Weihnachtsamnestie

Rabatt auf die Haftstrafe

Von Matthias Wyssuwa

Doch nicht jeder wird begnadigt - manche müssen Weihnachten trotzdem hinter schwedischen Gardinen zubringen

Doch nicht jeder wird begnadigt - manche müssen Weihnachten trotzdem hinter schwedischen Gardinen zubringen

25. Dezember 2008 Schon viele Kämpfe hat der Boxer Graciano Rocchigiani in seinem Leben ausgefochten. Nie habe er dabei etwas geschenkt bekommen, sagt er. Außer vielleicht einmal, im November 2007. Seit zehn Monaten saß Rocchigiani da schon im Gefängnis - verurteilt wegen Körperverletzung und wegen Alkohols am Steuer. Er nennt es „pille-palle“. Es ist der 6. November, „Rocky“ hat Ausgang und trainiert im Fitnessstudio, als seine Freundin ihn anruft und jubelt: „Du bist ein freier Mann. Hol deine Sachen aus dem Gefängnis ab, und komm nach Hause.“

Ein „geiles Gefühl“ sei das gewesen, endlich nicht wieder zurück in den Knast zu müssen, und das fast zwei Monate vor der geplanten Freilassung. Nur an Weihnachten habe er da noch gar nicht gedacht, sagt er. Es sei ja schließlich noch Anfang November gewesen. Und doch habe er seine Freilassung Weihnachten zu verdanken, genauer, der „Weihnachtsamnestie“, die ihm gewährt wurde.

Reine Glückssache

Heilig Abend hinter Gittern - das ist besonders bedrückend für die Häftlinge. Mehr als 2000 Gefangenen wird deshalb vor Weihnachten Haftzeit erlassen

Heilig Abend hinter Gittern - das ist besonders bedrückend für die Häftlinge. Mehr als 2000 Gefangenen wird deshalb vor Weihnachten Haftzeit erlassen

Die Weihnachtsamnestie ist ein Gnadenakt, der rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest jedes Jahr Hunderte von Gefangenen aus den deutschen Gefängnissen in die Freiheit spült. Im besten Fall sparen sich die Begnadigten bis zu zwölf Wochen ihrer Haftzeit. Sie müssen nur Glück haben, dass ihr geplanter Entlassungstermin grob in die Weihnachtszeit fällt - und dass sie im richtigen Bundesland verurteilt wurden.

In diesem Jahr sind es wohl mehr als 2000 Häftlinge in ganz Deutschland gewesen, die von der Weihnachtsamnestie profitiert haben und frühzeitig nach Hause durften. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden schon 703 Häftlinge entlassen, in Sachsen-Anhalt waren es 85, im Saarland 40 Gefangene. Genaue Zahlen aus allen Ländern gibt es nicht. Nicht alle Justizministerien haben schon die Entlassungsdaten aus den Gefängnissen gesammelt. In Baden-Württemberg wird erst gar nicht eine zentrale Statistik zur Weihnachtsamnestie geführt. „Unnötige Bürokratie“, heißt es aus dem Ministerium. 2004, im letzten Jahr der Statistik, wurden im Südwesten 508 Gefangene begnadigt.

Entlassen werden kann nur, wer auch entlassen werden will

Als eines der ersten Länder hat Bremen die Weihnachtsamnestie eingeführt. Dort dürfen schon seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Inhaftierte darauf hoffen, einen Weihnachtsrabatt auf ihre Gefängnisstrafe zu bekommen. In Niedersachsen gibt es die Weihnachtsamnestie erst seit 1999, in Hessen seit 1991. Da die Länder für den Strafvollzug verantwortlich sind, dürfen sie die Begnadigungsregeln aufstellen. Und die unterscheiden sich - wie der Begnadigungszeitraum - von Land zu Land. Einig ist den Regelungen, dass nur entlassen werden kann, wer auch entlassen werden will. In Bremen soll es vor Jahren einen Fall gegeben haben, in dem der Begnadigte ablehnte. Der Inhaftierte, so berichtet ein Mitarbeiter der Bremer Justizbehörden, wollte bis zum Ende im Gefängnis bleiben.

Zudem dürfen die Führungszeugnisse und Sozialprognosen der Kandidaten keine schwarzen Flecken aufweisen, und weitere Verfahren dürfen nicht anhängig sein. Auch sind in vielen Ländern wie zum Beispiel in Berlin bestimmte Straftäter von der weihnachtlichen Gnadengabe ausgeschlossen. Wer wegen Mordes oder Vergewaltigung einsitzt, darf nicht auf vorzeitige Entlassung hoffen. Ausgeschlossen ist Weihnachtsamnestie für Häftlinge, die von der Bundesanwaltschaft angeklagt wurden - etwa Terroristen. So profitierte Christian Klar nicht von der baden-württembergischen Weihnachtsamnestie - er nahm Resturlaub, um nicht hinter Gittern feiern zu müssen.

„Ich wollte Weihnachten nicht im Knast sein“

Das Verfahren ist in allen Ländern ähnlich. Für die Bescherung sind meist die Staatsanwälte zuständig. Sie entscheiden, wem Gnade widerfährt. Einen Antrag kann der Gefangene nicht stellen. Die Gefängnisleitungen sammeln die potentiellen Kandidaten. Strafakten und Führungszeugnisse werden von den Staatsanwaltschaften geprüft. Erst nach einer positiven Entscheidung erfahren die Gefangenen von ihrem Weihnachtsglück.

So wie eben auch „Rocky“. Er habe aber, sagt er, schon geahnt, dass die Gnade ihn treffen könnte. Der „Flurfunk“ habe ihn über Weihnachtsamnestien informiert, und sein Führungszeugnis sei ohne Tadel gewesen. „Ich wollte Weihnachten nicht im Knast sein“, sagt er. „Und ich hatte ein gutes Gefühl, dass es klappt.“

Die Weihnachtsamnestie sei ein Akt der „gepflegten Mitmenschlichkeit“ anlässlich der Weihnachtszeit, sagt Stefanie Klinger, die Sprecherin des Justizministeriums in Hessen. „Außerdem wollen wir den Gefangenen den Einstieg ins Leben außerhalb des Gefängnisses erleichtern, indem wir es ihnen ermöglichen, die Feiertage bei der Familie zu verbringen.“ Das trage zur erfolgreichen Resozialisierung bei. In Hessen beginnt der Begnadigungszeitraum dieses Jahr am 19. November und endet am 5. Januar. Gefangene, deren Freilassung in diesem Zeitraum geplant ist, konnten darauf hoffen, begnadigt und zum 18. November freigelassen zu werden.

Neben der christlichen Nächstenliebe bringen die Länder oft auch organisatorische Argumente für die Begnadigungen an. So müsse der Entlassene in Freiheit eine Wohnung beziehen, einen Job finden oder Hartz IV beantragen. Solche Behördengänge seien in der Weihnachtszeit nicht zu erledigen, wenn die Ämter nicht geöffnet oder nur mit dünner Personaldecke ausgestattet seien, sagt Torsten Diedrichsen, Sprecher des Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern, wo der Begnadigungszeitraum zwischen dem 21. November und dem 9. Januar liegt.

Nur in Bayern bleiben alle in Haft

Wenig überzeugend findet Klaus Marxen, Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Berliner Humboldt-Universität, diese Argumente: „Die Weihnachtsamnestie ist kein Glanzstück des Rechtsstaats.“ Entfernt erinnere ihn diese Regelung an die „Jubelamnestien“ im deutschen Kaiserreich. Damals war nicht nur das Weihnachtsfest Anlass, Amnestien auszurufen. Geburtstage des Kaisers oder die Geburt eines Kronprinzen - zu vielen Anlässen konnte der Staat seine Macht ausspielen und seine Güte beweisen. Auch wenn es heute nach den Worten Marxens formal keine wirklichen Amnestien der Länder seien, sondern Gnadenerweise, da jede Freilassung individuell geprüft wird, mute es doch „merkwürdig für einen modernen Rechtsstaat an, nur das Weihnachtsfest als Anlass zu nehmen, um Gefangene zu begnadigen“.

Ähnlich sieht es auch Till Pietzcker, Sprecher des Justizministeriums in Sachsen. Der Freistaat ist zusammen mit Bayern das einzige Bundesland, das seinen Verurteilten keine Weihnachtsamnestie gewährt. „Es gibt rechtskräftige Urteile und keinen Grund, diese nur wegen des Weihnachtsfests außer Kraft zu setzen“, sagt Pietzcker. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt: „Gnade darf keine Frage der Jahreszeit sein. Ob jemand früher als vorgesehen aus der Haft entlassen werden kann, darf nicht davon abhängen, ob er zufällig im Sommer zur Entlassung ansteht oder im Dezember.“

Die Gnade kann man sich in Berlin auch erkaufen

Aber es scheint auch nicht immer nur um Mitmenschlichkeit und Resozialisierung zu gehen. So heißt es aus dem Justizministerium in Magdeburg, dass mit Hilfe der Gnadenakte auch Hafttage eingespart werden können. In Sachsen-Anhalt sind es dieses Jahr fast 2000 Tage zu einem Einheitssatz von gut 90 Euro je Tag - die Ersparnis für das Land beträgt gut 180.000 Euro. In Niedersachsen - auch hier ist nach Darlegung des Justizministeriums „christliche Nächstenliebe“ entscheidend für die Gewährung der weihnachtlichen Gnade - lassen die Landtagsprotokolle noch ganz andere Beweggründe erahnen. So wurde das Thema Weihnachtsamnestie 1998 von der Grünen-Fraktion in den Landtag getragen - in einer Diskussion über die Entlastung der überfüllten Gefängnisse. Und Corinna Hartmann aus dem Berliner Justizsenat gibt zu: „Natürlich hilft uns die Weihnachtsamnestie, die Lage in den Gefängnissen zu entspannen.“

Die Gefängnisse der Hauptstadt weisen regelmäßig Belegungsquoten von mehr als 100 Prozent auf. Berlin hat dieses Jahr 280 Gefangene begnadigt, allein aus dem Gefängnis in Plötzensee sind mit 95 Begnadigten mehr Gefangene entlassen worden als in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Und damit sich die Lage wirklich entspannt, hat Berlin nicht nur den ausgedehntesten Begnadigungszeitraum aller Länder - vom 22. Oktober bis zum 15. Januar. Bestimmte Gefangene können sich auch in den Begnadigungszeitraum einkaufen. Wer eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, die erst nach dem Begnadigungszeitraum endet, braucht nur die Differenztage zu bezahlen, um berücksichtigt zu werden. Endet zum Beispiel die Strafe 2009 am 18. Januar, aber der Gnadenzeitraum reicht nur bis zum 15. Januar, dann kann der Betroffene einfach die drei Tage Differenz bezahlen - und schon wird auch ihm Gnade widerfahren. So kriegt man für drei gekaufte Tage zwölf Wochen Freiheit geschenkt.

Aber aus dem Gefängnis könne man ja ohnehin nie früh genug herauskommen, sagt Graciano Rocchigiani. Er hat die ihm erlassene Zeit 2007 intensiv genutzt, seine Biographie vorgestellt, Weihnachten im Familienkreis und Geburtstag am 29. Dezember gefeiert. „Ob Weihnachten oder nicht“, sagt er, „Hauptsache, raus aus dem Knast.“

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Die perfekte Wohnung oder das ideale Haus zum Kaufen oder Mieten: Jetzt über 960.000 Angebote bei Immowelt.de und FAZ.NET!

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche