13. Dezember 2007 Die CDU wehrt sich gegen den Vorschlag der SPD, Kinderrechte als Staatszielbestimmung im Grundgesetz zu verankern. Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte der F.A.Z. am Donnerstag: Diese Forderung ist absurd, sogar gefährlich und kontraproduktiv. Dem rechtsunkundigen Bürger wird damit der Eindruck vermittelt, dass es ein Defizit beim Kinderschutz gibt, weil es nicht im Grundgesetz steht. Auch wenn Kinderschutz als Ziel in der Verfassung verankert gewesen wäre, hätte die Tötung von fünf Kindern durch ihre offenbar geistig verwirrte Mutter in Schleswig-Holstein wahrscheinlich nicht verhindert werden können.
Das Grundgesetz werde durch solche, eine falsche Sicherheit vortäuschenden Ergänzungen zum Neckermann-Katalog, in der nach Tieren und Kindern demnächst noch der Schutz von Dicken, Dünnen und Greisen als Ziel aufgenommen werde, sagte Gehb. Er zweifle nicht Becks moralische Motive für den Vorstoß an: Aber gut gemeint ist etwas anderes als gut gemacht.
Dann muss nachgehakt werden
Die Rechtspolitiker in der Unionsfraktion stünden wie eine Eins gegen die Forderung nach Aufnahme eines eigenen Grundgesetzartikels zum Kinderschutz: Wir müssen behutsam mit populistischen Forderungen im Grundgesetz umgehen. Er werde bis zum Schluss erbittert gegen solche Pläne kämpfen, kündigte Gehb an. Er sei nicht gegen Kinderschutz, aber der Rahmen der ordentlichen Gesetzgebung reiche dafür völlig aus. So halte er auch den Zwang für Eltern zur Vorsorgeuntersuchung ihrer Kinder für richtig: Wenn Untersuchungstermine nicht wahrgenommen werden, muss nachgehakt werden.
Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen bilden auch den Kern eines 37-Punkte-Programms der Bundesregierung zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Das sagte am Donnerstag der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte einen Gesetzentwurf an, der familiengerichtliche Maßnahmen erleichtern soll. Er sieht weitreichende Konsequenzen für Eltern vor, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln.
Singhammer sagte, die ärztlichen Kindervorsorgeuntersuchungen müssten so konzipiert sein, dass Anzeichen für Kindesmisshandlung erkannt würden. Außerdem sollten die Untersuchungsintervalle verkürzt und mit einem Bonussystem Anreize geschaffen werden, damit alle Eltern die Untersuchung für ihr Kind wahrnehmen.
Gerichte werden zu spät angerufen
Frau Zypries forderte die Jugendämter dazu auf, Gerichte früher einzuschalten. Leider werden die Familiengerichte häufig sehr spät angerufen, sagte die Ministerin. Meist ist die Situation für die Kinder dann schon so schlimm, dass sie aus der Familie herausgenommen werden müssen.
Mit den neuen Maßnahmen sollen Gerichte künftig die Möglichkeit bekommen, bereits beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung die Eltern zu einem Gespräch laden zu können. Gerichte sollten außerdem anordnen können, dass die Eltern besser mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und Angebote der Jugendhilfe annehmen. Dazu gehörten auch Erziehungsgespräche oder Vorsorgeuntersuchungen. Verweigern sich die Eltern, müssen sie mit einem Eingriff des Familiengerichts in ihr Sorgerecht rechnen, sagte die Ministerin.
Text: holl./F.A.Z. und FAZ.NET
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