16. September 2008 Sieben Terroranschläge haben deutsche Sicherheitsbehörden seit dem Jahr 2000 vereitelt, darunter 2006 den Versuch, zwei Regionalzüge unter Einsatz von Kofferbomben zu sprengen, sowie im Jahr darauf den Plan, mit Hilfe von Wasserstoffperoxid-Bomben in Diskotheken oder Flughäfen viele Menschen zu töten. Nach Auskunft des Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Ziercke, werden derzeit etwa hundert islamistische Gefährder beobachtet. Die deutschen Behörden führen zweihundert Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige. Die möglichen Attentäter seien von Mal zu Mal jüngere Leute, immer häufiger seien es Konvertiten, oft seien sie nach dem Übertritt zum Islam in Terrorcamps im Ausland ausgebildet worden.
Um all dem Herr zu bleiben, wird das Bundeskriminalamt ausgebaut - von einer Stelle zum Sammeln von Daten zur schlagkräftigen Polizeibehörde. Die Grundlage dafür wird das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA, kurz BKA-Gesetz. Über dessen Inhalt wird in Parlament und Regierung seit zwei Jahren gestritten. Eine Sachverständigenanhörung im Bundestag belegte diese Woche, dass neben politischen auch zahlreiche fachliche Einwände gegen den Entwurf bestehen.
Schaar schlägt zeitliche Befristung vor
Die neun Fachleute, die dabei gehört und befragt wurden, waren zuvor von den Fraktionen des Bundestages ausgewählt worden, was gewisse Tendenzen in der Betrachtungsweise sicherstellte. Einige der Änderungsvorschläge, die am Montag gemacht wurden, hatten SPD-Politiker bereits im Frühsommer vorgelegt.
Mehrere der benannten Experten beklagten erhebliche Lücken beim verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. So äußerte sich der Rechtsanwalt Roggan von der Humanistischen Union. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, der von den Grünen einst nominierte Peter Schaar, verlangte, die Kontrolle beim Abhören von Bändern aus Observationsmaßnahmen und der Online-Durchsuchung dürfe nicht beim BKA selbst liegen, sondern müsse einer unabhängigen Instanz übertragen werden.
Schaar und andere bemängelten zudem, dass der Datenschutz je nach Eingriff (Abhören, Videoaufzeichnung, Online-Durchsuchung) jeweils unterschiedlich gestaltet werde, obwohl die Grundbeschlüsse des Verfassungsgerichts einheitlich gelten müssten. Der Datenschützer stimmte dem SPD-Vorschlag zu, dass nach einer gewissen Zeit die Wirkungen des Gesetzes von einem unabhängigen Gremium und nicht etwa vom BKA überprüft werden müssten. Dafür schlug er eine zeitliche Befristung vor.
Unübersichtlichkeit und Detailverliebtheit
Seinem Vorschlag schlossen sich auch der Bielefelder Staatsrechtler Gusy und der Bochumer Rechtsprofessor Poscher an. Gusy sah im Gesetzentwurf keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zu Lasten der Freiheit, beanstandete aber Einzelheiten und die Unübersichtlichkeit und Detailverliebtheit des Entwurfs, was darauf zurückzuführen ist, dass im Innen- und im Justizministerium mit geformt und gefeilt wurde.
Als zu weitgehend stufte Gusy die Befugnisse ein, die dem BKA gegenüber Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger zugestanden werden (Paragraph 20g und 20h des Entwurfs). Der Legitimationsbedarf für derart weit reichende Eingriffe ist nicht ausreichend gesichert, sagte Gusy. Warum das BKA bei der Online-Durchsuchung eine Eilzuständigkeit für seine Führung beansprucht, konnte er ebenso wenig verstehen wie andere Gutachter. Das passe nicht zu der Behauptung, man benötige Tage und Wochen, um ein individuell maßgeschneidertes Programm für jeden einzelnen heimlichen Online-Zugriff zu erstellen.
An der Zweckmäßigkeit der Rasterfahndung, die dem BKA als eine mögliche Maßnahme zusteht, zweifelten Gusy und andere Experten. Der BKA-Präsident Ziercke, geladen als Fachmann in eigener Sache, verteidigte all die Ermittlungsmittel, die das Gesetz seiner Behörde zumisst.
Ziercke: Online-Durchsuchung ein unverzichtbares Instrument
Ziercke umschrieb die gegenwärtigen Kompetenzen seiner Behörde so, dass sie weniger dürfe als selbst ein kleiner Polizeiposten in einem Bundesland. Er erläuterte, bei den Ermittlungen gegen die Sauerland-Gruppe sei es möglicherweise wegen mangelnder Befugnisse nicht gelungen, alle Tatverdächtigen zu identifizieren. Auch deshalb sei die Online-Durchsuchung ein unverzichtbares Instrument.
Das bezweifelte auch der frühere BND-Präsident und Staatssekretär im Justizministerium, Geiger, nicht. Allerdings bemängelte er die Gefahr des Übermaßes, die zum Beispiel dann eintrete, wenn verschiedene Behörden mit ihren jeweiligen Aufklärungsmöglichkeiten gegen ein und denselben Verdächtigen ermittelten. Geiger forderte klarere Zuständigkeiten und eine bessere Kontrolle des BKA.
Denn das Amt erhalte, so Geigers Argument, mit dem BKA-Gesetz ein Instrumentarium, das in vielem dem der Geheimdienste ähnele. Anders als zum Beispiel der Bundesnachrichtendienst oder der Verfassungsschutz unterliege das BKA jedoch nicht der Kontrolle durch das Parlament. Geiger forderte außerdem die Einsetzung eines Bürgeranwalts, der die heimlichen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte Verdächtiger und ihres Umfeldes schon bei den Ermittlungen begleiten könnte. So solle, erläuterte Geiger, die Lücke geschlossen werden, die zwischen Datenerhebungen und der gelegentlich erst Jahre später eintretenden Verpflichtung entsteht, die betroffenen Unschuldigen nach Abschluss der Ermittlungen darüber zu unterrichten. Geiger hatte das Gesetz schon zuvor als teils missglückt, teils sogar verfassungswidrig bezeichnet. Das fand auch der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Kutscha.
Auf Weisung des BKA?
Auf ein weiteres Problem mit dem Gesetzentwurf wies der Chef des bayerischen Landeskriminalamtes, Dathe, hin. Er unterstützte zwar den Großteil der vorgesehenen Ermächtigungen für das BKA und wies nicht ohne Stolz auf noch weiter gehende Befugnisse im bayerischen Landespolizeirecht hin. Doch beanstandete er die Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen BKA und den Landesbehörden. Mitarbeiter des BKA treten heute schon nicht ohne Arroganz gegenüber den Landespolizeien auf, wie etwa in Baden-Württemberg beklagt wird. Wie soll das erst werden, wenn das BKA in der Gefahrenabwehr den ganzen polizeilichen Werkzeugkasten gestellt bekommt. Um Unklarheiten zu vermeiden und Alleingänge zu unterbinden, forderte Dathe deshalb, das BKA zur unverzüglichen Benachrichtigung zu verpflichten, wenn es in einem Bundesland tätig wird.
Außerdem sollte das Amt angehalten werden, über jede einzelne Operation fortlaufend zu unterrichten. Dathe forderte zudem klarere Regelungen etwa bei der Gefahreneinschätzungen. Wer sollte entscheiden, ob das Münchner Oktoberfest abgesagt werden muss, wenn es möglicherweise als Anschlagsziel in Erwägung gezogen würde? Und wer sollte es schützen - etwa das BKA? Oder etwa - was Dathe ausschloss - Kräfte der Münchener Polizei auf Weisung des BKA?
Dathe schlug vor, das von der SPD abgelehnte Recht zur optischen Wohnraumüberwachung doch noch gesetzlich zuzugestehen. Auch sollte das BKA die Möglichkeit bekommen, Internetinhalte zu manipulieren - etwa Anleitungen zum Bombenbau. Im bayerischen Polizeigesetz gibt es diese Möglichkeiten. Ziercke beschwichtigte, dass sein Amt nur in eng begrenzten Fällen, fünf- oder sechsmal im Jahr, in der einschlägigen Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung tätig werden wolle.
Nach der Anhörung werden der Innenausschuss und die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD darüber beraten, welche Anregungen und Änderungen berücksichtigt werden sollten. Die SPD hatte noch vor der ersten Lesung des Gesetzes angekündigt, sich nach den Vorarbeiten der Bundesminister Schäuble (CDU) und Zypries (SPD) nun selbst über den Entwurf beugen zu wollen. Ziel sei es, so sagte damals der SPD-Innenpolitiker Wiefelspütz, das gute Gesetz noch besser zu machen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP