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„Sorgt für Bewegung im Föderalismus-Streit“

Kein Narr: Edmund Stoiber

Kein Narr: Edmund Stoiber

26. Januar 2005 Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot bundesweiter Studiengebühren gekippt hat, ist nach Ansicht von Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) Bewegung in den festgefahrenen Streit um eine Föderalismusreform möglich.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Zuständigkeit der Länder für Bildung klar bestätigt", erklärte Stoiber am Mittwoch in München. Dies sei auch ein klarer Fingerzeig für die Föderalismusdebatte. „Die heutige Leitentscheidung aus Karlsruhe zur Bildungspolitik sollte die Bundesregierung zum Nachdenken veranlassen, den Grundsatz der Trennung von Zuständigkeiten auch in der Bildung anzuerkennen", ergänzte der CSU-Vorsitzende.

Stoiber: Bundesregierung muß sich bewegen“

Er erwarte, daß sich die Bundesregierung hier endlich bewege. Die Verhandlungen über eine Entflechtung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern bei Gesetzgebung und Finanzen waren im Dezember am Streit über die Bildungspolitik gescheitert.

Stoiber wertete das Urteil des Verfassungsgerichts als entscheidenden Schritt, um die Hochschulen in Deutschland modern und international wettbewerbsfähig zu machen. „Studiengebühren sind ein wichtiges Instrument, um den Wettbewerb und die Qualität der Hochschulangebote zu verbessern", sagte er. Die neuen Finanzmittel für die Hochschulen ermöglichten mehr akademische Spitzenausbildung in Deutschland.

Gebühren „sozial ausgewogen“

Er kündigte an, daß Bayern die Studiengebühren sozial ausgewogen gestalten werde. „Die Entscheidung Studium 'Ja' oder 'Nein' wird auch weiterhin nicht vom Geldbeutel, sondern von Begabung und Leistung abhängen.“

Gerhardt: Jetzt auch die ZVS abschaffen

Die FDP begrüßt das Karlsruher Grundsatzurteil zur Zulassung von Studiengebühren. Damit gebe es im Hochschulbereich endlich eine „Wettbewerbssituation“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Gerhardt. Die Gefahr einer „Wanderungsbewegung“ unter den Studenten sehe er nicht, sagte Gerhardt weiter. Er forderte erneut eine Abschaffung der zentralen Hochschulplatzvergabe. Die Hochschulen müßten sich künftig ihre Bewerber selbst aussuchen dürfen.

Hochschulverband: Bulmahn soll zurücktreten

Der Deutsche Hochschulverband hat nach dem Studiengebühren-Urteil den Rücktritt von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) gefordert. „Das Maß ist voll“, sagte der Präsident des Berufsverbandes der Universitäts-Professoren, Bernhard Kempen.

Die Ministerin habe „die politische Verantwortung für ihre verfehlte und verfassungswidrige Politik zu tragen“. Innerhalb von sechs Monaten sei ihr zum zweiten Mal bescheinigt worden, daß ihre hochschulpolitischen Entscheidungen verfassungswidrig sind.

Arbeitgeber hoffen auf kürzere Studienzeiten

Die Arbeitgeber begrüßen das Karlsruher Urteil zur Aufhebung des Verbots von Studiengebühren. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte am Mittwoch in Berlin, das Bundesverfassungsgericht habe damit den Weg zur umfassenden Modernisierung der Hochschulen freigemacht. Jetzt müßten die Bundesländer die neuen Gestaltungsspielräume nutzen.

Sie sollten die konkrete Festlegung der Studienbeiträge aus Wettbewerbsgründen den Hochschulen überlassen. Klar müsse sein, daß das eingenommene Geld in vollem Umfang den Hochschulen zugute komme. Hundt warb für das von den Arbeitgebern vorgelegte Darlehensmodell, das für den Staat kostenneutral zu realisieren wäre. Die Arbeitgeber erhoffen sich somit kürzere Studienzeiten und geringere Abbrecherquoten.

Arbeitgebermodell: Darlehen von der KfW

Das Modell sieht Gebühren von maximal 500 Euro pro Semester vor. Jeder Student soll aber vom Staat ein nicht zurückzuzahlendes Ausbildungsbudget in Höhe von 15 000 Euro erhalten. Ein zusätzliches Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von maximal 35 000 Euro soll nach dem Studium zurückgezahlt werden.

Die Pläne der Bundesländer:

Die fünf unionsgeführten Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland wollen nach Aufhebung des bundesweiten Verbots durch das Verfassungsgericht möglichst schnell Studiengebühren einführen. Fast alle SPD-geführten Länder wollen hingegen weiter ein gebührenfreies Erststudium innerhalb einer gewissen Zeitspanne garantieren. Die Planungen und der gegenwärtige Rechtszustand im Länder-Überblick:

Baden-Württemberg ist Vorreiter bei der Einführung von Studiengebühren. Als erstes Bundesland hatte es bereits vor Jahren Strafgebühren für Langzeitstudenten in Höhe von 510 Euro pro Halbjahr eingeführt. Solche Langzeitgebühren waren nach dem alten Recht schon immer möglich.

Bayern will ebenfalls sofort Gebühren für alle einführen. Bisher, werden diese erst bei Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als drei Semestern verlangt. Für bedürftige Studenten werden - ähnlich wie in Baden-Württemberg - verschiedene Kreditmodelle und Stipendiensysteme geprüft. Im Bundestagswahlkampf 2002 hatte sich Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) als Kanzlerkandidat der Union noch gegen Studiengebühren ausgesprochen.

Berlin erhebt derzeit keine Studiengebühren. Die Einführung von Langzeitgebühren war 2004 am Widerstand der PDS gescheitert. In der Landes-SPD gibt es Rufe nach Studiengebühren für alle.

Brandenburg will das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter gebührenfrei lassen - auch in den aufeinander aufbauenden Bachelor- und Masterstudiengängen.

Bremen plant wie die meisten SPD-Länder ein Studienkontenmodell. Das heißt: Das Erststudium bleibt bis zum Masterabschluss in der Regelstudienzeit plus einige weitere Semester gebührenfrei. Dann werden Langzeitgebühren von etwa 500 Euro pro Semester fällig.

Hamburg will Studiengebühren für alle möglichst schnell einführen und strebt zugleich eine Darlehensregelung an, bei der auch Bafög nur noch als Vollkredit mit Zinsen gewährt wird.

Hessen möchte zwar Gebühren einführen, stößt aber auf rechtliche Probleme. Laut Landesverfassung sind Schul- und Hochschulbesuch „unentgeltlich“. Die Erhebung eines „angemessenen Schulgeldes“ setzt nach der Verfassung ein ausreichendes Einkommen der Eltern voraus.

Mecklenburg-Vorpommern will das Erststudium bis zum Master weiter gebührenfrei lassen. Die Hochschulen dürfen nur für die Weiterbildung Gebühren erheben.

Niedersachsen möchte künftig vom ersten Semester an Gebühren erheben. Bisher gilt das nur bei Überschreitung der Regelstudienzeit von mehr als vier Semestern.

Nordrhein-Westfalen will an dem Studienkontenmodell festhalten: grundsätzlich Gebührenfreiheit bis zum Masterabschluß, allerdings Langzeitgebühren bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit. SPD und Grüne werben im Landtagswahlkampf für diese Regelung.

Rheinland-Pfalz will ebenfalls bei diesem Studienkontenmodell bleiben - das auch dort entwickelt wurde. Erwogen wird eine Beschränkung auf Landeskinder, weil ein Run auf die Landeshochschulen aus Gebührenländern befürchtet wird.

Saarland hat bereits in seinem neuen Hochschulgesetz Gebühren für alle vorgesehen und kann diese nach dem Karlsruher Urteil jetzt auch erheben.

Sachsen prüft die Einführung des Studienkontenmodells. Für die Weiterbildung sollen aber weiterhin Gebühren verlangt werden.

Sachsen-Anhalt ist für Studiengebühren vom ersten Semester an grundsätzlich offen. Bisher werden nur von Langzeitstudenten vom fünften zusätzlichen Semester an Gebühren verlangt.

Schleswig-Holstein hat bisher Gebühren nur für Weiterbildung erhoben, die den Hochschulen zufallen. Ein Modell mit Garantie für ein gebührenfreies Erststudium ist im Gespräch.

Thüringen ist zwar grundsätzlich für Studiengebühren vom ersten Semester an offen. Eine Einführung ist aber frühestens in der nächsten Wahlperiode von 2009 an geplant.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa, ddp, Reuters
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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