Von Hartz IV zu Hartz XII

Nach der Reform ist vor der Reform

Von Nico Fickinger

18. Juli 2005 „Du kriegst ab Montag Hartz XII, wenn du nicht achtgibst“, rief Vizekanzler Joschka Fischer unlängst einem Kritiker der rot-grünen Arbeitsmarktreformen auf einer Wahlkampfveranstaltung in Münster zu. Mit seiner Warnung schoß der grüne Vizekanzler kaum über das Ziel hinaus. Denn nach der Bundestagswahl sind nicht nur weitere Änderungen an den Hartz-Gesetzen zu erwarten. Insbesondere in ihren Vorstellungen in der Arbeitsmarktpolitik sowie im Arbeits- und Tarifrecht liegen Regierung und Opposition weit auseinander.

Was die Hartz-Gesetze in einem engeren Sinn und hier insbesondere die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) angeht, so denken die Sozialdemokraten noch zögernd, die Grünen aber schon ganz offen wieder daran, finanzielle Härten zu mildern, die Zumutbarkeitskriterien zu lockern und die Leistungen insbesondere für Ältere, Kinder und ehrenamtliche Betätigung sowie die Regelsätze für Ostdeutsche zu erhöhen.

Union und Liberale wollen mehr Druck machen

Union und Freie Demokraten plädieren dagegen für eine noch härtere Gangart gegenüber den Arbeitslosen. Die Freibeträge und Zuschläge, mit denen die Bundesregierung versucht hat, den Übergang von der beitragsfinanzierten Versicherungsleistung (Arbeitslosengeld I) zur steuerfinanzierten Fürsorgeleistung (Arbeitslosengeld II) abzufedern, wollen sie streichen, um die Versorgung noch weniger attraktiv zu machen und den Druck zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung zu erhöhen.

Auch die Bereitschaft, die bisher bekannten Änderungsvorschläge des Hartz-IV-Ombudsrats - eine Angleichung der Regelsätze in Ost- und Westdeutschland sowie die Nichtanrechnung verschiedener Transferleistungen auf das Arbeitslosengeld II - aufzugreifen, dürfte bei SPD und Grünen ausgeprägter sein als in Union und FDP.

Sozialämter oder Kommunen?

Am meisten aber spaltet Regierung und Opposition die Frage, wer künftig für die erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen zuständig sein soll: die Sozialämter der Kommunen (Union, FDP) oder die örtlichen Arbeitsagenturen (SPD, Grüne). Im Falle eines Wahlsiegs will die Union als ersten Schritt einer Hartz-IV-Reform den Ende 2003 im Vermittlungsausschuß gefundenen Kompromiß (die Betroffenen werden in Arbeitsgemeinschaften von beiden Behörden gemeinsam betreut) wieder aufschnüren.

Jede Kommune soll die Möglichkeit erhalten, Langzeitarbeitslose selbst zu betreuen und sich vom Bund bloß das Arbeitslosengeld II und den Zuschuß zu den Unterkunftskosten überweisen zu lassen. Bisher ist das nur 69 Städten und Landkreisen („Optionskommunen“) erlaubt. Schon zum 1. Januar oder 1. Februar 2006 könnte eine solche generelle Öffnungsklausel im Bundesgesetzblatt stehen, kündigte Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) dieser Tage an.

Verhandlungen im Herbst

Offen ist, ob die Streitigkeiten über den Finanzausgleich zwischen Bund und Kommunen geringer würden, wenn die Union die Regierungsgeschäfte übernähme. Im Oktober steht die erste Revisionsverhandlung an. Bisher haben die Länder angekündigt, sie würden dem Bund zuviel erhaltene Mittel für Miet- und Heizkosten nicht zurückzahlen. Dies würde das Loch im Bundeshaushalt weiter vergrößern und die Regierung zu Kürzungen oder einer höheren Neuverschuldung zwingen.

Auch beim Arbeitslosengeld I, das zwar nicht Bestandteil der Hartz-Gesetze, aber Teil der Arbeitsmarktreformen ist, unterscheiden sich die Konzepte von Regierung und Opposition. So halten SPD und Grüne im Grundsatz an ihrer Entscheidung fest, die Bezugsdauer generell auf 12 Monate zu verkürzen und nur Älteren über 54 Jahren die Leistung 18 Monate lang zu gewähren; aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage wollen sie diese Reform, die eigentlich schon zum 1. Februar 2006 beschlossen war, aber um zwei Jahre hinausschieben.

Mehr Arbeit durch geringere Lohnzusatzkosten

Die Union will die Bezugszeiten nicht nach dem Lebensalter, sondern allein nach den Vorbeschäftigungszeiten differenzieren. CDU und CSU locken zwar mit einem maximalen Leistungsbezug von 24 Monaten, doch soll der Anspruch hierauf erst nach 40 statt wie bisher schon nach vier Beitragsjahren entstehen. Um ein Jahr Arbeitslosengeld zu erhalten, müßte man nicht zwei, sondern zehn Jahre lang Beiträge zahlen.

In der Arbeitsmarktpolitik lassen sich die beiden Lager von gegensätzlichen Philosophien leiten: Während Rot-Grün auf vielfältige Eingliederungs- und Fördermaßnahmen setzt und notfalls gemeinnützige Beschäftigung organisieren will, versprechen sich Union und FDP von einer Senkung der Lohnzusatzkosten größere Beschäftigungseffekte. Die angekündigte Verringerung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 5 Prozent des Bruttoeinkommens würde nach einer Faustformel etwa 150.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Die Unternehmen hätten geringere Sozialabgaben zu zahlen, die Beschäftigten netto mehr in der Tasche.

Union will aktive Arbeitsmarktpolitik einschränken

Finanzieren will die Opposition das durch einen drastischen Rückbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Für Weiterbildungskurse und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Altersteilzeitregelungen und Ich-AGs fehlte dann das Geld. Ob es ein arbeitsmarktpolitisches Verlustgeschäft würde, ist indessen offen. Die Eingliederungsquoten der Bundesagentur für Arbeit attestieren vielen Instrumenten nur bescheidene Wirkungen. Anders investiert, würden die Fördermilliarden vermutlich mehr Beschäftigung bringen.

Heiße Auseinandersetzungen stehen auch im Arbeits- und Tarifrecht bevor. Hier propagiert insbesondere die FDP unter dem Schlachtruf „Entmachtung der Gewerkschaftsfunktionäre“ radikale Änderungen, aber auch die Union steht unter Zugzwang, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Während SPD und Grüne Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Tarifautonomie verteidigen und der Arbeitnehmerflügel der Union diese zumindest „in ihrem Kernbereich“ erhalten wollen, dringt der Wirtschaftsrat der CDU gemeinsam mit den Liberalen auf Korrekturen. So sollen beispielsweise betriebliche Beschäftigungsbündnisse ohne Mitsprache der Verbände ermöglicht werden, Gewerkschaftsvertreter ihre reservierten Aufsichtsratssitze verlieren sowie die Zahl und die Aufgaben der Betriebsräte verringert werden.

(Siehe auch: Die Hartz-„Module“ - und was aus ihnen wurde)

Text: F.A.Z., 18.07.2005, Nr. 164 / Seite 6
Bildmaterial: F.A.Z.

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