19. Mai 2006 Bundestag und Bundesrat haben das Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Hinter dem abstrakten Namen verbirgt sich die größte Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Geschichte der Bundesrepublik.
Das Gesetz enthält weitere Belastungen der Bürger zur Sanierung der öffentlichen Haushalte. Bund und Länder können damit im kommenden Jahr mit Mehreinnahmen von gut 18 Milliarden Euro rechnen. Nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums steigt die Haushaltsentlastung anschließend auf rund 22 Milliarden Euro im Jahr.
MEHRWERTSTEUER:
Der allgemeine Satz wird zu Beginn des kommenden Jahres um drei Punkte auf 19 Prozent erhöht. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent - zum Beispiel auf Lebensmittel - bleibt unverändert. Durch die Erhöhung des Regelsatzes fließen rund 19,4 Milliarden Euro im Jahr 2007, etwa 22,8 Milliarden im Jahr darauf und rund 23,3 Milliarden Euro im Jahr 2009 in die Kassen des Staates.
Das Geld teilen sich vornehmlich Bund und Länder, wobei dem Bund etwa eine Milliarde Euro mehr als den Ländern zusteht. Geschmälert werde der Einnahmenzuwachs zudem durch die nachträglich von der Koalition vereinbarte Erhöhung der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze. Dadurch entgehen dem Staat 2007 rund 290 und in den Folgejahren etwa 340 Millionen Euro. Die Gemeinden profitieren von der Anhebung nicht.
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG:
Die große Koalition will die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung auch nutzen, um Arbeit billiger zu machen. Ein Mehrwertsteuerpunkt soll genutzt werden, um den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um einen Punkt zu senken.
Der Bund überweist im Jahr 2007 rund 6,5 Milliarden Euro an die Bundesagentur, in den beiden Jahren darauf 7,6 und 7,8 Milliarden Euro. Dazu wird das Mehrwertsteueraufkommen zugunsten des Bundes korrigiert. Die Bundesagentur will durch Einsparungen ermöglichen, daß der Beitrag um einen weiteren Punkt ermäßigt werden kann.
Insgesamt soll damit der Satz zum Jahreswechsel von 6,5 auf 4,5 Prozent sinken. Der bisherige Zuschuß des Bundes an die Bundesagentur soll entfallen. Gegebenenfalls notwendige Liquiditätshilfen soll sie als zinslose Darlehen erhalten.
VERSICHERUNGSTEUER:
Sie soll ebenfalls zum Jahreswechsel von 16 auf 19 Prozent steigen. Das Aufkommen aus dieser Steuer steht dem Bund zu. Er rechnet mit Mehreinnahmen von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr.
RENTENZUSCHUSS:
Der allgemeine Bundeszuschuß zur Rentenversicherung wird im Jahr 2006 um 170 Millionen Euro und vom Jahr 2007 an um 340 Millionen Euro vermindert. Damit soll der Sozialversicherung genommen werden, was sie durch andere Beschlüsse mehr erhält.
So wird die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Stundenlohn von 25 Euro begrenzt. Auch wird der Pauschalabgabensatz auf Mini-Jobs von 25 auf 30 Prozent angehoben, die Rentenversicherung soll künftig 15 statt 12 Prozent erhalten.
KASSENZUSCHUSS:
Nach dem Gesetz wird der Bund seine Überweisung an die Gesetzliche Krankenversicherung in zwei Stufen beenden. Von derzeit 4,2 Milliarden Euro soll der Zuschuß im Jahr 2007 auf 1,5 Milliarden Euro und 2008 auf Null gesenkt werden.
Mit der geplanten Gesundheitsreform ist indessen eine abermalige Korrektur dieser Strategie zu erwarten. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden herabgesetzt. Das soll dem Bund im laufenden Jahr 90 Millionen und in den Folgejahren jeweils 180 Millionen Euro ersparen.
REGIONALISIERUNGSMITTEL:
Die Beiträge, die der Bund den Ländern für den Nahverkehr überweist, werden mit dem Gesetz gekürzt. Bis zum Jahr 2009 zahlt er demnach rund 2,3 Milliarden Euro weniger an die Länder als bisher vorgesehen. 2007 wird es eine Revision geben, bei der die Nahverkehrsmittel vom Jahr 2008 neu ausgehandelt werden.
WEIHNACHTSGELD:
Die Sonderzahlung für die Beamten und Pensionäre des Bundes sowie Soldaten wird bis zum Jahr 2010 halbiert. Im Gegenzug wird die Aufstockung des Weihnachtsgelds für die unteren Einkommensgruppen (A2 bis A8) um 25 auf 125 Euro erhöht, was den Bund etwa 5,5 Millionen Euro im Jahr kostet.
Für die Mitglieder der Bundesregierung und die Parlamentarischen Staatssekretäre soll die jährliche Sonderzahlung dauerhaft vollständig entfallen. Insgesamt wird so der Bund um rund 506 Millionen Euro im Jahr entlastet.
BUNDESBANKZULAGE:
Die Zulage für Mitarbeiter der Zentrale soll von 19 auf neun Prozent, für die der Hauptverwaltung auf fünf und für die der Außenstellen auf null Prozent gesenkt werden. Das wird erreicht, indem künftige Gehaltssteigerungen zur Hälfte mit der Bankzulage verrechnet werden. Für Neueinstellungen soll die neue Zulage sofort gelten. Letztlich will der Bund so 42 Millionen Euro sparen, das wird jedoch erst verzögert erreicht.
Text: mas. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
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