Bundesparteitag

CDU bekennt sich zu deutschen Interessen

Von Johannes Leithäuser

17. Oktober 2006 Die CDU will auf ihrem bevorstehenden Bundesparteitag ein außenpolitisches Grundgerüst beschließen, das ein Bekenntnis zur EU-Verfassung, die Forderung nach einem Partnerschaftsabkommen mit Amerika und die Bereitschaft für eine „langfristige Wertegemeinschaft“ mit Rußland umfaßt. Der Antragsentwurf soll am nächsten Montag vom Bundesparteitag verabschiedet und dann der Partei zugeleitet werden.

Der Antrag geht bei der Beschreibung außenpolitischer Aufgaben und Pflichten wiederholt aus von zugrundeliegenden „Interessen“. So heißt es in der Einführung des Antrages, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, „im eigenen Interesse“ müsse Deutschland eine aktive Rolle bei der Vollendung der Einheit Europas, bei der Stärkung der transatlantischen Partnerschaft oder der Antwort auf neue Sicherheitsbedrohungen übernehmen.

„Gemeinsame Werte verbinden“

Es folgt das Bekenntnis, Deutschland könne dies am besten leisten im engen Verbund mit den europäischen und amerikanischen Partnern, „mit denen uns gemeinsame Werte, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbinden“. Das außenpolitische Grundsatzpapier ist im Blick auf die bevorstehende deutsche Doppel-Präsidentschaft in der EU und bei den G-8-Staaten von einer Arbeitsgruppe der Außenpolitiker von Partei formuliert worden. Sie arbeitete unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs im Wirtschaftsministerium Hintze.

Der Antrag stellt an den Anfang ein Plädoyer für die Fortführung des europäischen Verfassungsprozesses: Der Verfassungsvertrag verfüge schon aufgrund seines Entstehungsprozesses über eine breitere politische Legitimität als der geltende EU-Vertrag von Nizza. Eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten habe ihn ratifiziert. Daher müsse der Verfassungsprozeß unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fortgesetzt werden mit dem Ziel, den Vertrag „unter Erhaltung seiner wesentlichen Substanz“ bis zum Jahr 2009 in Kraft zu setzen.

Für „privilegierte Partnerschaft“ der Türkei

Der Antragsentwurf der CDU verknüpft, wie jüngst das Europäische Parlament auch, die institutionelle Erneuerung der Union mit ihrer möglichen Ausdehnung. Nach einem Beitritt Rumäniens und Bulgariens könnten weitere Beitritte erst dann stattfinden, wenn die Reformen aus dem Verfassungsvertrag in Kraft gesetzt seien. Die CDU macht allerdings eine ausdrückliche Einschränkung; sie gesteht dem Beitrittskandidaten Kroatien eine Ausnahme von dieser Regel zu.

Im Blick auf den Beitrittskandidaten Türkei wiederholt der Leitantrag die Position, eine privilegierte Partnerschaft mit der EU sei die beste Lösung. Allerdings bekennt sich die CDU im folgenden Satz zu „der deutschen Zusage“, daß mit der Türkei ergebnisoffene Verhandlungen über einen EU-Beitritt geführt würden.

Im Blick auf die von den Unionsparteien oft erhobenen Forderungen nach mehr Transparenz und Bürgernähe der EU versammelt der Antrag ein Bündel von Vorschlägen, etwa die Einsetzung eines europäischen „Normenkontrollrats“, wie er in der deutschen Bundesgesetzgebung gerade installiert worden ist, oder die Idee, alle in Brüssel anhängigen Richtlinienentwürfe und anderen Rechtsetzungsakte sollten nur begrenzte Zeit auf dem Tisch liegen dürfen und verfallen, wenn sie nicht zum Beginn jeder neuen Legislaturperiode des EU-Parlaments ausdrücklich mehrheitlich auf Wiedervorlage gelegt würden.

„Effektiver Multilateralismus“

Das Verhältnis Deutschlands und der EU zu den Vereinigten Staaten wird im außenpolitischen Antrag als „existenziell“ beschrieben. Aus der Irak-Krise sei gelernt worden, daß der Versuch, Europa als ein Gegengewicht zu Amerika zu etablieren, zur Spaltung Europas führe. Die CDU bekennt sich zu einem „effektiven Multilateralismus“ und zieht den Schluß, dabei müßten die Amerikaner zu „multilateralem Vorgehen und wir zu effektivem Handeln bereit sein“.

Die Autoren des Antrags schlagen ein „transatlantisches Partnerschaftsabkommen“ vor, das einen „ständigen und engen transatlantischen Konsultationsmechanismus“ in der Außen- und Sicherheitspolitik etablieren soll und eine enge Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik und unter den Sicherheitsorganen zu regeln habe. Überdies soll es die Überwindung von Handelshemmnissen fördern und auf diese Weise langfristig „die Schaffung eines transatlantischen Marktes“ vorbereiten.

Strategische Partnerschaft mit Rußland

In bezug auf Rußland postuliert der Antrag eine strategische Partnerschaft der EU mit Moskau, die „auf den universellen Werten des Europarates“ gründen solle und die die Interessen der mittel- und osteuropäischen Staaten zu berücksichtigen habe. Die engere wirtschaftliche Verflechtung, die jüngst in einem Strategiepapier des Auswärtigen Amtes propagiert wurde, wird bei der CDU mit dem Zusatz „in beiderseitigem Interesse“ versehen.

Ein baldiger Beitritt Rußlands zur Welthandelsorganisation wird befürwortet, im zu erneuernden Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Rußland sollen die bestehenden „vier Räume“ auch künftig „gleichgewichtig“ beibehalten werden - neben den Wirtschaftsbeziehungen sind das die äußere Sicherheit, die innere Freiheit und Recht sowie Bildung und Kultur.

Mehrfach verlangt der CDU-Antrag, eine enge wirtschaftliche und politische Partnerschaft mit Rußland bedinge auch einen „offenen und kritischen“ oder „offenen und umfassenden“ Dialog über demokratische Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit, Medienvielfalt, Zivilgesellschaft in Rußland, aber auch über die russische Rolle im Kaukasus und in Osteuropa.

„Integrierte Sicherheitsstrategie“

In seinen sicherheitspolitischen Ausführungen widmet sich der Antrag der künftigen Rolle der Bundeswehr und der außenpolitischen Bedeutung von Energiesicherheit. Es werden Verfassungsänderungen verlangt, um die Schutz- und Abwehrkräfte der Bundeswehr künftig auch im Inland bei terroristischen Angriffen aus der Luft oder über See einsetzen zu können.

Überdies erhält die Bundeswehr in den Augen der Autoren des CDU-Antrags auch eine mögliche Rolle bei der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität Deutschlands. Es heißt dazu, die Bundeswehr könne als Teil der staatlichen Sicherheitsvorsorge im Rahmen internationaler Einsätze zur Sicherung der Handelswege und Rohstoffzugänge beitragen. Von der EU wird die Konzipierung einer „gemeinsamen Energieaußenpolitik“ verlangt, die wiederum Teil einer „integrierten Sicherheitsstrategie“ zu sein habe.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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