Bundesverfassungsgericht
Wahlrecht muss reformiert werden
Bei der Dresdner Nachwahl 2005 trat der paradoxe Effekt ein: Zu viele Zweistimmen hätten der CDU geschadet. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun Regelungen des Bundeswahlgesetzes für grundgesetzwidrig, die zum einem negativen Stimmgewicht führen. Dies verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl.