Bundesregierung

Kabinett streicht und gleicht an

Arbeitssitzung: Müntefering und Merkel

Arbeitssitzung: Müntefering und Merkel

29. November 2005 Das Kabinett hat auf seiner zweiten Arbeitssitzung weitere Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.

So wird ab Juli das Arbeitslosengeld in Ostdeutschland an das Westniveau angeglichen. Damit sollen alle Empfänger spätestens ab Juli 2006 bundeseinheitlich 345 Euro Regelleistung monatlich erhalten. Bislang lag der Regelsatz im Osten bei 331 Euro. Die Neuregelung solle so schnell wie möglich in Kraft treten, frühestens am 1. Mai. Nach Angaben des für den Aufbau Ost zuständigen Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee betragen die Kosten dafür rund 220 Millionen Euro.

Vorlage des Ombudsrates

Gesetzestechnisch wies die Bunderegierung eine vom Bundesrat vorgeschlagene Zurückstellung der Angleichung zurück.

Das Arbeitsministerium verwies im übrigen darauf, daß nach Ansicht des Hartz-IV-Ombudsrat die um 14 Euro niedrigere Zuwendung in den neuen Ländern „nicht mit dem Hinweis auf niedrigere Nettoeinnahmen, geringere Lebenshaltungskosten und unterschiedliches Verbrauchsverhalten“ zu rechtfertigen seien.

Ende der Eigenheimzulage

Außerdem beschloß das Kabinett auf seiner zweiten Arbeitssitzung ein umfangreiches Paket zur Sanierung der maroden öffentlichen Haushalte. Nach jahrelangem Tauziehen beschloß die neue Bundesregierung am Dienstag die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle vom 1. Januar 2006 an.

Der Wegfall der größten steuerlichen Einzelsubvention des Bundes soll im nächsten Jahr zu Mehreinnahmen von 223 Millionen Euro für die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden führen. Die Summe steigt von Jahr zu Jahr deutlich und beträgt mit Auslaufen der letzten Fördermittel im Jahr 2013 auf dann fast sechs Milliarden Euro.

Tiefensee sagte, „angesichts deutlich gefallener Finanzierungs- und Baukosten sowie einer Entspannung der Wohnungsmärkte ist die Eigenheimzulage als flächendeckendes Instrument entbehrlich geworden“. Immobilien blieben aber eine solide Anlage. Der Koalitionsvertrag sehe daher auch vor, zum 1. Januar 2007 selbst genutztes Wohneigentum besser in die geförderte private Altersvorsorge („Riester-Rente“) einzubeziehen.

„Steuerliches Sofortprogramm“

Neben dem Wegfall dieser Bau-Förderung brachte das schwarze-rote Kabinett auf seiner zweiten Arbeitssitzung überhaupt mit dem Gesetzentwurf „Steuerliches Sofortprogramm zur Sicherung der öffentlichen Haushalte“ die Abschaffung weiterer Privilegien auf den Weg. Auch diese sollen bereits zum 1. Januar 2006 gestrichen werden.

So sollen Privatpersonen beispielsweise die Kosten für den Steuerberater nicht mehr vollständig absetzen können. Auch die Käufer von Mietwohnungen müssen mit Einschnitten rechnen. Sie können ihre Immobilien künftig nicht mehr degressiv abschreiben - also viel am Anfang und dann immer weniger. Stattdessen soll die Abschreibung linear zwei Prozent pro Jahr betragen.

Kein Steuerfreibetrag mehr für Abfindungen

Nach den Beschlüssen des Kabinetts wird auch der Steuerfreibetrag für Abfindungen fallen. Übergangsgelder, die Beamte oder Soldaten erhalten, werden vom 1. Januar 2007 an ähnlich behandelt. Die Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtshilfen des Arbeitgebers wird ebenfalls zu Beginn des kommenden Jahres gestrichen.

Die Bundesregierung hat ihre Beschlüsse nicht in Form von Gesetzesentwürfen gefaßt, sondern sich auf Formulierungshilfen für die Fraktionen von Union und SPD verständigt. Diese bringen die Regelwerke dann in den Bundestag ein. Dadurch entfallen langwierige Beratungsfristen. Auch wird der Bundesrat seine Prüfungsphase voraussichtlich verkürzen, damit die Neuerungen noch vor Jahresfrist im Gesetzesblatt stehen können.

In der vergangenen Woche hatte das neue Kabinett bereits das Aus für reine Steuersparfonds beschlossen. (Siehe auch: Kabinett beschließt Aus für Steuersparfonds) Diese Maßnahme soll mittelfristig zu Mehreinnahmen von 2,1 Milliarden Euro für alle Staatskassen führen. Von den jetzt beschlossenen Änderungen erhofft sich Schwarz-Rot im Jahr 2006 Mehreinnahmen für die Staatskassen von schätzungsweise 630 Millionen Euro. In den Folgejahren steigen diese deutlich an und belaufen sich am Ende auf voraussichtlich bis zu 7,2 Milliarden Euro pro Jahr.(Siehe auch: Mehr Steuereinnahmen erst 2007)

Ich-AG bleibt

Neben der Angleichung des Arbeitslosengeldes Ost brachte das Kabinett weitere Gesetzesänderungen zur Arbeitsmarktpolitik auf den Weg. Das Kabinett billigte einen von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf, wonach die Förderung von Arbeitslosen mittels Ich-AG bis Mitte nächsten Jahres verlängert wird. Besondere Arbeitsmarktinstrumente, die Anreize für eine Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern schaffen sollen, werden um zwei Jahre bis Ende 2007 verlängert.

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, daß die Möglichkeit der Arbeitsagenturen, die Existenzgründung von Arbeitslosen mittels einer Ich-AG zu fördern, bis Ende Juni 2006 verlängert wird. Die Union wollte das kostenträchtige Instrument abschaffen. Bis Mitte nächsten Jahres sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Förderinstrumente zur Existenzgründung von Arbeitslosen zusammenzulegen.

Weniger Personal-Service-Agenturen

Zu den bis Ende 2007 verlängerten Arbeitsmarktinstrumenten für ältere Arbeitslose zählt die Entgeltsicherung. Demnach können Arbeitslose über 50 Jahre einen Zuschuß erhalten, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen mit einem niedrigeren Nettolohn als am früheren Arbeitsplatz. Arbeitgeber, die einen über 55 Jahre alten Arbeitnehmer einstellen, müssen für sie auch künftig keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Verlängert wird auch die Möglichkeit, daß Arbeitslose ab 58 Jahren unter erleichterten Bedingungen Arbeitslosengeld beziehen können. Sie müssen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

Darüberhinaus sieht Gesetzentwurf vor, daß Arbeitnehmer die Arbeitsagenturen mindestens drei Monate vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses über ihre drohende Arbeitslosigkeit informieren müssen, oder sobald sie davon erfahren. Die Arbeitsagenturen sollen dadurch Gelegenheit haben, sie ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit in eine neue Beschäftigung zu vermitteln. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen die Meldepflicht, wird nicht mehr die Höhe des Arbeitslosengeldes gekürzt, sondern eine einwöchige Sperrzeit verhängt.

Die Personal-Service-Agenturen (PSA) müssen künftig nicht mehr in jedem Arbeitsagentur-Bezirk eingerichtet werden. Sie waren mit den Hartz-Gesetzen eingeführt worden, um Arbeitslose mittels Zeitarbeit wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bislang muß jede Arbeitsagentur mindestens eine PSA einrichten, obwohl sich diese bislang als wenig erfolgreich erwiesen haben.

Text: FAZ.NET mit Reuters/dpa
Bildmaterial: REUTERS

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