verzweifelt an den, wie er meint, Vertuschungen und Verdrehungen jenes Staates, für den er sich zeit seines Berufslebens eingesetzt hat.
So lautet der Heinsche Romanplot zur Schießerei am 27. Juni 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen, bei dem das RAF-Mitglied Wolfgang Grams und ein GSG-9-Beamter ums Leben kamen.
Fiktion und Realität
Die Realität aber war völlig anders: Grams beging Selbstmord, nachdem er das Feuer auf die GSG-9-Beamten eröffnet und einen von ihnen tödlich erwischt hatte. Getroffen von mehreren Polizeikugeln, richtete er sich selbst - Sekunden, bevor ihn die Polizisten festnehmen konnten. Das ergaben sechs juristische Untersuchungen: zwei von Staatsanwaltschaften und vier durch Gerichte - bis hin zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Kaum ein anderer Fall in der deutschen Rechtsgeschichte stand auf so vielen juristischen Prüfständen wie die Causa Grams.
Auch gibt es in der Wirklichkeit - anders als bei Hein - etliche Beweise dafür, dass der Junge an RAF-Morden beteiligt war. So fand sich ein Haar von Wolfgang Grams an der Stelle, von der aus ein RAF-Mitglied am 1. April 1991 Treuhandchef Rohwedder mit einem Zielfernrohr-Gewehr aus 63 Meter Entfernung in seinem Haus in Düsseldorf erschoss. Auch die Behauptung des Roman-Vaters, der Staatsschutz habe seinen Sohn zum Terroristen gemacht, ist haltlos; er selbst machte sich zum Terroristen. Seine reale Freundin Birgit Hogefeld, die in Bad Kleinen verhaftet wurde, berichtete, dass sie neun Jahre zuvor mit Grams in den Untergrund gegangen sei - im Sommer 1984. Ohne ihn und seine Zähigkeit, sagte die damalige RAF-Frau Eva Haule, wäre das nicht gegangen. Nämlich 1984 die dritte RAF-Generation aufzubauen, nachdem Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar im November 1982 verhaftet worden waren.
Diese dritte Generation verübte zehn Morde. Mindestens bei fünf davon war Grams mit von der Partie, wie sich unter anderem aus den Feststellungen des Oberlandesgerichts Frankfurt im Hogefeld-Strafverfahren ergibt.
Verklärung in Romanen und Filmen
Natürlich genießt ein Romancier wie Christoph Hein jegliche künstlerische Freiheit. Es bleibt aber festzuhalten, dass er die Wirklichkeit auf den Kopf stellt. Für den Leser, der die Details der wahren Begebenheiten nicht kennt, macht Hein aus dem Täter ein Opfer: verkehrte Welt, Geschichtsklitterung. Damit transportiert der Autor in seinem Roman exakt das, was die RAF zwei Wochen nach der Schießerei erklärte: Es habe eine kaltblütige Ermordung von Wolfgang Grams durch die Killergruppe GSG 9 gegeben, die von oben gedeckt würde. Genau das wurde auch vom RAF-Umfeld nach der Tat verbreitet: wieder ein faschistischer Mord. Mythos RAF.
Die RAF-Verklärungen in der Romanwelt sind mittlerweile Legion. Leander Scholz erzählt in Rosenfest die zurechtgezimmerte Geschichte über das Liebesleben von Andreas Baader und Gudrun Ensslin - eine Bonnie-and-Clyde-Geschichte, in der Gewalt, Terror und Sex die beiden zusammenschweißen. Der Roman zum Prada-Meinhof-Shirt, spottete die taz. Die RAF-Geschichte als Ideenreservoir für einen Trivialroman.
Nicht anders gehen etliche Filme mit dem Thema RAF um. So zeigte Christopher Roth in seinem Kinofilm Baader, wie Andi vom Autodieb zum Revolutionär mutiert. Einer der dramatischen Höhepunkte ist ein nächtliches Chef-Treffen: Auf einer Landstraße begegnen der RAF-Boss und der BKA-Präsident einander. Beide verstehen sich prächtig, es ist fast eine Vater-Sohn-Beziehung. In Wirklichkeit kam es natürlich nie zu diesem Treffen; Baader bin ich niemals begegnet, sagt der damalige BKA-Präsident Horst Herold kopfschüttelnd. Geschweige denn, dass er väterliche Gefühle für den Terroristen empfunden hätte.
Am Ende des Streifens stirbt Baader (der sich bekanntlich in Stuttgart-Stammheim das Leben nahm) im Kugelhagel. Was erfunden ist und was nicht, ist selbst für Kenner schwer zu erkennen, befand der Kritiker der Sendung Kulturzeit auf 3sat: Und das ist Absicht. Arte bezeichnete das Ende des Baader-Films als dreiste Lüge. Und der ARD-Kulturreport urteilte: Der Terrorist als Popstar.
Kunstwerk mit RAF-Gütesiegel
Ähnlich verklärend wirkten die meisten Exponate bei der RAF-Ausstellung vor zwei Jahren in den Berliner Kunst-Werken. Etwa die Zeichnung Konspiratives Wohnkonzept von Andree Korpys und Markus Löffler aus dem Jahr 1998: eine im Stil der späten Neunziger gestylte Wohnung, die mit den meist matratzenlagerartigen RAF-Unterkünften nicht die geringste Ähnlichkeit hat. Um Inhalte ging es bei der Kunstausstellung kaum, sondern um eine Ästhetik, die die RAF niemals hatte. In der Popkultur habe es Rückgriffe auf die RAF gegeben, um sich an ein rebellisches Lebensgefühl anzukoppeln, erläuterte Felix Ensslin, Ausstellungs-Kurator und Sohn der RAF-Mitbegründerin Gudrun Ensslin, die künstlerische Auseinandersetzung mit der RAF. Bettina Röhl, die Tochter von Ulrike Meinhof, konstatierte angesichts der RAF-Schau mit einigem Entsetzen: Das RAF-Gütesiegel auf einem Kunstwerk garantiert Beachtung und Verkauf.
Tatsächlich wurde in den vergangenen Jahren so manches Werk mit einer Prise RAF gewürzt - wozu jeder Künstler das Recht hat. Gleichzeitig aber verschwammen auf diese Weise oftmals Realität und Fiktion. Was durchaus im Sinne der RAF-Akteure selbst ist, die immer wieder eine Reihe von Mythen über sich und ihre Geschichte in die Welt gesetzt haben. Sie dienten einerseits zur Selbstlegitimation und andererseits als Argumentationshilfe für die Sympathisantenszene. Allerdings wurden viele dieser Legenden von etlichen Medien übernommen und leben nun im öffentlichen Gedächtnis fort.
Lügen schon in der Geburtsstunde
Schon den Augenblick ihrer Entstehung verklärte die RAF mit einer Lüge: Nach der Baader-Befreiung im Mai 1970, der Geburtsstunde der RAF, erklärte sie, es hätten die Bullen zuerst geschossen. Und es habe für sie keinen Grund zur Annahme gegeben, dass ein Ziviler sich noch dazwischenwerfen könnte und würde. Es ging um den Schuss, den einer der Befreier auf den Institutsangestellten Georg Linke abfeuerte, als Ulrike Meinhof und Komplizen den ausgeführten Strafhäftling Andreas Baader aus dem Berliner Zentralinstitut für Soziale Fragen mit Waffengewalt herausholten. Der Schuss traf den 62 Jahre alten Mann in die Leber, zwei Wochen lang schwebte er in Lebensgefahr - die Kugel machte ihn zum Invaliden.
Tatsächlich hatte Linke nichts anderes versucht, als vor dem Pistolenmann zu flüchten, der wie aus heiterem Himmel plötzlich vor ihm stand. Dies belegen die Aussagen sämtlicher Augenzeugen sowie zwei Gerichtsentscheidungen. Um die Flucht zu verhindern, feuerte der Täter aus 75 Zentimetern Entfernung. Die RAF-Legende aber hält sich bis heute. So schrieb etwa der Meinhof-Biograf Alois Prinz im Jahr 2003: Georg Linke stellte sich ihnen in den Weg. Die Behauptung, die Bullen hätten zuerst geschossen, war zu diesem Zeitpunkt schon längst von linken Kreisen übernommen worden und diente als eine Art Notwehr-Argument: Die anderen hätten ja schließlich mit der Gewalt angefangen.
Isolationsfolter und Auschwitzphantasien
Ein anderer Mythos: der von Baader und anderen ersonnene Isolationsfolter-Vorwurf. Ulrike Meinhof schrieb aus ihrer Zelle von spurloser Folter und von Auschwitzphantasien, die sie plagten. Auch Gudrun Ensslin verglich ihre Haftsituation mit der von KZ-Häftlingen in Auschwitz und Buchenwald. Auf Initiative von RAF-Anwälten gründeten sich daraufhin in 23 deutschen Städten Komitees gegen Isolationsfolter in den Gefängnissen der BRD. Zentraler Auftakt war 1973 eine Veranstaltung in Frankfurt. Es ist Aufgabe aller demokratischen Kräfte, diese mit Blutmalen des Faschismus befleckte Justiz daran zu hindern, die Vernichtungsstrategie der herrschenden Klasse zu Ende zu führen, forderte der Soziologieprofessor Christian Sigrist. Die Komitees entwickelten sich zu einem Nachwuchsreservoir für die RAF und waren Ausgangspunkt zahlreicher terroristischer Karrieren - etwa jenen von Christian Klar, Stefan Wisniewski, Susanne Albrecht und auch Wolfgang Grams.
Durch die organisierte Öffentlichkeitsarbeit dieser Komitees - Broschüren, Flugblätter, Demonstrationen, Hausbesetzungen, Journalistenkontakte -, gepaart mit den Assoziationen an die NS-Vergangenheit, wurde die Folter in deutschen Gefängnissen schnell zu einem Medienthema. Weiter angefacht wurde die Aufregung, als Jean-Paul Sartre nach einem Besuch bei Andreas Baader in Stammheim zu Protokoll gab, er habe das Gesicht eines gefolterten Menschen gesehen. Der Foltervorwurf sei nichts anderes als eine Propagandalüge gewesen, behauptete dagegen der RAF-Mitbegründer (und heutige Neonazi) Horst Mahler, nachdem er sich von der Gruppe im Gefängnis losgesagt hatte.
Einen Toten in den eigenen Reihen gebraucht ...
Auch das Ende von Holger Meins im November 1974 verdrehte die RAF zum Tod durch langsames Verhungernlassen. So jedenfalls lautete die Behauptung des Baader-Anwalts Siegfried Haag in der Tagesschau. Holger wurde von der Justiz ermordet, grölten Tausende Demonstranten in den darauffolgenden Tagen. Tatsächlich aber war er aufgrund eines Hungerstreiks aus dem Leben geschieden - angestachelt von Baader und Ensslin, die einen Toten in den eigenen Reihen brauchten, um einmal mehr ihre Unterstützer zu mobilisieren.
Nicht anders instrumentalisierte die RAF den Selbstmord von Ulrike Meinhof im Mai 1976. Es war eine kalt konzipierte Hinrichtung, verkündete Jan-Carl Raspe zwei Tage später im Gerichtssaal, weil Meinhof eine wesentliche ideologische Funktion gehabt habe. Straßenschlachten waren die Folge.
Eine weitere Lebenslüge der RAF sind die zu Morden stilisierten Selbsttötungen von Baader, Ensslin und Raspe. Demonstranten zogen durch die Städte und skandierten, die drei seien in Stammheim gefoltert und ermordet worden. Eine fünfhundertseitige Argumentations-Bibel für die Anhänger der Mordthese verfasste Raspes Anwalt Karl-Heinz Weidenhammer. Sein Fazit: Die behauptete Selbsttötungsabsicht ist (. . .) widerlegt. Die Legende vom Mord in Stammheim sollte von der Linken bis in die neunziger Jahre gepflegt werden.
Andere Menschen zu töten, ist keine Performance
Die RAF hat es stets meisterlich verstanden, ihre eigene Geschichte einschließlich der brutalen Morde so zu verdrehen, dass sogar viele eher unpolitische Zeitgenossen dazu bereit waren, in ihr einen Trupp selbstloser und mutiger Revolutionäre zu erkennen. Dass gerade ein intellektuell-künstlerisches Milieu von solch furchtlosem Aufrührertum besonders fasziniert war, mag nachvollziehbar sein. Aber andere Menschen zu töten ist eben keine Performance, und wer sich als Künstler die Mythen der RAF zu eigen macht, sollte sich in einer stillen Minute vielleicht doch mal fragen, ob es als Intellektueller so erstrebenswert ist, letztlich die Rolle des nützlichen Idioten zu übernehmen. Die Geschichte der RAF hat es verdient, dass man sich ernsthaft mit ihr auseinandersetzt. Lügen und Legenden sind dafür der falsche Weg - wer auch immer sie verbreitet.
Der Autor ist Publizist und Rechtsanwalt. Zuletzt von ihm erschienen ist das Buch Der letzte Mythos der RAF - Wer erschoss Wolfgang Grams? (Ullstein, 2006)
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 06.05.2007, Nr. 18 / Seite 57
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