Kinderschutz

Mehr Schutz für Säuglinge

Von Ralf Euler

Früherkennung soll Mißhandlungen aufdecken: Silke Lautenschläger

Früherkennung soll Mißhandlungen aufdecken: Silke Lautenschläger

23. Mai 2006 Im Kampf gegen die Verwahrlosung und Mißhandlung von Kindern dringt die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger auf verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge. Daß sich der Bundesrat in der vergangenen Woche für obligatorische Arztbesuche vom zehnten Lebensmonat an ausgesprochen habe, sei lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung, sagte die CDU-Politikerin der F.A.Z.:

„Zur Wahrung des Kindeswohls“ müsse der Staat medizinische Untersuchungen schon im Alter von einem halben Jahr durchsetzen. Sie hoffe auf eine entsprechende bundeseinheitliche Gesetzesregelung, sei aber notfalls auch zu einem hessischen Alleingang bereit.

In einer Protokollerklärung zur Entschließung des Bundesrats stellten die Vertreter Hessens und des Saarlands klar, daß sie verpflichtende Untersuchungen erst vom zehnten Lebensmonat an für unzureichend hielten. Der menschliche Körper sei in seiner frühen Entwicklungsphase besonders empfindlich für Mißhandlungen und Vernachlässigungen, mithin könne es bereits zu spät sein, wenn ein Arzt das Kind erst nach knapp einem Lebensjahr zu sehen bekomme.

Es besteht Handlungsbedarf

Bisher sind die Untersuchungen nicht obligatorisch, werden nach Auskunft des Sozialministeriums bei Kleinkindern aber in neun von zehn Fällen wahrgenommen. Weil mißhandelte Mädchen und Jungen jedoch meist zu den verbleibenden zehn Prozent gehörten, bestehe dringender Handlungsbedarf. Nach Erkenntnissen aus sozialmedizinischen Studien werden vor allem Kinder aus sozial schwachen Familien sowie Ausländerkinder nicht zu den unentgeltlichen Untersuchungen gebracht. In den meisten Fällen geschehe das wohl aus Unwissenheit, meint Lautenschläger; deshalb müsse über das Angebot künftig besser informiert werden.

„Die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen sollte für alle im Alter von einem halben bis zu fünfeinhalb Jahren verpflichtend sein“, fordert Lautenschläger. Die Weigerung, ein Kind untersuchen zu lassen, müßte der Arzt dann dem Gesundheits- oder dem Jugendamt melden. Eine solche Regelung wäre nach Ansicht der Ministerin auch „klar mit dem Grundgesetz vereinbar“. Zwar schreibe Artikel sechs vor, daß Pflege und Erziehung der Kinder das „natürliche Recht“ der Eltern seien, doch stehe darüber Artikel eins: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Der Staat habe die Pflicht, Kinder vor rechtswidrigen Eingriffen in ihre körperliche Unversehrtheit und Gesundheit zu bewahren. Die von manchen Unionspolitikern vorgeschlagene Verringerung des Kindergelds in solchen Fällen halte sie nicht für sinnvoll, weil darunter letztlich auch die Kinder leiden müßten.

Kampf gegen Kindesmißhandlungen

Neben der Verpflichtung, ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr zu den Untersuchungen U 1 bis U 9 zu bringen, halte sie es allerdings auch für erforderlich, das Netz möglicher Hilfen zum Schutz der Kinder engmaschiger zu stricken. In Hessen ist die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmißhandlungen von 95 im Jahr 1993 auf 192 im Jahr 2004 gestiegen.

Zum Teil, so heißt es im Sozialministerium, sei diese Entwicklung auf die zunehmende Sensibilisierung und eine höhere Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung zurückzuführen. Durch Früherkennungsuntersuchungen könnte die Zahl der bisher verborgen bleibenden Fälle deutlich reduziert werden, glaubt Lautenschläger.

Im Landtag hatte die Initiative der Sozialministerin im Januar bei allen Fraktionen grundsätzlich Zustimmung erfahren. Allerdings dürfe man sich davon auch nicht zuviel erwarten, hieß es. Die Sozialdemokraten wiesen darauf hin, daß man in Hessen derzeit ein halbes Jahr auf einen Termin bei einer Erziehungsberatungsstelle warten müsse. Obligatorische Untersuchungen seien einer von mehreren Schlüsseln zum Erfolg im Kampf gegen das Vernachlässigen und Quälen von Kindern.

Text: F.A.Z., 23.05.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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