21. Oktober 2009 Die Gewerkschaft der Polizei hat die von Union und FDP geplante Suspendierung der Internetsperren kritisiert. Jeder, der jetzt für eine Aussetzung plädiert, muss auch sagen, was wir stattdessen tun können“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft, Konrad Freiberg, der F.A.Z. Löschen wollten wir kinderpornographische Seiten immer schon, aber das ist leider nicht immer möglich.“ Größtes Hindernis dafür sei die international uneinheitliche Rechtslage, die durch entsprechende Abkommen harmonisiert werden müsse, sagte Freiberg. Er sei aber sehr skeptisch, dass das schnell gelingen könne. Wir sind ja nicht einmal in Deutschland in der Lage, unsere Polizeigesetze zu harmonisieren.“ Zuvor hatten schon mehrere Kinderschutzorganisationen, darunter Unicef, die Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes kritisiert.
Gemäß der Vereinbarung von Union und FDP soll der Bundesinnenminister einen entsprechenden Nichtanwendungserlass verfügen. Nach einem Jahr sollen die Netzsperren neu beurteilt werden. Das BKA soll in dieser Zeit versuchen, kinderpornographische Seiten an der Quelle zu löschen, darf den Zugang zu ihnen aber nicht blockieren. (Siehe auch: Netzsperren werden vorerst nicht umgesetzt)
Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler verteidigte dieses Vorgehen gegen Kritik aus der SPD, der Nichtanwendungserlass sei ein unsauberer“ Weg. Es gibt jetzt eine neue Mehrheit, die auch ein neues Gesetz erlassen könnte“, sagte Stadler der F.A.Z. Insofern sehe ich da nichts Undemokratisches.“
Das BKA nahm unterdessen endgültig Abstand von seinen mit fünf großen Internetanbietern geschlossenen Verträgen, die vorsahen, kinderpornographische Websites auch ohne das entsprechende Gesetz zu sperren. In einem Schreiben teilte die Behörde den Providern Ende vergangener Woche mit, sie werde das in den Verträgen vorgesehene Sperrverfahren auf Weisung des Bundesinnenministeriums nicht umsetzen. Die Behörden reagierten damit auf ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, durch das ein Schaden sowohl für die betreffenden Provider als auch für das BKA drohe. Nach Auffassung des Gerichts sind die Verträge keine ausreichende Grundlage für Netzsperren.
Text: nto./F.A.Z.
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