20. April 2007 In der Debatte um das Gnadengesuch von Christian Klar haben Politiker von Union und FDP Bundespräsident Horst Köhler vor einem Treffen mit dem inhaftierten früheren RAF-Mitglied gewarnt.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) lehnte unterdessen eine Begnadigung auch nach den jüngsten Hinweisen ab, wonach Klar nicht unmittelbar an dem Anschlag auf den einstigen Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 beteiligt gewesen ist. Vertreter der Grünen wandten sich dagegen, Druck auf den Bundespräsidenten auszuüben.
Beckstein: Gnade nicht diskutabel
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle sagte der Bild-Zeitung: Ein persönliches Treffen mit Herrn Klar könnte wie ein Verhandlungsgespräch wirken und das Rechtsempfinden vieler Bürger stören. Begnadigungen dürften nicht den Anschein von Tarifverhandlungen bekommen. Die CSU-Rechtsexpertin Daniela Raab sagte dem Blatt: Ich bin grundsätzlich dagegen, dass sich der Bundespräsident mit Häftlingen wie Christian Klar trifft. Eine Begnadigung des früheren RAF-Terroristen komme auf keinen Fall in Frage, egal ob er den einstigen Generalbundesanwalt Buback ermordet habe oder nicht.
Beckstein sagte, nach wie vor seien die Taten der RAF nicht aufgeklärt. Klar trägt nichts dazu bei, um diese Aufklärung zu fördern, und deswegen sage ich: Solange er das nicht tut, ist Gnade aus meiner Sicht nicht diskutabel.
Angehörige der Opfer entscheiden nicht über Begnadigung
Der ehemalige hessische Justizminister, Rupert von Plottnitz (Grüne), sprach sich dagegen aus, dem Bundespräsidenten öffentlich Ratschläge zu erteilen. Von Plottnitz sagte, die Entscheidung über das Gnadengesuch sei keine politische, sondern eine rechtliche Entscheidung, und deshalb dürfe in dieser Frage auch kein politischer Druck ausgeübt werden: Die Frage der Begnadigung wird ja nicht von Herrn Beckstein entschieden, die wird ja auch nicht von Angehörigen früherer Opfer von Anschlägen der RAF entschieden, auch wenn deren Votum sicherlich für den Bundespräsidenten von größerer Bedeutung sein werde.
Bubacks Sohn Michael hatte sich für eine Begnadigung Klars eingesetzt, da dieser vermutlich nicht die Todesschüsse auf seinen Vater abgegeben habe. Dies hatte Buback nach eigenen Angaben kürzlich aus dem Bereich der RAF erfahren.
Dass Klar anderweitig an der Tat beteiligt war, hat Buback aber nicht in Abrede gestellt. Pflieger hatte eingestanden, dass er den Kontakt zwischen dem Informanten und Michael Buback hergestellt hatte.(Siehe auch: Kommentar: Bubacks Mitleid mit Klar)
Der rechtspolitische Sprecher der Union, Jürgen Gehb, zeigte sich in der Welt irritiert: Die Begnadigung von Herrn Klar kann nicht damit stehen und fallen, dass Herr Buback ihm vergibt. Unverständnis zeigte auch der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Eberhard Stilz. Dem Urteil des OLG aus dem Jahre 1985 hätte nicht nur der Buback-Mord, sondern es hätten auch zahlreiche weitere Morde und Mordanschläge zugrunde gelegen.
Boock war nicht der Informant
Der Name des Informanten aus den Reihen der RAF, der neue Einzelheiten zum Buback-Mord preisgegeben haben soll, ist weiter unklar. Ich habe die Identität des Informanten nicht bestätigt, und ich werde sie auch weiterhin nicht bestätigen, sagte am Freitag der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger der Deutschen Presse-Agentur.
Er widersprach damit einem Bericht der Tageszeitung taz, nach dem er den ehemaligen RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock als Kontaktperson genannt haben soll.
Text: FAZ.NET mit AFP/dpa
Bildmaterial: AP