Deutsche Vertriebene

Die offene Vermögensfrage

Von Reinhard Müller

31. Oktober 2006 In Warschau sprach Gerhard Schröder im Sommer 2004 als Kanzler eines „anderen Deutschlands“: Er bekannte sich zur Verantwortung seines Landes für den einstigen Überfall auf Polen. Und er äußerte sich zu den mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängenden Vermögensfragen: Die seien „für beide Regierungen kein Thema mehr“. Damit stand er in der Tradition der früheren Bundesregierungen.

Neu war, daß sich Schröder ausdrücklich auch gegen private Forderungen seiner vertriebenen Landsleute wandte. Doch das reicht dem polnischen Ministerpräsidenten Kaczynski nicht: Er fordert einen völkerrechtlichen Vertrag zu Entschädigungsfrage. Dagegen hält Bundeskanzlerin Merkel (CDU) die Frage durch die „klare Stellungnahme der Bundesregierung, keinerlei solche Ansprüche zu unterstützen“, für erledigt.

„Dicker Schlußstrich“

Tatsächlich hat die Vergangenheit gezeigt, daß auch Vereinbarungen, die einen Schlußpunkt setzen sollten, gerade das nicht erreichen: So erklärten die deutsche und die tschechische Regierung im Januar 1997, „daß sie ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden“. Nach Ansicht der tschechischen Regierung war damit ein „dicker Schlußstrich“ gezogen; die Erklärung beende die Eigentumsfragen „eindeutig“.

Bundeskanzler Kohl sah das anders. Auf der Pressekonferenz anläßlich der Unterzeichnung wurde er gefragt, ob die Bundesregierung damit Eigentumsansprüche von Vertriebenen gegenüber der Tschechischen Republik künftig nicht mehr geltend machen werde. Kohl verwies darauf, daß die Vereinbarung kein Vertrag sei und daß es eine Reihe von Fragen gebe, die dadurch nicht aus der Welt geschafft würden: „Die Vermögensfrage, die bleibt natürlich offen.“

Eine Art Faustpfand

Auch gegenüber Polen wurde die Vermögensfrage offengehalten; ohne daß das ständig laut gesagt worden wäre. Keine Bundesregierung hat je solche Forderungen geltend gemacht. Das mag damit zusammenhängen, daß man auf diese Weise eine Art Faustpfand in der Hand hatte, um mögliche Forderungen der östlichen Nachbarn abzuwehren. So hatte das abstrakte Offenhalten der Vermögensfrage auch eine befriedende Wirkung. Umgekehrt hatte Schröders vermeintliche Offenheit zur Folge, daß der polnische Sejm einstimmig seine Regierung dazu aufforderte, von Deutschland Reparationen zu fordern. Dafür gibt es jedoch keine Grundlage: Polen hätte allerspätestens mit dem Zwei-plus-vier-Vertrag seine Ansprüche anmelden müssen, der „abschließenden Regelung in bezug auf Deutschland“.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum deutsch-polnischen Grenzvertrag von 1991 ausgeführt, den Vertriebenen sei „all das geblieben, was sie zuvor hatten: ihrer Ansicht nach bestehende, von polnischer Seite aber nicht anerkannte und daher praktisch nicht durchsetzbare Rechtspositionen und die Hoffung auf Rückgängigmachung oder zumindest Entschädigung für vor langer Zeit erlittene und ihrer Auffassung nach zu Unrecht zugefügte Verluste.“ Angesichts der „oft genug bestätigten Rechtsauffassung der Bundesregierung“, die „der polnischen Seite seit langem bekannt“ sei, bestehe auch „keine Verwirkungsgefahr“.

Klagen ohne Erfolgsaussicht

Doch muß heute niemand Klagen fürchten: Im Ergebnis hätten sowohl zwischenstaatliche Ansprüche (angesichts der Äußerungen der Bundesregierungen) als auch Klagen von Vertriebenen kaum Aussicht auf Erfolg. Es ist bezeichnend, daß man von den seit Jahren von Interessengruppen lautstark angekündigten Verfahren vor deutschen, europäischen, internationalen, ja amerikanischen Gerichten nie wieder etwas gehört hat. Auch Versuche, die Bundesregierung dazu zu verpflichten, ihre diplomatische Schutzpflicht gegenüber den Vertriebenen wahrzunehmen, sind gescheitert.

Eine umfassende vertragliche Regelung, die auch innerstaatlich einen Schlußstrich zieht, hat auch die Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Steinbach, schon vorgeschlagen. einen „gesetzlichen Rahmen, der das ganze zu einem innerdeutschen Problem macht“, wie sie nach Schröders Polen-Reise 2004 sagte. Doch auch eine ausführliches deutsch-polnisches Regelwerk würde einzelne Klagen von Vertriebenen in Deutschland oder in Polen nicht völlig ausschließen können. Vermeintliche Lücken wird immer jemand suchen, so daß politische Ruhe so nicht zu erreichen ist. Der großen Mehrheit der deutschen Vertriebenen ist es ohnehin kaum je in den Sinn gekommen ist, den Rechtsweg zu beschreiten. Sie hatten, ebenso wie manche Polen, darauf vertraut, daß in einem freien Europa Verbrechen beim Namen genannt werden und der Versuch einer Wiedergutmachung gemacht wird.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: REUTERS

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