Kriminalitätsdebatte

Merkel warnt vor überstürzter Verschärfung des Strafrechts

02. Januar 2008 Bundeskanzlerin Angela Merkel hat überstürzte Entscheidungen über eine Verschärfung des Strafrechts für jugendliche Straftäter abgelehnt. Auf berechtigte Fragen der Bevölkerung nach Konsequenzen aus den Vorfällen etwa in der Münchner U-Bahn könne es „keine schnellen Antworten geben“, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Mittwoch in Berlin. Das gelte auch für Forderungen nach Erziehungscamps und Warnarresten.

Merkel plädiere für eine sorgfältige Debatte der politisch Verantwortlichen, wobei externe Fachleute einbezogen werden sollten, sagte Wilhelm. Die Diskussion dürfe nicht auf das Jugendstrafrecht verengt werden. Auch die Integrations- und Bildungspolitik sowie der Schutz der Bevölkerung müssten berücksichtigt werden.

„Die Diskussion ist notwendig“

Wilhelm sagte, die Regierung werde diverse Vorschläge, die durchaus mit dem Grundgesetz im Einklang stünden, prüfen. Unbestreitbar gebe es ein Problem mit besonders aggressiven Serientätern. „Aus Sicht der Bundeskanzlerin ist es notwendig, diese Diskussion zu führen.“ Doch müsse Besonnenheit oberstes Gebot sein.

Konkretes Regierungshandeln setze zudem eine gemeinsame Position der Koalitionspartner voraus. Wilhelm verwies darauf, dass sich Union und SPD schon bei den Verhandlungen über ihren Koalitionsvertrag Ende 2005 in dem Bereich nur in einem Punkt einigen konnten, nämlich über die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

CSU fordert Ende der „Kuschelpädagogik“

Unterdessen haben Politiker der Union den Druck auf den Koalitionspartner SPD erhöht. CSU-Generalsekretärin Christine Haderthauer sagte am Mittwoch im ZDF, die „Kuschelpädagogik“ der früheren rot-grünen Bundesregierung sei fehlgeschlagen. Straffällige Ausländer müssten schneller abgeschoben werden. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) forderte abermals, kriminelle Jugendliche in den geschlossenen Vollzug zu nehmen. In Hessen hat die heiße Phase des Wahlkampfes begonnen.

Weiterhin kritisierte die Union vor allem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Koch hielt der SPD-Politikerin im Bayerischen Rundfunk vor, im Umgang mit Straftätern allein auf „gutes Zureden“ zu setzen. Der niedersächsische SPD-Spitzenkandidat Wolfgang Jüttner sagte hingegen im Südwestrundfunk, härtere Strafen für kriminelle Jugendliche seien nicht zielführend. Wer Verbrechensbekämpfung auf Sanktionen reduziere, liege falsch. Ziel müsse eine „sozial befriedete Gesellschaft“ sein, in der nicht versucht werde, Probleme durch Wegsperren zu lösen.

„Es geht nicht um entwürdigenden Drill“

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach (CDU) verteidigte Forderungen seiner Partei nach Erziehungslagern und einer erleichterten Abschiebung krimineller Ausländer. „Eine reine Bewährungsstrafe empfinden viele als eine Art Freispruch“, sagte Bosbach am Mittwoch. Viele Jugendliche wüssten gar nicht, was der Vollzug einer Jugendstrafe für sie persönlich bedeute. Daher sei ein „Warnarrest“ von sechs oder acht Wochen sehr sinnvoll.

„Hier geht es nicht um entwürdigenden Drill oder menschenverachtende Methoden“, sagte Bosbach. Ziel sei es, Jugendliche aus ihrem kriminellen Milieu herauszuholen und mit ihnen die strikte Einhaltung bestimmter Regeln zu üben. Außerdem solle das Höchststrafmaß für Jugendliche von 10 auf 15 Jahre Haft heraufgesetzt werden. Darüber hinaus solle die Verurteilung nach Erwachsenenrecht die Regel und die Anwendung des Jugendstrafrechts nur die Ausnahme sein.

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), nannte Kritik an Erziehungslagern kurzsichtig. Erziehungslager verstießen nicht gegen die Menschenrechte, sagte Gehb. „Die Alternativen dazu, Geld- oder Freiheitsstrafen, sind häufig hilflose Versuche, jugendliche Straftäter zu disziplinieren.“ Erziehungslager sollten hingegen die hohe Rückfallquote junger Krimineller senken.

In Hessen beginnt die heiße Wahlkampfphase

Auslöser der Debatte war der brutale Überfall zweier ausländischer Jugendlicher auf einen Rentner kurz vor Weihnachten in der Münchner U-Bahn. Auch in den Tagen danach ereigneten sich ähnliche Vorfälle. Zuletzt hatten am Sonntag Jugendliche in der Münchner U-Bahn zwei Männer verfolgt und zusammengeschlagen. (Siehe auch: Junge Gewalttäter verletzen in München zwei Männer)

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sprach in der „Berliner Zeitung“ von einer skandalösen und rücksichtslosen Wahlkampagne der CDU. In Hessen und Niedersachsen werden Ende Januar Landtage gewählt; dort versuchen die CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch und Christian Wulff, ihre Wiederwahl zu sichern. Während Koch die Debatte über kriminelle Jugendliche und Ausländer schnell aufgriff und schwere Vorwürfe gegen Bundesjustizministerin Zypries richtete (siehe auch: Jugendstrafrecht: Koch legt nach, SPD schlägt zurück), schlug Wulff leisere Töne an.

Wulff: Integration und Prävention bleiben Schlüsselthemen

Der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ sagte Wulff, im Einzelfall könne zwar mehr Härte geboten sein. „Integration und Prävention bleiben aber die Schlüsselthemen.“ Integration, Prävention und Repression müssten besser verzahnt werden. Gleichwohl könne ein „Warnschussarrest“ neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe dem Jugendlichen den Ernst der Lage vor Augen führen.

In Hessen wollen Ministerpräsident Koch und Innenminister Volker Bouffier (CDU) heute ein Wahlkampfplakat zur inneren Sicherheit vorstellen. Die SPD hat ihre Unterschriftenkampagne zum Mindestlohn begonnen. Deren Spitzenkandidatin und Kochs Herausforderin Andrea Ypsilanti warf Koch in der „Süddeutschen Zeitung“ vor, eine „schmutzige Kampagne“ zu führen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sprach von einem „aggressiven Wahlkampf gegen Ausländer“.

„Erziehungslager“ und ein hessisches „Boxcamp“

Die amerikanischen „Boot Camps“ (von „Boot“ wie Stiefel), auf die Justizministerin Zypries (SPD) in der Debatte über den Umgang mit jugendlichen ausländischen Straftätern anspielte, sind in Verruf geraten. Im Oktober 2007 kam es zu einem Freispruch von sieben Aufsehern, die ein Jahr zuvor in einem Erziehungslager in Panama City im Bundesstaat Florida auf einen schwarzen Jugendlichen eingeprügelt hatten; er starb einen Tag später im Krankenhaus.

Der 14 Jahre alte Junge hatte sich in den Augen der Aufseher geweigert, an einem Geländelauf teilzunehmen. Nach Darstellung der Anklage litt der Junge aber an Atemnot und war dann kollabiert. In den Vereinigten Staaten gibt es etwa 400 solche Lager, in denen Jugendliche durch militärischen Drill und hartes körperliches Training diszipliniert werden sollen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Bosbach nannte hingegen eine Einrichtung im hessischen Diemelstadt vorbildlich. Deren Leiter Lothar Kannenberg ist unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Kannenberg betreibt ein „Boxcamp“ für junge Kriminelle. Er will sie durch sportliche Aktivität wieder an Leistung und Selbstachtung gewöhnen. Einer der Ehemaligen wurde Weltmeister im Mittelgewicht (siehe auch: „Boxcamp“ für junge Kriminelle: „Mit Zwang geht hier gar nichts“).

Der Fall „Mehmet“

In den vergangenen Jahren prägte ein anderer Fall aus München die Debatte über den Umgang mit jungen ausländischen Straftätern. Muhlis A., aus Datenschutzgründen stets „Mehmet“ genannt, wurde 1998 im Alter von damals 14 Jahren in die Türkei ausgewiesen, nachdem er bereits mehr als 60 schwere Straftaten verübt hatte, darunter Einbruch und Raub. Weil er noch nicht strafmündig war, konnte er dafür nicht belangt werden.

„Mehmet“ kam zunächst in einem Kinderheim in Istanbul unter; später ließ ihn ein türkischer Fernsehsender eine Musikvideo-Sendung moderieren. 2002 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisung des in Deutschland geborenen Türken für rechtswidrig; „Mehmet“ kehrte nach München zurück. Nach seiner Rückkehr holte er zwar seinen Hauptschulabschluss nach, setzte aber seine kriminelle Karriere fort. Er bestahl sogar seine Eltern, verprügelte und bedrohte sie, weil er von ihnen Geld wollte. Im Juni 2005 wurde er wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Betrugs zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Weil er die Bewährungsauflagen verletzte, erging im Januar 2006 ein Haftbefehl. Doch „Mehmet“ konnte nicht festgenommen werden - er hatte sich rechtzeitig in die Türkei abgesetzt. Danach erwirkten deutsche Behörden eine unbefristete Ausweisung.

Der heute 23 Jahre alte junge Mann darf nie wieder nach Deutschland zurückkehren. Doch er hat Spuren hinterlassen: Die „Mehmet-Klausel“, die auf Drängen der Union ins neue Zuwanderungsrecht aufgenommen wurde, sieht vor, dass jugendliche Straftäter mit ausländischem Pass schneller ausgewiesen werden sollen als bisher. (ura./F.A.Z.)



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

 
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