Man kann mit guten Argumenten sowohl das Mehrheitswahlrecht wie das Verhältniswahlrecht befürworten. Das Mehrheitswahlrecht führt im Regelfall zu stabilen Mehrheiten im Parlament, außerdem kann der Wähler hier entscheiden, welche Person er wählt, während er im Falle des Verhältniswahlrechts keinen direkten Einfluß auf die Zusammensetzung der Landeslisten hat. Andererseits bewirkt das Verhältniswahlrecht eine genauere Abbildung des Wählerwillens im Parlament und sichert eine breitere Auswahl an verschiedenen Parteien, während das Mehrheitswahlrecht bekanntlich zum Zweiparteiensystem tendiert. Das deutsche Wahlrecht für den Bundestag ist dagegen eine merkwürdige Hybridkonstruktion aus beidem, deren Abschattungen nur noch Experten verstehen. Daher scheint es am sinnvollsten, eine klare Entscheidung zu treffen, am besten für ein Verhältniswahlsystem mit der bewährten fünfprozentigen Sperrklausel. Zwar lassen sich auch dann ungerade Ergebnisse nie in eine glatte Anzahl von Sitzen überführen, so daß kleine Ungenauigkeiten fortbestehen würden. Das Grundprinzip aber (jeder Wähler hat eine Stimme, der Prozentsatz der Sitze im Parlament ist identisch mit dem Prozentsatz der abgegebenen Stimmen) wäre fair und für jeden leicht verständlich.
Der gutmeinende Wähler liest’s und ist baß erstaunt. Welcher normale Mensch soll diese Wahlmathematik verstehen? Soll das Demokratie sein? Wenn die Damen und Herren von den »demokratischen Parteien« nicht bald eine landesweite rechnerische Mehrheit von Nazis und Stalinisten erleben wollen, dann sollten sie dieses Wahlsystem ganz schnell dahin befördern, wo es hingehört: in die Tonne. Offensichtlich ist hier ein Neustart angezeigt. Mein Vorschlag: 1. Es werden nur noch *Personen* gewählt (ob Parteimitglieder oder nicht), das beugt der Verbonzung vor. 2. Nur wer 51% od. mehr der abgegebenen Stimmen erhält, kann abgeordnet werden. 3. Jeder Wahlkreis hat einen Sitz, und fertig. Fazit: Es kommen nur Leute in den Bundestag, die die Bürger in ihrem regionalen Umfeld von sich überzeugen. – So einfach ist das.
Das Wahlrecht wird ganz gewiß nicht reformiert, sondern in diesem Fall nur das sich gegenseitige Zuschieben von Wählerstimmen unterhalb der Parteien, nachdem das Wahlrecht durch die Bürger bereits inanspruchgenommen wurde. Die Weiterverarbeitung unserer Rohstimmen führt ja erst zu dem Ergebnis, das keiner von uns so wollte oder vorausahnen konnte. An der Losbude auf dem Jahrmarkt geht es mit den Nieten ähnlich zu. Das deutsche Volk verfügt über ein Wahlrecht, das von Politikern erfunden wurde, die zum größten Teil über parteiinterne Listenplätze in die Landes- und Bundesversammlungen hineinmanövriert werden, ohne daß ein Wähler direkt daran beteiligt ist. Er hat so praktisch keinen Einfluß auf die Wahl seines Abgeordneten. Aber auch innerhalb der gesetzgebenden Versammlungen bestimmen nicht einzelne Abgeordnete, sondern die Fraktionen der Parteien. Letztere verfügen daher über alle Macht im Staate und über den Aufstieg und Untergang unseres Volkes mit dem Sachverstand von Laien und ihren dümmlichen Ideologien von gestern. Wenn tatsächlich das Wahlrecht reformiert werden soll, dann sollte es endlich längst überfällige, basisdemokratische Elemente zur Kontrolle der Parteien enthalten.
mal wieder vom obersten Gericht sagen lassen, daß 2 und 2 = vier ist und eben nicht 3 oder fünf. Die Musterdemokraten, die die ganze Welt von ihrer Heilslehre überzeugen wollen, sind selbst nicht in der Lage, einen solchen Schwachsinn von sich aus abzustellen.
Aber bitteschön, damit hat das Gericht doch kein Verbot ausgesprochen, die Umsetzung nicht schon bis zur nächsten Wahl vornehmen zu können! Es sollten sich nun allerdings die Parteien grundsätzlich daran messen lassen, ob sie bis zum letzten Drücker die alte Situation ausnutzen oder handeln. Wenn nicht vorher gehandelt wird, ist das ein letztendlicher Beleg dafür, daß sich die Regierung in aller offenkundigen Unanzweifelbarkeit nicht nur der Verfassung gegenüber nicht verpflichtet fühlt, sondern selbst eine verfassungswidrige Vereinigung ist!
Dass die Mehrheitswahl klare Verhältnisse bringen würde, stimmt nicht. Bei der letzten Bundestagswahl bekamen CDU/CSU 150 Direktmandate, die linken Parteien 149. In Grossbritannien musste im 20. Jahrhundert mehrmals binnen kurzer Zeit nochmal gewählt werden: 1910 2x, 1922/23/24, 1929/31, 1950/51, 1964/66, 1974 2x, weil die Mehrheitsverhältnisse unklar waren (sog. "hung parliament"). Solch ein Vorgehen gilt in D ja als des Teufels (vgl. Hessen), wahrscheinlich aufgrund der zahlreichen Reichstagsauflösungen in den zwanziger Jahren.
Der einzelne Wähler sieht doch vernünftigerweise gar keinen Zusammenhang zwischen seiner Wahlentscheidung und dem kollektiven Wahlergebnis. Und selbst wenn es diesen Zusammenhang irgendwo ganz entfernt geben sollte- was die Politiker hinterher daraus machen, steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt. Das Ergebnis dieses Urteils ist vor allem, daß ein paar Wahlrechtsspezialisten mehr arbeitslos sind.
Der Meinungsvielfältigkeit in einer Gesellschaft wird aus meiner Sicht das Verhältniswahlrecht besser gerecht, da es eben nicht zwingend auf ein Zwei-Parteien-System hinausläuft. Bestimmte positive gesellschaftliche Entwicklungen in Deutschland, beispielhaft das stark Umweltschutzbewusstsein, hätte es ohne die kleinen Parteien, hier die Grünen, nicht gegeben. In einer großen Partei werden solche Tendenzen einfach abgewürgt und es wird nur auf den drezeitigen Mainstream geguckt. Im Hinblick auf spieltheoretische Ansätze führt dies sogar nur noch zu einer Bedienung der Interessen der in der Mitte liegenden Masse. Der große Nachteil ist die relative Handlungsunfähigkeit, da sich die Parteien miteinander stärker auseinandersetzen müssen. Und Politik macht man bekannterweise nicht damit, dass man sich gemeinsam für den besten Weg entscheidet, sondern dass man das Gegenteil von dem anderen vertritt, um sich abzugrenzen, egal ob sinnvoll oder nicht. Auf jeden Fall wäre unser Wahlrecht besser, wenn es noch personalisierter wäre. D.h. viel weniger Listenkandidaten und wenn Liste, dann zwangsläufig diejenigen, die die meistens Stimmen auf in ihrer Person auf sich vereinigen konnten.
Prinzipiell: Denn sie profitieren von der bisherigen Situation. EIn Mehrheitswahlrecht hat den Vorteile klarer Verhältnisse und weniger das Risiko lähmender Koalitionen.