Wer solch eigenwillige Interpretationen liefert und das Auditorium des BVerfG dazu verleitet, über die Landesregierung NRWs und den nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber herzhaft zu lachen und abzulästern, wird hoffentlich das letzte Mal das Land NRW vor dem BVerfG vertreten!
In früheren Zeiten wäre vermutlich für derartige Vorschläge, wie etwa eine "Online-Durchsuchung" von "Festplatten" vorzunehmen, dem Urheber ein "Jagtschein" verliehen worden.
So geht das, wenn "beamtete Hirne" sich etwas ausdenken. Ausser Spesen nichts gewesen.
man lacht über den Spruch eines Oberverwaltungsgerichts zur Abweisung einer Klage von Stundenten, die gegen immer höhere Studiengebühren eine auch von Deutschland unterzeichnete UNO-Vereinbarung heranzogen, die klar besagt, dass Bildung immer "billiger" werden muss, um Chancengleichheit herzustellen.
Das Oberverwaltungsgericht dazu:
Bundesländer dürfen derartige "Gesetze" interpretieren wie sie wollen bzw. aushebeln..
Ähm .. !?! ..
Aber einem Spruch aus Brüssel, dass ein Klo 436 gramm Normfäkalien mit 6,5 l Wasser wegspülen muss, wird unbedingt und ab "Spültag" Folge geleistet ...
(bitte um entschuldigung, wenn die gerichte nicht genau benannt wurden, stammt aus einem radiobeitrag von gestern- evtl. nicht ganz sauber erinnert)