Online-Durchsuchungen

Wiefelspütz will Computer-Urteil im Grundgesetz verankern

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Wiefelspütz setzt sich dafür ein, das neue Computer-Grundrecht ins Grundgesetz aufzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte es in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen entwickelt.

Lesermeinungen zum Beitrag

28. Februar 2008 14:59

Wiefelspütz kapiert´s nicht oder führt Böses im Schilde!

Wilhelm Friedrich (WillyF)

Das Bestreben Wiefelspütz das "Computer-Urteil" des BVerfG im Grundgesetz zu verankern, ist so überflüssig wie ein Kropf. Denn es steht bereits im Grundgesetz! Die Bundesverfassungsrichter schöpfen ihre Ergebnisse - anders als vielleicht ein Orakel - ja nicht aus höherer, vielleicht sogar göttlicher Weisheit in einem luftleeren, normativ ungebundenen Raum, sondern allein durch harte Exegese des Grundgesetzes, unserer Verfassung. Deshalb ist das "neue" "Computer-Grundrecht" nur eine Ausprägung des schon immer im Grundgesetz stehenden allgemeinen Perönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, das durch Auslegung dessen, was verfassungsrechtlich gleichsam schon immer da war, vom Bundesverfassungsgericht dem Normadressaten so erklärt worden ist, dass es auch für IT-Konfliktsituationen passt!

Deshalb ist es absoluter Unsinn, durch eine Änderung der Verfassung noch einmal das nachzubeten, was das Bundesverfassungsgericht schon gesagt hat.

Aber vielleicht steckt in SPD-Wiefelspütz auch ein Tricksilanti. Denn eins ist klar: Wenn Wiefelspütz eine 2/3-Mehrheit bekommt, könnte der Verfassungsgeber ein Computer-Grundrecht ins GG schreiben, das hinter den Anforderungen des BVerfG zurückbleibt. Nur das machte Sinn. Will Wp das etwa?

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