Korruption

Schreibers leichtes Spiel mit Kanadas Justiz

Von Albert Schäffer

Die Staatsanwaltschaft wirft Schreiber Bestechung und Steuerhinterziehung vor

Die Staatsanwaltschaft wirft Schreiber Bestechung und Steuerhinterziehung vor

09. Februar 2007 Eines muss dem Geschäftsmann Karlheinz Schreiber gelassen werden: Kanada, das Land, in das er vor der deutschen Justiz geflohen ist, ist aus seiner Sicht nicht schlecht als Zufluchtsort gewählt. Seit siebeneinhalb Jahren sind in Kanada Verfahren anhängig, in denen sich Schreiber gegen seine Auslieferung wehrt.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft ihm Bestechung und Steuerhinterziehung vor, unter anderem in Zusammenhang mit der Lieferung von Fuchs-Spürpanzern nach Saudi-Arabien. Immer wieder erwiesen sich deutsche Erwartungen, der Rechtsweg in Kanada sei erschöpft, als verfrüht.

„Fluchtgefahr potenziert“

In dieser Woche erreichte der 72 Jahre alte Schreiber einen weiteren Aufschub, als das Berufungsgericht der Provinz Ontario ihn gegen eine Kaution aus der Auslieferungshaft entließ und eine Anhörung auf den 4. Mai festsetzte. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Augsburg, Reinhard Nemetz, fürchtet nun, dass Schreiber sich aus Kanada in ein anderes Land absetzen könnte: „Die Fluchtgefahr hat sich aus unserer Sicht potenziert.“

Schreiber, der deutscher und kanadischer Staatsangehöriger ist, gilt als zentrale Figur der CDU-Spendenaffäre. Von ihm stammte die Millionenspende, die im Jahre 1991 der damalige CDU-Schatzmeister Kiep auf einem Schweizer Parkplatz entgegennahm. Als diese ungewöhnliche Barspende im Jahre 1999 ruchbar wurde, bewirkte sie eine explosionsartige Entwicklung der CDU-Spendenaffäre - mit Verzweigungen zu einem verdeckten Kontensystem, zu Parteivermögen, das in der Schweiz deponiert war, und zu unverbuchten Spenden an den CDU-Vorsitzenden Kohl. Der Nachfolger Kohls im Parteivorsitz, Schäuble, musste im Jahr 2000 von seinen Partei- und Fraktionsämtern zurücktreten, nachdem bekanntgeworden war, dass er im Jahre 1994 eine Barspende von 100.000 Mark von Schreiber entgegengenommen hatte.

Ist die Justiz voreingenommen?

Schreiber war in der vergangenen Woche in Kanada in Auslieferungshaft genommen worden, nachdem der Oberste Gerichtshof des Landes ein Rechtsmittel gegen seine Auslieferung abgelehnt hatte. Das gerichtliche Auslieferungsverfahren war damit abgeschlossen. Für eine Auslieferung bedarf es in Kanada aber neben dem Abschluss des gerichtlichen Auslieferungsverfahrens noch eine Entscheidung des Justizministers - und an dieser zweiten juristischen Front hat Schreiber mit der Entscheidung des Berufungsgerichts der Provinz Ontario einen zeitlichen Aufschub errungen.

Der Justizminister hatte im Dezember vergangenen Jahres einen Antrag Schreibers abgelehnt, eine von seinem Amtsvorgänger getroffene Auslieferungsentscheidung nochmals zu überprüfen - formal ist in Kanada diese Möglichkeit nach einem Amtswechsel gegeben. Schreiber hatte ins Feld geführt, die Augsburger Justiz sei voreingenommen; unter anderem habe ein Gerichtssprecher ihm im März 2006, nach einer ersten Entscheidung des Berufungsgerichts der Provinz Ontario, vorgeworfen, deutschen Interessen geschadet zu haben.

Weg zum Obersten Gerichtshof noch offen

Gegen die ministerielle Ablehnung seines Antrags rief Schreiber das Berufungsgericht der Provinz Ontario an. Die Richterin, die Schreiber in dieser Woche gegen eine Kaution in Höhe von 1,3 Millionen kanadischer Dollar auf freien Fuß setzte, hob in ihrem Beschluss hervor, dass sie zwar keine durchgreifenden Gründe sähe, die gegen die ablehnende Entscheidung des Justizministers sprächen, aber das Begehren Schreibers, die ministerielle Entscheidung gerichtlich zu überprüfen, sei auch nicht willkürlich. Deshalb sei es nicht zu rechtfertigen, bis zur gerichtlichen Anhörung am 4. Mai Schreiber in Auslieferungshaft zu behalten.

Und lapidar stellte die Richterin fest, es stimme zwar, dass im Falle Schreibers das Auslieferungsverfahren im Schneckentempo voranschreite, das sei aber nun einmal im kanadischen Auslieferungsrecht begründet. Es ist ein Auslieferungsrecht, das Schreiber auch nach dem 4. Mai zeitlichen Aufschub verspricht: Nach einer Entscheidung des Berufungsgerichts der Provinz Ontario dürfte ihm wieder der Weg zum Obersten Gerichtshof offenstehen.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: AP

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